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Erläuternde Ausführungen zum Link: "Entsorgung von sog. krankenhausspezifischen Abfällen"
I. Anmeldung von zu entsorgenden Abfällen:
I.1. Die Entsorgung gebrauchter bzw. verunreinigter Chemikalien und/oder Lösemittel erfolgt durch Ausfüllen eines Entsorgungsantrages; Ansprechpartner ist der Stab Arbeits- und Umweltschutz.
I.2. Die Entsorgung von:
- technisch verbrauchten wassergefährdenden Betriebsstoffen,
- mit wassergefährdenden Stoffen kontaminierten Böden,
- asbestgebundenem Baumaterial bzw. asbestbeinhaltenden Betriebsmitteln,
- Betriebsmitteln bzw. Geräten, die wassergefährdende oder luftschädigende Stoffe beinhalten,
können Sie ebenfalls beim Stab Arbeits- und Umweltschutz unter der Telefonnummer 552 1346 beantragen. Ebenso können Sie hier Hinweise zur Entsorgung von sog. krankenhausspezifischen und weiteren im Gesundheitsdienst anfallenden Abfällen erhalten.
I.3. Für die Abholung, den Transport, von krankenhausspezifischen Abfällen aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich, wendet man sich an das Dezernat M I –AG Ver- und Entsorgung unter der Telefonnummer: 557 55 79 bzw. 557 2335 (Fax-Nr.: 557 32 58). Die Mitarbeiter dieser Abteilung stellen auf Ihre Anforderung die gewünschte Art und Anzahl an Abfallgebinden bereit.
In diesen Abfallgebinden dürfen nur geringe Anteile an Flüssigkeiten aber keine Chemikalien oder Lösemittel enthalten sein!
II. Literatur und weitergehende Informationen über Abfälle zur Entsorgung aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes:
II.1. Entsorgungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Nr. 1 vom 05.03.1996, S.3) zuletzt geändert durch die Änderungsverordnung vom 22.07.1998 (Amtsblatt Martin-Luther-Universität 1998, Nr. 1, S. 57),
II.2. Abfälle im Gesundheitsdienst: Art, Anfallort und Umgang
II.2.1. Zweite Ordnung zur Änderung der Entsorgungsordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle vom 01.11.2000 (Amtsblatt Martin-Luther-Universität 2001, Nr. 2 vom 19. Juni 2001, S.9), §5 durch Richtlinie M - Abfälle aus Versuchstierhaltungen und Tierexperimenten.
II.2.2. Spezielle Abfälle aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
II.2.3. Merkblatt zur Sammlung und Entsorgung sogenannter "krankenhausspezifischer" Abfälle
II.2.4. Auskunft über den Umgang mit den zu entsorgenden Abfällen
A. Sollten im Zusammenhang mit dem Willen zur Entledigung Ihres Abfalls aus dem Gesundheitsdienst Fragen zur Beantragung der Art der Entsorgung auftreten, erhalten Sie Auskünfte beim Stab Arbeits- und Umweltschutz, unter der Telefonnummer 55 21346 (Fax 552 7117).
B. Das Dezernat M I –AG Ver- und Entsorgung unter der Telefonnummer: 557 55 79 bzw. 557 23 35 bzw. mit der Fax-Nr.: 557 32 58 stellt oder tauscht und transportiert die jeweiligen Gebinde spezifische Behälter mit Deckel und/oder farblich gekennzeichnete Säcke] für krankenhausspezifische Abfälle vom Anfallort zu einem Sammelplatz.
Bei den Abfallgebinden (s. Abfallarten im Merkblatt zur Sammlung .... ) handelt es sich, um:
- blaue, grüne und weiße Abfallsäcke, die in allen Einrichtungen des UKM und des UKK benötigt werden,
- weiße und schwarze Abfallgebinde /Abfallbehälter mit Deckel [30- bzw. 60-Ltr. Plastefässer mit Deckel] in Einrichtungen des UKM und in den dem Klinikum bzw. der Universität zugehörigen aber anliegenden Einrichtungen,
- rote und schwarze Gebinde in Einrichtungen des UKK und den dem Klinikum bzw. der Universität zugehörigen aber anliegenden Einrichtungen,
(Hinweis: Rote und weiße Gebinde werden zu der Abfallbehandlungsanlage im UKK transportiert. Die schwarzen Abfallgebinde werden von den jeweiligen Sammelplätzen der Verbrennung zugeführt.
In den Abfallgebinden dürfen nur geringe Anteile an Flüssigkeiten aber keine Chemikalien oder Lösemittel enthalten sein!
(Ausnahme: Wenn sich z.B. Flüssigkeit aus einer Drainageeinheit o.ä. nicht entleeren lässt oder wegen der Infektionsgefahr nicht daraus entleert werden darf, dann kann das rote oder weiße Gebinde, wenn es der Logmed-Abfallbehandlungsanlage zugeführt wird, einen etwas höheren Flüssigkeitsanteil [ca. 5 % des Raumvolumens] enthalten.)
C. Für die Entsorgung von bereits verwendeten festen oder /und flüssigen chemischen Substanzen, wie z. B. Laborchemikalien, Quecksilber und halogenhaltige oder halogenfreie Lösemittel, wenden Sie sich an den Stab Arbeits- und Umweltschutz, Tel.: 55 21348 oder Fax: 55 27117.
Hier erhalten Sie Hinweise zur Organisation der Entsorgung (s.Entsorgungsordnung) bzw. es werden Ihnen Verpackungen (Papiersäcke, Kisten, Kanister, Fässer, entweder vor der Abholung der Abfälle zur Verfügung gestellt.
Sie haben nach Anmeldung Ihres Entsorgungswunsches auch die Möglichkeit der Anlieferung Ihrer Abfälle im Gefahrstoff-Zwischenlager am Weinbergweg. Zur Entsorgung angemeldete originalverpackte Chemikalien werden nach Möglichkeit in der Chemikalienbörse angeboten. Das Gleiche gilt auch für nicht mehr benötigte und noch verwendbare Glasgeräte [s. Glasbörse].
Die hierfür erforderliche konkrete Vorgehensweise wird Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
Obering. E. Harzer [Halle (Saale), 04.03.05]