Zur Erklärung der folgenden Übersicht:
Die Studienplätze werden für jeden einzelnen
Studiengang bzw. jedes Studienfach in bestimmten Quoten (mit Überbuchungen)
vergeben.
Zunächst erfolgen in festgelegten Quoten vorab u.a. die Zulassung
ausländischer Studienbewerber, ggf. von Bewerbern mit Feststellungsprüfung,
Bewerbern für ein Zweitstudium sowie bevorzugte Zulassungen aufgrund
eines früheren Zulassungsanspruchs.
Danach erfolgt die Zulassung in den unten abgebildeten
Quoten:
- Zunächst werden in der Regel 20% der Studienplätze
nach der Leistung (Abiturdurchschnittsnote) vergeben. Bei Ranggleichheit
(gleichem Abiturdurchschnitt) erfolgt die Ranglistenbildung in dieser
Quote unter Einbeziehung der Anzahl der Wartesemester als nachrangiges
Auswahlkriterium.
- In der zweiten Quote erfolgt die Auswahl nach der Zahl der Wartesemester
(20% der Studienplätze). Bei Ranggleichheit (gleicher
Anzahl von Wartesemestern) dient in dieser Quote die Abiturdurchschnittsnote
als nachrangiges Auswahlkriterium.
- In der dritten Quote ist die Auswahl nach fachspezifischen
Auswahlkriterien möglich (60% der Studienplätze).
Die Studiengänge, in denen in dieser Quote spezifische Auswahlkriterien
angewandt werden, sind in der folgenden Übersicht mit einem (*)
gekennzeichnet. Sind in dieser Quote keine spezifischen Auswahlkriterien
vorgesehen, erfolgt die Vergabe der entsprechenden Plätze nach
dem Abiturdurchschnitt.
Besteht danach in den einzelnen Quoten noch Ranggleichheit, entscheidet
ggf. ein geleisteter Dienst und zuletzt das Los.
Die Tabelle enthält für die Quoten "Leistung",
"Wartezeit" und "fachspezifische Kriterien" jeweils
den entsprechenden Wert des letzten in dieser Quote noch zugelassenen
Bewerbers (ggf. sind auch die nachrangigen Auswahlkriterien angegeben,
die zu einer weiteren Ausdiffenzierung der Auswahl anzuwenden sind.).
In die Auswahlverfahren wurden nur Anträge von BewerberInnen einbezogen,
die nachweislich die Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung
und ggf. fachspezifische
Zugangsvoraussetzungen) erfüllen. |
Studiengänge/-fächer |
Zahl der Studienplätze |
Vorabquoten
(ohne
Ausländer) |
Quote Leistung |
Quote Wartezeit |
Quote
fachspezifische Auswahlkriterien |
bis
Listenplatz |
Grenzwert |
bis
Listenplatz |
Grenzwert |
bis
Listenplatz |
Grenzwert |
Biochemie, BSc 180 LP
(Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren) |
79 |
alle Bewerber zugelassen |
Biologie, BSc 180 LP
(Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren)
|
136 |
alle Bewerber zugelassen |
Business Economics, BSc 180 LP (*) |
40 |
(65% der Studienplätze werden in der Ausländerquote
vergeben)
|
alle deutschen Bewerber
(Hauptantrag) zugelassen |
Ernährungswissenschaften, BSc 180 LP |
50 |
Zweitstudium: 5 |
31 |
1,5/ 0 Wartesemester |
31 |
6 Wartesemester/ 2,7/ Los |
94 |
2,0/ Los |
Erziehungswissenschaft, BA 180 LP |
120 |
Zweitstudium:
9 |
51 |
2,0/ 2 Wartesemester |
51 |
6 Wartesemester/ 3,1 |
154 |
2,7/Dienst/ Los |
Evidenzbasierte Pflege, BSc 180 LP |
49 |
alle deutschen Bewerber
(Hauptantrag) zugelassen |
Lebensmittelchemie, Staatsexamen |
31 |
|
19 |
1,6/ 0 Wartesemester |
19 |
2 Wartesemester/ 2,3 |
56 |
2,9 |
Medizinische Physik, BSc 180 LP |
40 |
alle
deutschen Bewerber (Hauptantrag) zugelassen |
Politikwissenschaft und Soziologie, BA 180 LP |
24 |
bevorzugte Auswahl: 2
Zweitstudium: 1 |
17 |
1,7/ 0 Wartesemester |
|
4 Wartesemester/ 3,1 |
51 |
2,8/ Dienst |
Psychologie, BSc 180 LP
(Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren)
|
40 |
|
43 |
1,1 |
31 |
13 Wartesemester/ 2,0/ Dienst |
146 |
1,3/ Los |
Sprechwissenschaft, BA 180 LP |
27 |
bevorzugte Auswahl: 1
Zweitstudium: 1 |
in diesen Quoten alle
deutschen Bewerber zugelassen |
|