Immatrikulationsamt

Informationen zu fachspezifischen Auswahlkriterien für NC-Studiengänge - 1. Fachsemester

In der folgenden Übersicht finden Sie diejenigen grundständigen Studiengänge, in denen neben den Kriterien Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) und Wartezeit weitere Kriterien zur Anwendung kommen. Nachdem jeweils 20% der Studienplätze in diesen Studiengängen/ Programmen nach Qualifikation und Wartezeit vergeben wurden, erfolgt (außer in den gesondert gekennzeichneten Studiengängen) die Vergabe der übrigen 60% der Studienplätze unter die verbleibenden Bewerber nach den folgenden Kriterien.
In mit mit einem * gekennzeichneten Studiengängen kommen abweichende prozentuale Quotenregelungen zur Anwendung.

Für die auf dieser Website nicht genannten grundständigen Studiengänge/-fächer/ Programme erfolgt die Auswahl ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote (80% der Studienplätze) und nach Wartezeit (20% der Studienplätze).

Die unten genannten Auswahlkriterien kommen natürlich nur zur Anwendung, wenn der jeweilige Studiengang im betreffenden Studienjahr zulassungsbeschränkt ist. Die Informationen dazu finden Sie spätestens ab Anfang Mai auf der Website zur Bewerbung/Einschreibung.

(HZB = Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel Abitur)

Studiengang Auswahlkriterien für 60 % der Studienplätze (Ausnahmen - *)
Business Economics, BA 180 LP*

Auswahlkommission der Fakultät - voraussichtlich:

  • 35% der Studienplätze an Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft, 65% an Ausländer (davon nicht mehr als 10% an Bewerber einer bestimmten Nationalität)
  • HZB-Durchschnittsnote + Mathematiknote im Abiturzeugnis + TOEFL-Test (jeweils nach spezifischen Umrechnungsmodus in Punkte umgerechnet) + Punkte für Motivationsschreiben

Für detailliertere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung

Gesang und Gesangspädagogik, BA 180*  80 % der Studienplätze: Gesamtpunktzahl Eignungsprüfung - Prüfungskommission des Instituts
Gesundheits- und Pflegewissenschaften, BA 180 LP* Im 1. Fachsemester werden 50% der Studienplätze an Bewerber mit Ausbildungsvertrag und 50% der Studienplätze an Bewerber abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung vergeben
Die Auswahl der Bewerber mit Ausbildungsvertrag erfolgt zu 80% nach der Durchschnittsnote der HZB;
Die Auswahl der Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung erfolgt zu 80% auf der Grundlage einer Rangliste, die auf der Grundlage des arithmetischen Mittels aus Durchschnittsnote der HZB und der Gesamtnote der Einstufungsprüfung gebildet wird.
Instrumentalpädagogik/ Klavier , BA 180 LP* 80 % der Studienplätze: Gesamtpunktzahl Eignungsprüfung - Prüfungskommission des Instituts

Interkulturelle Europa- und Amerikastudien/ Langues étrangères appliquées (IKEAS/ LEA), BA 180 LP

80% der Studienplätze: Durchschnittsnote der HZB in Verbindung mit dem Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung
Medizin, Staatsexamen
Musik, LA Gym/Sek  

Zulassungszahl der Eignungsprüfung zuzüglich Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung multipliziert mit dem Faktor 1,6
Rangliste wird durch Institut erstellt

Musikwissenschaft, BA 120 LP   HZB-Durchschnittsnote (nach spezifischen Umrechnungsmodus in Punkte umgerechnet) + Punktzahl Studierfähigkeitstest; Auswahl und Ranglistenbildung durch Auswahlkommission am Institut
Sprechwissenschaft, BA 180 LP* 80% der Studienplätze: Durchschnittsnote HZB, nach spezifischem Berechnungsmodus in Punkte umgerechnet + Punktzahl Eignungsprüfung
Zahnmedizin, Staatsexamen

 


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Dr. Kessler
, 19.04.2011