Was ist der Hauptpersonalrat (HPR)?

So wie der örtliche Personalrat die Arbeitnehmervertretung an Ihrer Einrichtung ist, so gibt es auch eine Arbeitnehmervertretung bei der obersten Dienststelle, dem Ministerium. Entsprechend der anderen Arbeitsaufgaben der Dienststelle hat auch der HPR andere Funktionen als der örtliche Personalrat.

"Die Dienststellenleitung und der Personalrat sollen mindestens vierteljährlich gemeinsam interessierende Angelegenheiten miteinander besprechen. Dabei sind die der Beteiligung des Personalrates unterliegenden Maßnahmen rechtzeitig und umfassend miteinander zu erörtern." (aus PersVG Sachsen-Anhalt §56, weitere Einzelheiten dort und in §57)
Dies gilt z.B. für geplante Änderungen am Hochschulgesetz, die Hochschulstrukturplanung (einschließlich Zielvereinbarungen) ...

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf den Seiten des Wahlamts der MLU