Was ist der Hauptpersonalrat (HPR)?
So wie der örtliche Personalrat die Arbeitnehmervertretung an Ihrer Einrichtung ist, so gibt es auch eine Arbeitnehmervertretung bei der obersten Dienststelle, dem Ministerium. Entsprechend der anderen Arbeitsaufgaben der Dienststelle hat auch der HPR andere Funktionen als der örtliche Personalrat.
"Die Dienststellenleitung und der Personalrat sollen mindestens
vierteljährlich gemeinsam interessierende Angelegenheiten miteinander
besprechen. Dabei sind die der Beteiligung des Personalrates
unterliegenden Maßnahmen rechtzeitig und umfassend miteinander zu
erörtern." (aus PersVG Sachsen-Anhalt §56, weitere Einzelheiten dort
und in §57)
Dies gilt z.B. für geplante Änderungen am Hochschulgesetz, die
Hochschulstrukturplanung (einschließlich Zielvereinbarungen) ...
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