Martin-Luther-Universität
Halle Wittenberg


(Instituts- oder Klinikadresse)


Regierungspräsidium Dessau
Dezernat 43
PF 1205
Kühnauer Str.161
06839 Dessau Halle,  den


über die Tierschutzbeauftragte eingegangen:
der Universität weitergeleitet:

 

Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes

 

Name und Anschrift des Antragstellers

Wird eine Anonymisierung des Antrages gewünscht?

Nein Ja (bitte nur in Ausnahmefällen)

 

1.      Angaben zum Versuchsvorhaben

1.1    Bezeichnung des Versuchsvorhabens (einschließlich der internen Kurzbezeichnung)

1.2    Zweck und Unerläßlichkeit des Versuchsvorhabens § 7 Abs. 2)

1.2.1 Angabe des Zwecks des Versuchsvorhabens und wissenschaftlich begründete Darlegung, daß dieser einem der in § 7 Abs. 2 Satz 1 genannten Zwecke zuzuordnen ist.

Die Untersuchungen sind unerläßlich zur:

( ) Vorbeugenden Erkennung und Behandlung von Krankheiten und Körperschäden, körperlichen Beschwerden, Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch und Tier

( ) Erkennung von Umweltgefährdungen

( ) Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier oder ihrer Wirkung gegen tierische Schädlinge

( ) Grundlagenforschung

1.2.2 Wissenschaftlich begründete Darlegung der Unerläßlichkeit des Versuchsvorhabens unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse § 7 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz)

1.2.3 Wissenschaftlich begründete Darlegung, daß der Versuchszweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren als den Tierversuch erreicht werden kann § 7 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz)

Das Versuchsziel ist nicht durch andere Methoden als den Tierversuch zu erreichen, weil:

( ) die Ergebnisse und die zu untersuchenden Reaktionen vom Gesamtorganismus abhängen

( ) entsprechende Zellkulturverfahren nicht entwickelt oder bekannt sind

( ) andere Gründe:...

1.3    Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b)

1.3.1 Genutzte Informationsmöglichkeit

( ) Literaturbank im Rahmen der Medline-Recherche

( ) regelmäßige Suche über Current Contents und Biological Abstracts

( ) Teilnahme an nationalen und internationalen Kongressen und Tagungen

( ) internationale Wissenschaftskontakte

( ) Publikationen:

1.3.2 Wissenschaftlich begründete Darlegung, daß das angestrebte Versuchsergebnis noch nicht hinreichend bekannt ist. (Beispiele)

( ) Es handelt sich um die wissenschaftliche Abklärung nicht hinreichend bekannter biomedizinischer Sachverhalte.

( ) Es handelt sich um einen Ringversuch mit gleicher Zielsetzung, zur gleichen Zeit, an gleichen Tieren (Doppelversuch).

( ) Es handelt sich um Versuche zur Überprüfung von schon hinreichend bekannten Ergebnissen (Wiederholungsversuch).

Finanzierung:

- Die wissenschaftliche Erforderlichkeit ist gutachterlich über die dafür vorgesehene Finanzierung sichergestellt

O Eigenmittel O Drittmittel
O beantragtO bewilligt

- Name der fördernden Einrichtung:

O selbstinitiiert (gebührenfrei)O fremdinitiiert (gebührenpflichtig)

1.4    Art und Anzahl der vorgesehenen Tiere § 8 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 8a Abs. 2 Nr. 2 und § 9 Abs. 2)

1.4.1 Vorgesehen Tierarten und Begründung für die Wahl der Tierart

( ) wegen besserer Übertragbarkeit der Versuchsergebnisse auf den Menschen

( ) Fragestellung ist wegen anatomischer und physiologischer Speziesbesonderheiten an dieser Tierart/Stamm am sichersten zu bearbeiten

( ) die beabscihtigte Reproduzierbarkeit zwingt zum Einsatz dieser Tierart

( ) die vorgesehen Tierart ist das Objekt der Forschung

1.4.2 Vorgesehene Anzahl und Begründung für die Anzahl der Tiere einschließlich Angaben zur biometrischen Planung

Spezies:Anzahl:

Geplante Anzahl der Gruppen:

Vorraussichtliche Gruppengröße:

( ) Einzeltiere ( ) < 5 Tiere ( ) 5-10 Tiere

( ) 10-20 Tiere ( ) 20-40 Tiere ( ) > 40 Tiere

( ) statistisch nicht zu sichernde Orientierungsstudie

( ) biostatistisch angemessene Absicherung

Biostatistische Auswertung der Ergebnisse:

1.4.3 Angaben, ob es sich um eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere handelt (Name und Anschrift des Züchter)

1.4.3.1.     Gegebenenfalls Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 , wenn eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere nicht verwendet werden können

1.4.3.2.     Gegebenfalls Begründung, wenn eine Entnahme aus der Natur erforderlich ist

1.5    Ort, vorgesehener Beginn (Datum) und vorraussichtliche Dauer des Versuchsvorhabens § 8 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 8a Abs. 2 Nr. 4)

1.6    Beschreibung der beabsichtigten Tierversuche einschließlich der Betäubung § 8 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 8a Abs. 2 Nr. 3)

1.6.1 Art, Durchführung und Dauer der vorgesehenen Eingriffe oder Behandlungen

(genaue Beschreibung des methodischen Vorgehens, Narkose, Verfahren zur Leidensreduktion u.s.w.)

1.6.2 Angabe, welche Eingriffe oder Behandlungen unter Betäubung durchgeführt werden sollen und welche Betäubungsverfahren dabei angewandt werden sollen

Unter Narkose:

( ) alle operativen Eingriffe
( ) alle nichtoperativen Behandlungen, die Abwehrreaktionen und Angst bedingen

Art der Narkose ( Narkosemittel und Dosierung):

( ) Allgemeinnarkose
( ) örtliche Betäubung

1.6.3 Angabe, ob schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung durchgeführt werden sollen (Begründung)

1.6.4 Angabe, ob an einem nicht betäubten Tier mehrere erheblich schmerzhafte Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt werden sollen (Begründung)

1.6.5 Belastungen (Intensität und Dauer von Schmerzen oder Leiden), denen die Tiere vorraussichtlich ausgesetzt, und Schäden, die ihnen vorraussichtlich zugefügt werden

1.6.6 Vorgesehene Maßnahmen zur Schmerzlinderung nach Abklingen der Betäubung

1.6.7 Die Angaben nach den Nummern 1.6.1 bis 1.6.6 sind zusätzlich in einer dem Genehmigungsantrag beigefügten Tabelle zu vermerken

- siehe Anhang

1.7    Ethische Vertretbarkeit des Versuchsvorhabens § 7 Abs. 3)

1.7.1 Wissenschaftlich begründete Darlegung, daß die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere ethisch vertretbar sind

Die vorgesehenen Tierversuche sind ethisch vertretbar, da sie:

( ) zur Beantwortung einer Fragestellung der biomedizinischen Grundlagenforschung erforderlich sind,

( ) zur Erweiterung des naturwissenschaftlichen Kenntnisstandes beitragen,

( ) da sie der Erhaltung der Art und somit des Fortbestandes eines ökolgischen Systems dienen

( ) andere...

1.7.2 Bei länger annhaltenden und sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden, wissennschaftlich begründete Darlegung

 

2.      Nachweis der Erfüllung der Vorraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 und 4

Die im § 8 geforderten Voraussetzungen sind gegeben (s. Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten):

-  erforderliche Anlage, Geräte und sonstige Mittel sind vorhanden,

-  organisatorische Vorausetzungen für die Aufgabenerfüllung der Tierschutzbeauftragten sind gegeben,

-  die Unterbringung, Pflege und medizinische Betreuung entsprechend § 2 TierSchG ist sichergestellt.

 

3.      Verfahren am Versuchsende

Beabsichtigter Verbleib der Tiere:

( ) Tötung während des Versuches bzw. vor Erwachen aus der Narkose

( ) Tötung am Versuchsende, .....Tage /Wochen nach Beginn

( ) Weiterleben der Tiere ohne Beeinträchtigung des Wohlbefindens

Art der Tötung:

 

4.      Darlegung, daß die Einhaltung der Anforderungen an die Durchführung der Tierversuche nach § 9 Abs. 1 und 2 und die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nach § 9a Abs. 1 erwartet werden kann

Die Durchführung der Tierversuche geschieht durch Personen, die die dafür nötige Fachkenntnis besitzen und das unerläßliche Maß der Belastung der Tiere wird auf ein Minimum gesenkt. Alle Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen von § 9 und § 9a sind gegeben.

(andere...)

 

5.      Angabe, ob die Tierschutzbeauftragte eine Stellungnahme nach § 8b Abs. 3 Nr. 3 abgegeben hat

 

6.      Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertetreter § 8 Abs. 3 Nr. 3)

6.1.    Leiter des Versuchsvorhabens

6.1.1 Name und Anschrift

6.1.2 Berufsbezeichnung

6.1.3 Nachweis der fachlichen Eignung

(z.B. mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Physiologie, Versuchstierkunde...)

6.2     Stellvertretender Leiter des Versuchsvorhabens

6.2.1 Name und Anschrift

6.2.2 Berufsbezeichnung

6.2.3 Nachweis der fachlichen Eignung

 

7.      Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen

7.1    Namen der Personen und deren Tätigkeit (ausgenommen Betäubung)

7.1.1 Nachweis der erforderlichen Qualifikation

( ) s. Anlage über erteilte Ausnahmegenehmigung

( ) s. beiliegenden Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Diplomierte Akademiker:

NameBeruf Art der Versuchsbeteiligung


Nichtakademisches technisches und pflegerisches Personal und Diplomanden ohne Berufsabschluß

NameBerufArt der Versuchsbeteiligung

7.2    Im Fall einer Betäubung: Namen der Personen, die die Betäubung durchführen oder die Durchführung der Betäubung beaufsichtigen

7.2.1 Nachweis der erforderlichen Qualifikation

7.3    Berechtigung der Personen zur Benutzung der Einrichtung, in der die Tierversuche durchgeführt werden § 8 Abs. 6)

7.3.1 Angabe, ob die genannten Personen bei der Einrichtung beschäftigt sind

 

8.      Personen, die für die Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung der Versuchstiere verantwortlich sind

8.1    Name und Qualifikation der für die Pflege und Betreuung verantwortlichen Person

8.2    Name und Qualifikation der für die medizinische Versorgung verantwortlichen Person

8.3    Name und Anschrift des Tierarztes, dem nach Abschluß des Versuches die überlebenden Tiere der in § 9 Abs. 2 Nr. 8 genannten Arten vorgestellt werden

 

 

Sollten die im vorliegenden Antrag gemachten Angaben nicht ausreichen, so stehe ich für weitere Sachauskünfte zur Verfügung.

 

 

Unterschrift des Antragstellers

Unterschrift des Versuchsleiters

Stellvertretender Versuchsleiter