Spezifische Abfälle aus Einrichtungen

der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

 

I. Abfälle, die nicht bei der unmittelbaren gesundheitsdienstlichen Tätigkeit anfallen:

 

I.1. Abfälle zur Verwertung bzw. Deponierung, ohne besonders überwachungsbedürftig zu sein, wie z. B.:

- Hausmüll, wie z.B.: Papier, Pappe, Glas, Metall* (Dosen, kleinere Metallteile) oder Kunststoffe /Styrolprodukte,

- Gartenabfälle,

- Sperrmüll,

- Metallschrott [Mischschrott],

- Elektro- /Elektronik-Schrott,

- Baustellenabfall,

- Bauschutt -rein bzw. verunreinigt,

 

I.2. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle, wie z.B.:

- Motoren- und Kondensator-Öle und ölhaltige Abfälle, Chemikalien, Lösemittel, Altfarben und

Farbreste sowie Pflanzenschutzmittel[s. Entsorgungsordnung der Universität],

- Radioaktive Abfälle

 

 

 

II. Abfälle, die bei der unmittelbaren gesundheitsdienstlichen Tätigkeit anfallen:

 

II.1. Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver und umwelthygienischer Sicht keine Anforderungen gestellt werden,wie z.B.

Abfälle der LAGA-Gr.(Länder-Arbeits-Gemeinschaft-Abfall-Gruppe) A: Hausmüllähnliche Abfälle, wie z.B.

Zeitschriften, Papier-, Kunststoff- und Glas-Abfälle, Verpackungen

 

II.2. Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht nur innerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind,wie z.B.

Abfälle der LAGA-Gr. B: Krankenhausabfälle [ASN: 97103 oder: 1801-01 bzw. -04, 1802-01 bzw. -03],

mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete gering kontaminierte Abfälle, wie

Wund- und Gipsverbände, Stuhlwindeln, Tupfer, Ärmelstutzen, Handschuhe,

Nasen- bzw. Mundschutz, Einwegkleidung,

Plastik-, Pappen-, Papiermaterial, Aufwischtücher,

sowie leere:

Ampullen, Spritzen* , Kanülen* , Schläuche, Infusionsflaschen bzw. –beutel

 

II.3. Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht sowie zum Schutz vor möglichen Gefahren innerhalb und ausserhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind, wie z.B.

die infektiösen, ansteckungsgefährlichen oder stark ansteckungsgefährlichen

Abfälle der LAGA-Gr. C: Infektiöse Abfälle[ASN: 97101 oder 18- 0103 bzw. -0202 und Teile von 180102],

- mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten behaftete Abfälle, aus:

- Infektionsstationen (s.§ 10a BSeuchG); Dialysestationen bzw. -zentren mit gelber Dialyse und aus Blutbanken,

- Gefüllte Blutbeutel und –konserven,

- Mikrobiologische Kulturen aus Instituten der Hygiene, Mikrobiologie und Virologie,

 

II.4. Abfälle, an deren Entsorgung nur aus ethischer Sicht zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wie z.B.

Abfälle der LAGA-Gr. E: Körperteile [ASN: 97104 oder 180102],

Körperteile und Organabfälle aus z.B.:

Chirurgischen Abteilungen, Gynäkologie, Geburtshilfen, Anatomie u. Pathologie

 

II.5. Abfälle, an deren Entsorgung wegen ihres Gefährdungspotentiales besondere Anforderungen gestellt werden, wie z.B.

Abfälle der LAGA-Gr. D: Zytostatika [ASN: 53502 bzw. 97103Z oder 18-0105 bzw. –0204],

Abfälle von pharmazeutischen Erzeugnissen , wie:

- nicht vollständig entleerte Originalbehältnisse, z. B. durch Therapie-Abbruch angefallene Zytostatika in Originalgebinden,

- Reste an Trockensubstanzen oder zerbrochene Tabletten,

- Spritzen* und Infusionsflaschen bzw. -beutel mit Restinhalt von 15 ml,

- mit größeren Mengen Zytostatika kontaminiertes Material (z. B. Unterlagen),

- Luftfilter von Zytostatika-Werkbänken.

 

 

 

* Zur Beachtung:

- Spritzen,Kanülen etc. in durchstichsichere Gebinde (z. B. Halibox oder Plastekübel) abwerfen.

 

 

Grundsätzlich gilt:

- Abfälle (B, C, E und D) dürfen nicht umgefüllt oder nach Befüllung der Gebinde erneut sortiert werden !

- Altmedikamente nimmt die Universitätsapotheke entgegen.

- Größere Flüssigkeitsmengen (Sekrete / Exkrete) sind über das Spülbecken zu entleeren.