Numerus clausus - Grenzwerte (Hauptverfahren),Wintersemester 2019/20 |
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Masterstudiengänge |
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Zur Erklärung der folgenden Übersicht: Die Studienplätze werden für jeden einzelnen
Studiengang bzw. jedes Studienfach in bestimmten Quoten (mit Überbuchungen)
vergeben. Danach erfolgt die Zulassung in den unten abgebildeten Quoten:
Besteht danach in den einzelnen Quoten noch Ranggleichheit, entscheiden ggf. als nachrangige Auswahlkriterien ein geleisteter Dienst und zuletzt das Los. Die Tabelle enthält für die Quoten "Leistung", "Wartezeit" und "fachspezifische Kriterien" jeweils den entsprechenden Wert des letzten in dieser Quote noch zugelassenen Bewerbers (ggf. sind auch die nachrangigen Auswahlkriterien angegeben). In die Auswahlverfahren wurden nur Anträge von Bewerber*innen einbezogen, die nachweislich die Zulassungsvoraussetzungen und ggf. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (siehe Studienangebot) erfüllen. Diese Seite wird in Abhängigkeit von weiteren durchgeführten Vergabeverfahren laufend ergänzt. |
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