Beschlüsse und Informationen aus der Sitzung des Akademischen Senats am 11. November 1998

Haushaltssituation

Herr Prof. Dr. v. Lengerken begann mit Ausführungen zum Mittelabfluß. Der Plan-Ist-Vergleich zum 1. November macht deutlich, daß die Mittel nicht in vorgesehenem Umfang abgeflossen sind.

Die sich anschließende Diskussion veranlaßte den Rektor zu der Anregung, die Struktur- und Finanzkommission zu beauftragen, über die Wiedereinführung der Maluspunkte-Regelung nachzudenken. Im Senat regte sich kein Widerspruch, und der Auftrag wurde erteilt.

Zu den Haushaltsplanzahlen für 1999 teilte der Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen mit, daß die Sachkosten für die Fachbereiche und Fakultäten voraussichtlich das gleiche Volumen wie 1998 haben werden. Im Gerätebereich, bei den Bibliotheks- und Berufungsmitteln wird es jedoch zu drastischen Kürzungen kommen.

Weitere Ausführungen des Prorektors bezogen sich auf erste Überlegungen zur Überarbeitung der Prinzipien bei der Mittelaufteilung. Im Interesse größerer Transparenz wird über die Veränderung der Verteilungskriterien in der Struktur- und Finanzkommission nachgedacht.

Bevor der Rektor auf die geplanten Einschnitte im Personalbereich für 1999 einging, informierte er aus gegebenem Anlaß über die Modalitäten bei befristeten Einstellungen von Promovenden.
Danach war sich das Rektorat darüber einig, daß der Senatsbeschluß vom 11.01.1996 (3 + 1-Modell) in Kraft bleibt. D. h. wissenschaftliche Mitarbeiter werden normalerweise für 3 Jahre beschäftigt, mit einer Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr. Falls die Haushaltslage es nicht anders zuläßt, ist auch eine vertragliche Gestaltung nach dem Schema 2 + 1 + 1 möglich. Sonderfälle, in denen noch für ein 5. Jahr verlängert werden soll, sind eigens zu begründen. Sie werden im Rektorat entschieden.

Die vorgesehenen Kürzungen bei den Personalmitteln belaufen sich gegenüber dem Haushalt 1998 auf über 13 Mio DM - so Magnifizenz weiter. Sollte es bei diesen Zahlen bleiben, wird die Substanz der Universität bedroht, und es könnte im kommenden Jahr keine auslaufende Stelle von wissenschaftlichen Mitarbeitern nachbesetzt werden.

In Konkretisierung seiner Ausführungen verteilt Magnifizenz ein Material mit der Überschrift Informationen zur Personalsituation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesichts des Haushaltsplanentwurfes der Landesregierung für 1999", das die gesamte Tragweite des geplanten Einschnittes im Personalbereich deutlich macht.

Der Kanzler ergänzte die Darlegungen des Rektors sowie des Prorektors und verwies darauf, daß auch der "Kanzlerhaushalt" drastisch gekürzt wird. Danach können keine Auszubildenden an der Universität mehr aufgenommen werden, aber auch die Mittel für Heizung, Telefon und Reinigung werden erheblich reduziert.

Die Ausführungen der Mitglieder des Rektorats führten zu einer intensiven Diskussion des Senats und zu der Entscheidung, öffentlich zu protestieren.
Das Rektorat wurde gebeten, eine öffentliche Hochschulversammlung einzuberufen, um allen Mitgliedern der Universität die Finanzlage zu erläutern und die schlimmsten Folgen der geplanten Haushaltskürzungen noch zu verhindern.

Die Rektoratskommission für arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Fragen regte an, vom Senat eine Stellungnahme einzuholen, die die Rücknahme der Wiederbesetzungssperre für frei werdende Stellen durch Erziehungsurlaub und Mütterschutz fordert.

Die Senatoren verabschiedeten in diesem Zusammenhang das folgende Statement und beauftragten den Rektor, die Ministerin für Arbeit und Soziales, den Kultusminister und den Finanzminister über die Entscheidung des Senats zu informieren:

Stellungnahme des Akademischen Senats zur Wiederbesetzungssperre für Vertretungen bei Erziehungsurlaub und Mutterschutz

Der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität hat die offenkundig nicht hinreichend bedachten Konsequenzen der Wiederbesetzungssperre für Vertretungen bei Erziehungsurlaub und Mutterschutz, die mit Runderlaß des MF vom 12.10.1998 angeordnet worden sind, eingehend erörtert und fordert den Finanzminister auf, diese Maßnahme umgehend wieder aufzuheben.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Frauenfördergesetz verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders zu fördern. Diese grundlegende Pflicht wird konkretisiert durch die rechtlich gesicherte Gleichberechtigung beim Zugang zu sämtlichen Arbeitsplätzen und durch die Pflicht des Landes, den Beurlaubten möglichst häufig eine Vertretungs- oder Aushilfstätigkeit anzubieten. Diese Einzelregelungen konkretisieren das in Art. 34 der Landesverfassung nominierte Staatsziel, wonach das Land verpflichtet ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Die Wiederbesetzungssperre läuft diesem Ziel direkt entgegen, denn z. B. bei den unbefristeten Mitarbeiterstellen an der Hochschule suggeriert eine solche Sperre den jeweiligen Instituten , daß es für sie einfacher wäre, Männer einzustellen. Diese Suggestivwirkung ist das falsche Signal; daher ist aus unserer Sicht diese Maßnahme unverzüglich aufzuheben.

Ausschreibung

Der Senat stimmte der Freigabe der C-Stelle "C4 Theoretische Physik (Quantentheorie)" zu und verabschiedete den Ausschreibungstext.

Studienordnung für den Studiengang "Evangelische Theologie" (Novelle)

Einstimmig verabschiedeten die Senatoren die geänderte Fassung der Studienordnung für den Studiengang "Evangelische Theologie".

Promotionsordnungen

Der Akademische Senat beschloß einstimmig die Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Theologischen Fakultät.

Auch zur Promotionsordnung der Juristischen Fakultät bestätigten die Senatoren Änderungen und verabschiedeten eine den Regelungen der HSG-Novelle angepaßte Fassung.

Einrichtung berufsbegleitender Studiengänge und eines Weiterbildungskurses

Der Akademische Senat folgte den Intentionen einer Beschlußvorlage der Senatskommission Studium und Lehre grundsätzlich und entschied konkret wie folgt:

Studiengänge/WeiterbildungskursTeilnehmerzahlBedingungen
Mathematik an Grundschulen
(3 Semester + 1 Prüfungssemester)
15 Beginn: WS 2000/2001
Deutsch an Grundschulen
(3 Semester + 1 Prüfungssemester)
15 Beginn: WS 2000/2001
Geistigbehindertenpädagogik/Lehramt an Sonderschulen
(4 Semester + 1 Prüfungssemester)
25 Die Einrichtung ist nur möglich, wenn der derzeitige Personalbestand bestehen bleibt.
Körperbehindertenpädagogik/Lehramt an Sonderschulen
(4 Semester + 1 Prüfungssemester)
25 Die Einrichtung ist nur möglich, wenn der derzeitige Personalbestand bestehen bleibt.
Lernbehindertenpädagogik
(2 Semester + 1 Prüfungssemester)
25 Die Einrichtung ist nur möglich, wenn der derzeitige Personalbestand bestehen bleibt und zusätzlich die vom Ministerium bereitgestellte Ib/Ia-Stelle besetzt wird.
Französisch an Sekundarschulen *
(5 Semester + 1 Prüfungssemester)
10 Studiengang muß für Lehrkräfte aus Sekundarschulen und Gymnasien ausgeschrieben werden.
Studiengänge/Weiterbildungskurs Teilnehmerzahl Bedingungen
Italienisch an Gymnasien
(7 Semester + 1 Prüfungssemester)
10 
Psychologie an Gymnasien
(3 Semester + 2 SWS im Prüfungssemester)
20 Es muß eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von 25 auf 20 erfolgen.
Ethik an Grundschulen
(3 Semester + 1 Prüfungssemester)
15 
Ethik an Sekundarschulen
(4 Semester + 1 Prüfungssemester)
25 
Ethik an Gymnasien
(6 Semester + 1 Prüfungssemester)
25 
Hauswirtschaft an Sekundarschulen
(5 Semester + 1 Prüfungssemester)
25 Beginn: SoSe 2000
Geographie an Sekundarschulen
(4 Semester + 1 Prüfungssemester)
15 
Sportförderunterricht
(72 Stunden) 
25 

* Empfohlen wird dazu die Ausschreibung für Lehrkräfte aus Sekundarschulen und Gymnasien.
 

Die Einrichtung des Studiengangs Englisch an Sekundarschulen wurde vorerst abgelehnt. Eine Diskussion sollte erst nach Abschluß des zur Zeit laufenden Pilotstudienganges unter Berücksichtigung der dann gegebenen Kapazitäten nochmals geführt werden.

Ordnung der Philosophischen Fakultät

Nach nochmaliger juristischer Prüfung und dem Hinweis auf Änderung der Zusammensetzung des Fakultätsrates im Sinne der geführten Diskussion in der Senatssitzung im Juli 1998 lag dem Senat eine überarbeitete Fassung der Ordnung der Philosophischen Fakultät vor. Es erfolgte die Bestätigung der vorgelegten Fassung.

Änderungen der Verwaltungs- und Benutzungsordnungen der Institute des Fachbereichs Biologie

Der Kanzler bzw. Herr Prof. Dr. v. Lengerken trugen den Hintergrund für die Änderungen der Verwaltungs- und Benutzungsordnungen der Institute des Fachbereiches Biologie vor und baten den Akademischen Senat, den Änderungen zuzustimmen.

Die Senatoren verabschiedeten:

  • die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Genetik
  • die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Pflanzen- und Zellphysiologie
  • die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Geobotanik und Botanischer Garten
  • die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Mikrobiologie
  • die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Zoologie
  • die Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Abteilung Biologiedidaktik

Kommissionen

Der Akademische Senat bestätigte die Vorschläge zur Änderung der Besetzung der Bibliothekskommission und die Zusammensetzung der Berufungskommission für die C4 Theoretische Physik (Quantentheorie).

Besetzung des Kuratoriums des Allgemeinen Stiftungsfonds

Im Kuratorium des Allgemeinen Stiftungsfonds der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird als Vertreterin für die wissenschaftlichen Mitarbeiter Frau Dr. Petra Kaltwaßer mitarbeiten.
Die studentischen Vertreter werden für ihre Statusgruppe noch eine Person benennen

Verschiedenes

Der Rektor gab bekannt, daß für 1. Dezember um 15.30 Uhr eine Zusammenkunft mit den Dekanen geplant ist.
 
 

Katrin Rehschuh, November 1998


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Nicole Teichert, 17. Dezember 1998