Beschlüsse und Informationen aus der Sitzung des Akademischen Senats am 11. November 1998HaushaltssituationHerr Prof. Dr. v. Lengerken begann mit Ausführungen zum Mittelabfluß. Der Plan-Ist-Vergleich zum 1. November macht deutlich, daß die Mittel nicht in vorgesehenem Umfang abgeflossen sind. Die sich anschließende Diskussion veranlaßte den Rektor zu der Anregung, die Struktur- und Finanzkommission zu beauftragen, über die Wiedereinführung der Maluspunkte-Regelung nachzudenken. Im Senat regte sich kein Widerspruch, und der Auftrag wurde erteilt. Zu den Haushaltsplanzahlen für 1999 teilte der Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen mit, daß die Sachkosten für die Fachbereiche und Fakultäten voraussichtlich das gleiche Volumen wie 1998 haben werden. Im Gerätebereich, bei den Bibliotheks- und Berufungsmitteln wird es jedoch zu drastischen Kürzungen kommen. Weitere Ausführungen des Prorektors bezogen sich auf erste Überlegungen zur Überarbeitung der Prinzipien bei der Mittelaufteilung. Im Interesse größerer Transparenz wird über die Veränderung der Verteilungskriterien in der Struktur- und Finanzkommission nachgedacht. Bevor der Rektor auf die geplanten Einschnitte im Personalbereich für
1999 einging, informierte er aus gegebenem Anlaß über die Modalitäten
bei befristeten Einstellungen von Promovenden.
Die vorgesehenen Kürzungen bei den Personalmitteln belaufen sich gegenüber dem Haushalt 1998 auf über 13 Mio DM - so Magnifizenz weiter. Sollte es bei diesen Zahlen bleiben, wird die Substanz der Universität bedroht, und es könnte im kommenden Jahr keine auslaufende Stelle von wissenschaftlichen Mitarbeitern nachbesetzt werden. In Konkretisierung seiner Ausführungen verteilt Magnifizenz ein Material mit der Überschrift Informationen zur Personalsituation an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesichts des Haushaltsplanentwurfes der Landesregierung für 1999", das die gesamte Tragweite des geplanten Einschnittes im Personalbereich deutlich macht. Der Kanzler ergänzte die Darlegungen des Rektors sowie des Prorektors und verwies darauf, daß auch der "Kanzlerhaushalt" drastisch gekürzt wird. Danach können keine Auszubildenden an der Universität mehr aufgenommen werden, aber auch die Mittel für Heizung, Telefon und Reinigung werden erheblich reduziert. Die Ausführungen der Mitglieder des Rektorats führten zu einer
intensiven Diskussion des Senats und zu der Entscheidung, öffentlich
zu protestieren.
Die Rektoratskommission für arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Fragen regte an, vom Senat eine Stellungnahme einzuholen, die die Rücknahme der Wiederbesetzungssperre für frei werdende Stellen durch Erziehungsurlaub und Mütterschutz fordert. Die Senatoren verabschiedeten in diesem Zusammenhang das folgende Statement und beauftragten den Rektor, die Ministerin für Arbeit und Soziales, den Kultusminister und den Finanzminister über die Entscheidung des Senats zu informieren: Stellungnahme des Akademischen Senats zur Wiederbesetzungssperre für Vertretungen bei Erziehungsurlaub und Mutterschutz Der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität hat die offenkundig nicht hinreichend bedachten Konsequenzen der Wiederbesetzungssperre für Vertretungen bei Erziehungsurlaub und Mutterschutz, die mit Runderlaß des MF vom 12.10.1998 angeordnet worden sind, eingehend erörtert und fordert den Finanzminister auf, diese Maßnahme umgehend wieder aufzuheben. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Frauenfördergesetz verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders zu fördern. Diese grundlegende Pflicht wird konkretisiert durch die rechtlich gesicherte Gleichberechtigung beim Zugang zu sämtlichen Arbeitsplätzen und durch die Pflicht des Landes, den Beurlaubten möglichst häufig eine Vertretungs- oder Aushilfstätigkeit anzubieten. Diese Einzelregelungen konkretisieren das in Art. 34 der Landesverfassung nominierte Staatsziel, wonach das Land verpflichtet ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Die Wiederbesetzungssperre läuft diesem Ziel direkt entgegen, denn z. B. bei den unbefristeten Mitarbeiterstellen an der Hochschule suggeriert eine solche Sperre den jeweiligen Instituten , daß es für sie einfacher wäre, Männer einzustellen. Diese Suggestivwirkung ist das falsche Signal; daher ist aus unserer Sicht diese Maßnahme unverzüglich aufzuheben. AusschreibungDer Senat stimmte der Freigabe der C-Stelle "C4 Theoretische Physik (Quantentheorie)" zu und verabschiedete den Ausschreibungstext.Studienordnung für den Studiengang "Evangelische Theologie" (Novelle) Einstimmig verabschiedeten die Senatoren die geänderte Fassung der Studienordnung für den Studiengang "Evangelische Theologie". PromotionsordnungenDer Akademische Senat beschloß einstimmig die Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Theologischen Fakultät. Auch zur Promotionsordnung der Juristischen Fakultät bestätigten die Senatoren Änderungen und verabschiedeten eine den Regelungen der HSG-Novelle angepaßte Fassung. Einrichtung berufsbegleitender Studiengänge und eines WeiterbildungskursesDer Akademische Senat folgte den Intentionen einer Beschlußvorlage
der Senatskommission Studium und Lehre grundsätzlich und entschied
konkret wie folgt:
* Empfohlen wird dazu die Ausschreibung für Lehrkräfte aus
Sekundarschulen und Gymnasien.
Die Einrichtung des Studiengangs Englisch an Sekundarschulen wurde vorerst abgelehnt. Eine Diskussion sollte erst nach Abschluß des zur Zeit laufenden Pilotstudienganges unter Berücksichtigung der dann gegebenen Kapazitäten nochmals geführt werden. Ordnung der Philosophischen FakultätNach nochmaliger juristischer Prüfung und dem Hinweis auf Änderung der Zusammensetzung des Fakultätsrates im Sinne der geführten Diskussion in der Senatssitzung im Juli 1998 lag dem Senat eine überarbeitete Fassung der Ordnung der Philosophischen Fakultät vor. Es erfolgte die Bestätigung der vorgelegten Fassung. Änderungen der Verwaltungs- und Benutzungsordnungen der Institute des Fachbereichs BiologieDer Kanzler bzw. Herr Prof. Dr. v. Lengerken trugen den Hintergrund für die Änderungen der Verwaltungs- und Benutzungsordnungen der Institute des Fachbereiches Biologie vor und baten den Akademischen Senat, den Änderungen zuzustimmen. Die Senatoren verabschiedeten:
KommissionenDer Akademische Senat bestätigte die Vorschläge zur Änderung der Besetzung der Bibliothekskommission und die Zusammensetzung der Berufungskommission für die C4 Theoretische Physik (Quantentheorie). Besetzung des Kuratoriums des Allgemeinen Stiftungsfonds Im Kuratorium des Allgemeinen Stiftungsfonds der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg wird als Vertreterin für die wissenschaftlichen Mitarbeiter
Frau Dr. Petra Kaltwaßer mitarbeiten.
VerschiedenesDer Rektor gab bekannt, daß für 1. Dezember um 15.30 Uhr
eine Zusammenkunft mit den Dekanen geplant ist.
Katrin Rehschuh, November 1998 Nicole Teichert, 17. Dezember 1998 |