Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen

 

 

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat am 04. Mai 1999 einen Antrag an das Bundesarbeitsministerium verabschiedet, die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 451

"Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich"
zurückzuziehen.

Es ist davon auszugehen, dass das Ministerium diesem Antrag stattgibt.

Damit sind in Zukunft die

"Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich" des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK)
anzuwenden.

Die BUK-Regeln können als Broschüre (GUV 19.17) bezogen werden.

 

Letzte Aktualisierung: 28.07.1999, Roswitha Fritz