VEREINIGUNG DER
FREUNDE UND FÖRDERER
DER MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE -WITTENBERG E.V.
Ergebnisprotokoll
der Mitgliederversammlung am 19. November 1996
im Melanchthonianum HS 15, Universitätsplatz 8/9, Halle (Saale),
15:05-15:55 Uhr
Teilnehmer:
Dr. Wolfgang Röller (Präsident, Versammlungsleiter)
Prof.Dr. Gunnar Berg, Prof.Dr. Joachim Bergmann, Dr. Dieter Braun, Prof.Dr.
Ulrich Cobet, Prof.Dr. Henning Dralle, Erhard Geißler, Herr Giraro
- HAVAG, Prof.Dr. Dietmar Gläßer, Dr. Holger Hatje, Dr. Gerhard
Holland (Präsident), Prof.Dr. Wolfgang Lassmann, Wolfgang Matschke,
Dr. Eberhard Natho (Präsidium), Rolf Dieter Ruppert, Heinz Schmerschneider
(Präsidium), Prof.Dr. Horst Schmidt, Dr. Schoiber Franz (Präsidium),
Prof.Dr. Heinz Stoffregen, Peter Tornack, August Vogel, Dr. Thomas Weckerle
(Wirtschaftsprüfer), Dr. Hermann Wiederhold
Gäste:
Uwe Eilers (Geschäftsführer), Peter Mosch, Peter Weniger (Geschäftsführer)
Tagesordnung:
- Feststellung der Jahresrechnung 1995
- Entlastung des Präsidiums
- Bericht über das Geschäftsjahr 1996
- Wahlen zum Kuratorium
- Neufassung der Satzung
- Verschiedenes
Begrüßung
In Abstimmung zwischen den beiden Präsidenten des Vereins, Dr.
Holland und Dr. Röller, wird die Versammlung von Dr. Röller geleitet.
Dr. Röller begrüßt die anwesenden Mitglieder, insbesondere
den bisherigen Rektor, Herrn Prof. Berg, und den Kanzler, Herrn Matschke.
0.1 Personalia
- Seit 1. September 1996 neuer Rektor der Martin-Luther-Universität
ist Magnifizenz Prof.Dr. Reinhard Kreckel. Er ist qua Amt Mitglied des
Kuratoriums. Die VFF spricht ihm - wie bereits bei der feierlichen Investitur
am 16. Oktober 1996 persönlich - die besten Wünsche für
sein Amt aus.
- Der bisherige Geschäftsführer der VFF, Herr Uwe Eilers, hat
das Präsidium gebeten, ihn zugunsten der Fertigstellung seiner Promotion
von den Aufgaben des Geschäftsführers zu entbinden. Das Präsidium
hat auf seiner Sitzung am 16. Oktober 1996 beschlossen, ab 20. November
1996 als Nachfolger von Herrn Eilers Herrn Peter Weniger mit den Aufgaben
der Geschäftsführung zu betrauen, und dankt Herrn Eilers herzlich
für die geleistete Arbeit.
Den Jahresabschluß 1996 wird Herr Eilers noch gemeinsam mit Herrn
Weniger vollziehen.
0.2 Formalia
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist am 29. Oktober 1996 frist-
und formgerecht ergangen. Ihr lag die vorzuschlagende Neufassung der Vereinssatzung
als Text und als Synopse mit der bisherigen Satzung sowie die Tagesordnung
der Mitgliederversammlung bei.
- Das Protokoll dieser Mitgliederversammlung führt Herr Weniger
gemeinsam mit Herrn Eilers.
- Zur Beschlußfähigkeit wird festgestellt, daß jedes
anwesende Mitglied eine Stimme hat. Die Vereinssatzung schreibt keine Mindestzahl
anwesender stimmberechtigter Mitglieder vor (§ 6, Abs. 3), so daß
die Mitgliederversammlung beschlußfähig ist. Beschlüsse
und Wahlen sind mit einfacher Mehrheit (§ 6, Abs. 4, Satz 1), Satzungsänderungen
mit 2/3-Mehrheit (§ 6, Abs. 4, Satz 2) zu fassen.
- Für die Wahl zum Kuratorium wird Listenwahl als erster Wahlgang
und anschließende Wahl des Vorsitzenden vorgeschlagen. Diesem Vorschlag
stimmt die Mitgliederversammlung einstimmig zu.
- Desweiteren stimmt die Mitgliederversammlung der sachlogischen Änderung
der Reihenfolgen des TOP 5 (Neufassung der Satzung) vor TOP 4 (Wahlen zum
Kuratorium) zu, so daß die Wahlen gemäß der neugefaßten
Satzung stattfinden.
TOP 1: Feststellung der Jahresrechnung
- Der Jahresabschluß 1995 wurde als Einnahmen-Ausgaben-Überschußrechnung
vom 01.01.1995 bis 31.12.1995 durch die WRT Revision und Treuhand GmbH
festgestellt und geprüft. Alle Einnahmen und Ausgaben wurden erfaßt,
alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle sind enthalten, die
Belege lagen vollständig vor.
Das Präsidium hat entsprechend der Satzung regelmäßig über
die Förderprojekte befunden (März, September und Dezember 1995).
- Den Mitgliedern wurde der Jahresabschluß von Dr. Weckerle erläutert:
- Die Mitgliedsbeiträge in 1995 waren um 9,6 TDM geringer als im
Vorjahr, was im wesentlichen auf die in 1993 und 1994 erfolgte Ablösung
der jährlichen Beitragszahlung durch Einmahlzahlungen zurückzuführen
ist.
- Die Ausgaben im ideellen Bereich sanken ebenfalls um knapp 11 TDM auf
ein dem Jahre 1993 entsprechendes Niveau.
- Im übrigen ist generell im Ausgabenbereich festzustellen, daß
1994 wesentlich höhere Aufwendungen getätigt wurden als 1995,
was auf die aktive Unterstützung der 300-Jahrfeier der Martin-Luther-Universität
Halle zurückzuführen ist. Entsprechend war auch 1994 das Spendenaufkommen
wesentlich höher (423,7 TDM in 1994 gegenüber 182,3 TDM in 1995).
- Die Rückzahlung der ausgewiesenen Kapitalertragssteuer (Freistellungsauftrag
für dieses Konto wurde noch nicht erteilt) wurde beantragt; sie erscheint
hier noch im Jahresabschluß, da dieser nicht als Bilanz, sondern
als Einnahmen-Ausgaben-Überschußrechnung auszufertigen ist.
- Das Vereinsergebnis betrug 1995 65.338,33 DM Einnahmen über Ausgaben.
- Der Vermögensstatus der Vereinigung belief sich am 31.12.1995
auf 467.383,60 DM.
- Das Präsidium empfiehlt der Mitgliederversammlung, die vorgelegte
Einnahmen-Überschuß-Rechnung für das Geschäftsjahr
1995 festzustellen.
Die Mitgliederversammlung stimmte der Feststellung einstimmig zu.
TOP 2: Entlastung des Präsidiums
- Das Präsidium empfiehlt der Mitgliederversammlung, das Präsidium
für das Geschäftsjahr 1995 zu entlasten. Es wird darauf hingewiesen,
daß die Mitglieder des Präsidiums ihr Stimmrecht bei dieser
Beschlußfassung nicht ausüben dürfen.
Abstimmung
- Die Mitgliederversammlung stimmte ohne die Stimmen der Präsidiumsmitglieder
mit 0 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung der Entlastung zu.
TOP 3: Bericht über das Geschäftsjahr 1996
- Die gegenwärtige Mitgliederzahl beträgt 242. Es hat geringfügige
Veränderungen gegeben (im einstelligen Bereich).
- Finanzielle Lage:
- Der Verein verfügt gegenwärtig über eine sehr große
Finanzdecke, deren Gründe im Bericht zum Jahresabschluß 1995
bereits erläutert wurden.
- Mit Stand vom 7. November 1996 sind vom Präsidium ca. 177 TDM
verfügbar. Hinzu kommen ca. 265 TDM verfügbare zweckgebundene
Mittel.
- Die Ausgaben liegen mit 238,1 TDM über den Einnahmen von 213,1
TDM.
Diskussion:
- Dr. Röller:
- Die VFF unterstützt u.a. die Tätigkeit des Rektors mit einem
jährlichen Fonds von 10 TDM zur Verfügung des Rektors, über
dessen Verwendung jährlich ein Rechenschaftsbereicht abgelegt wird.
- Heute wurde im Präsidium die Förderung von Frau Dr. Polity,
einer jungen Physikerin, mit einem monatlicher Beitrag zum Abschluß
ihrer Habilitation als außergewöhnliche Förderung aus den
zweckgebundenen Geldern von Dr. Röller beschlossen. Davon unberührt
bleibt der Grundsatz, Vorhaben im wesentlichen durch Sachmittel zu fördern.
- Die gegenwärtige Haushaltssituation der VFF resultiert zum Teil
aus der Zweckgebundenheit.
- Prof. Berg:
- spricht als Rektor, dessen vierjährige Amtszeit im August 1996
zu Ende gegangen ist, seinen herzlichen Dank aus an alle Mitglieder und
Förderer für die Unterstützung, die die Universität
dringend nötig hatte und nötig hat, und verbindet damit auch
die Hoffnung auf größere Mitgliederzahlen
- dankt dem Präsidium und den beiden Präsidenten Dr. Röller
und Dr. Holland für die hervorragende Zusammenarbeit.
- Dr. Röller:
- weist darauf hin, daß die Mitgliedschaft in der VFF nicht nur
finanziell, sondern auch als Identifikation mit dem Verein eine ganz wesentliche
Voraussetzung für das Einwerben von Spenden und Firmenmitgliedschaften
darstellt.
TOP 5 (vorgezogen): Neufassung der Satzung
- Der Text der neuen Fassung nebst Beitragsordnung und der Allgemeinen
Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln sowie die Synopse
mit der alten Satzung wurde mit der Einladung versandt. Beschlüsse
der Mitgliederversammlung vom 01.12.1995 und die ergänzenden Vorschläge
wurden entsprechend kenntlich gemacht.
- Das Präsidium weist darauf hin, daß die auf der Mitgliederversammlung
vom 01.12.1995 beschlossenen Satzungsänderungen noch nicht beim Amtsgericht
eingetragen sind. Das Präsidium schlägt daher auf Empfehlung
und in Abstimmung mit dem Amtsgericht vor, eine Neufassung der Satzung
zu beschließen. Die neu aufzunehmenden Satzungsbestimmungen werden
im einzelnen erläutert. Vom Präsidium wird vorgeschlagen:
- zur Beitragsordnung einen klarstellenden Hinweis einzufügen, von
wem die Beitragsordnung erlassen wird (§ 2 Abs. 3 und 4 der Neufassung
der Satzung),
- zur Mitgliederversammlung zu ergänzen, daß diese vom Präsidenten
oder vom Vizepräsidenten geleitet wird und über die Beschlüsse
eine vom Versammlungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnende
Niederschrift aufzunehmen ist (§ 4 Abs. 3 und 4 der Neufassung der
Satzung),
- die Zusammensetzung des Kuratoriums um einen Vorsitzenden zu ergänzen
(§ 6 Abs. 1 der Neufassung der Satzung),
- die Besetzung des Präsidiums und dessen Wahl durch das Kuratorium
neu zu regeln (§ 7 Abs. 1 und 2 der Neufassung der Satzung).
Diskussion:
- Zu § 2 wird vorgetragen, ob die Beitragsordnung tatsächlich
vom Präsidium verabschiedet werden soll, wie es die Neufassung vorsieht,
oder ob nicht auch das andere Modell der Kompetenzanbindung an die Mitgliederversammlung
vorgesehen werden könnte. Dr. Röller weist darauf hin, daß
von der Beitragsordnung abgewichen werden kann, um Härten zu vermeiden,
und diese Entscheidung ebenfalls beim Präsidium läge.
- Zu § 6 (neue Fassung), Abs. 1 erfolgt der Hinweis, daß das
Kuratorium seine Tätigkeit ehrenamtlich ausübt.
- Zu § 6 (neue Fassung), Abs. 3 erfolgt der Hinweis, daß zu
den Sitzungen des Kuratoriums der Vorsitzende des Kuratoriums einlädt.
Abstimmung:
- Die Neufassung der Satzung wird wie vom Präsidium vorgeschlagen
und entsprechend der Ergänzungsvorschläge zu § 6, Abs. 1
und 3 mit 2/3-Mehrheit von der Mitgliederversammlung angenommen (23 Stimmen,
davon 17 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen).
- Dementsprechend wird in § 6 (neue Fassung), Abs. 1 ergänzt:
"Die Tätigkeit der Mitglieder des Kuratoriums ist ehrenamtlich."
- sowie § 6 (neue Fassung), Abs. 3, Satz 1 geändert in:
"Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden des Kuratoriums durch
Ladung der Mitglieder mit einer Frist von wenigstens vier Wochen einberufen."
und der hierauf bezugnehmende § 7 (neue Fassung), Abs. 3 geändert
in:
"Für die Sitzungen des Präsidiums gilt § 6 Abs. 3 entsprechend;
die Einberufung der Präsidiumssitzungen erfolgt durch den Präsidenten."
- Die Neufassung der Satzung liegt dem Protokoll als Anlage bei.
TOP 4: Wahlen zum Kuratorium
- Durch die Wahlen wird der Ehrenvorsitz im Kuratorium durch Herrn Dr.h.c.mult.
Hans-Dietrich Genscher nicht berührt.
4.1 Wahl des Kuratoriums
- Der Mitgliederversammlung wurde die Vorschlagsliste zur Wahl des Kuratoriums
ausgereicht (s. Anlage).
Nicht alle vorgeschlagenen Kandidaten sind Mitglieder des Vereins. Das
ist gemäß Satzung auch nicht notwendig; aber der Wunsch nach
deren Mitgliedschaft wird mit ihrer Wahl durchaus verbunden.
Abstimmung:
- Die vorgeschlagenen Mitglieder des Kuratoriums werden von der Mitgliederversammlung
einstimmig gewählt.
4.2 Wahl des Vorsitzenden des Kuratoriums
- Als Vorsitzender des Kuratoriums wird Herr Senator e.h. Dr. Gerhard
Holland vorgeschlagen.
Abstimmung:
- Der Vorschlag wird von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen.
Der Präsident spricht dem neu gewählten Kuratorium und seinem
Vorsitzenden seinen Glückwunsch im Namen der Mitgliederversammlung
aus.
TOP 6: Verschiedenes
- Die nächste Mitgliederversammlung findet parallel zum Universitätsfest
am 19. Juni 1997 statt. Hierzu wird rechtzeitig eingeladen.
- Herrn Eilers wird nochmals für seine Tätigkeit als bisheriger
Geschäftsführer gedankt und ab dem morgigen Tag als Mitglied
des Vereins begrüßt.
- Herrn Dr. Holland wird für seine Tätigkeit als einer der
Gründungspräsidenten gedankt, welcher einen ganz wesentlichen
Teil zum Aufbau und zur Entwicklung des Vereins in den ersten Jahren beigetragen
hat. Dr. Holland wurde gemeinsam mit Dr. Röller am 10. Juli 1992 zu
den ersten Präsidenten des Fördervereins gewählt.
Versammlungsleiter:
Schriftführer:
Weniger
(Geschäftsführer ab 20.11.96) |
Eilers
Geschäftsführer (bis 19.11.96) |
Anlagen
- neue Satzung in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung
- Liste des Kuratoriums