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Ministerialblatt LSA Nr. 8/2000 vom 3.3.2000

Wahlmöglichkeiten der neuen Rechtschreibung

Bek. des MJ vom 8.2.2000 - 1030-204.40.60

Auf Grund der Rn. 75 Abs. 2 Satz 1 der Grundaätze der Rechtsförmlichkeit i. d. F. der Anlage 2 zum RdErl. des MJ vom 29.4.1997 (MBl. LSA S. 1037), geändert durch RdErl. des MJ vom 17.1.2000 (MBl. LSA S. 151)*), werden in der Anlage die dem Ministerium der Justiz zugeleiteten "Empfehlungen zur Nutzung von Wahlmöglichkeiten der neuen Rechtschreibregeln" als Arbeitshilfe bekanntgemacht.

*) Änderung tritt am 1.3.2000 in Kraft.

Anlage
Empfehlungen zur Nutzung von Wahlmöglichkeiten der neuen Rechtschreibregeln

Hinweis: Die angegebenen Fundstellen beziehen sich auf die amtliche Regelung zur deutschen Rechtscheibung in der im Bundesanzeiger Nr. 205a vom 31. Oktober 1996 veröffentlichten Fassung.

1. Fremdwörter

Soweit bei Fremdwörtern die fremdsprachige und die integrierte Schreibung nebeneinander verwendet werden können (§ 20 (2) und § 32 (2)), wird empfohlen,

2. Fremdsprachige Ausdrücke

Für die Normalsprache besteht kein Vereinheitlichungsbedarf, da fremdsprachige Ausdrücke in der Normalsprache grundsätzlich nicht verwendet werden.

Für den amtlichen Schriftverkehr wird empfohlen,

3. Getrennt- und Zusammenschreibung

Es wird empfohlen, sowohl in der Normsprache als auch im amtlichen Schriftverkehr

4. Schreibung mit Bindestrich

Es wird empfohlen, sowohl in der Normsprache als auch im amtlichen Schriftverkehr

5. Groß- und Kleinschreibung

Es wird empfohlen, sowohl in der Normsprache als auch im amtlichen Schriftverkehr

6. Zeichensetzung

Es wird empfohlen, sowohl in der Normsprache als auch im amtlichen Schriftverkehr


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