Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 4 vom 30. Mai 2006, S.


Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft


Fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens
für das Bachelor-Studienprogramm of Arts Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

vom 16.01.2006

 

Auf Grund der § 3 a Abs. 3, 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBI. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform der Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVB1. LSA S. 250) in Verbindung mit § 4 Abs. 4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVB1. LSA S. 256) und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABl. 2005, Nr. 3, S. 2), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12.04.2006 folgende Fachspezifische Ordnung zur Zulassung für das Auswahlverfahren für das im Bachelor-Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft  an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

§ 1
Anwendungsbereich

 

Das Institut für Sprechwissenschaft und Phonetik vergibt nach Abzug der Vorabquoten gemäß § 6 Abs. 2 Hochschulzulassungsgesetz für das Bachelor-Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft (180 LP) 80% der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation in Verbindung mit dem Ergebnis der Eignungsfeststellung.

 

§ 2
Zusammensetzung der Auswahlkommission

 

Gemäß § 4 der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens wird eine Auswahlkommission durch den Fachbereich bzw. durch die Fakultät eingesetzt. Diese besteht aus dem vorsitzenden Mitglied (Professor bzw. Professorin) und mindestens drei weiteren fachkompetenten Mitgliedern (Diplomsprechwissenschaftler und Diplomsprechwissenschaftlerinnen).

 

§ 3
Auswahlkriterien

 

(1) Gemäß § 5 der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens erfolgt die Auswahl durch die Auswahlkommission. Sie erstellt eine Rangliste.

 

(2)Die Auswahl erfolgt entsprechend den Anforderungen, die durch die Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für das Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom … festgelegt sind. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Qualifikation in Verbindung mit dem Ergebnis der Feststellung besonderer studiengangsspezifischer Fähigkeiten (Eignungsprüfung) gemäß der gültigen Prüfungsordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft.

 

 

(3) Für die Auswahl wird eine Rangliste erstellt. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach einer Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:

 

a.       Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangberechtigung (mindestens 280; höchstens 840 Punkte);

b.      Gesamtpunktzahl Eignungsprüfung (mindestens 84; höchstens 110 Punkte).

 

Die Addition der erzielten Punkte zu a) und b) ergibt die Punktzahl für die Rangliste. Die Maximalpunktzahl von 950 Punkten ergibt den besten Ranglistenplatz, die Minimalzahl von 364 Punkten ergibt den letzten Ranglistenplatz.

 

§ 4
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft am 16.01.2006; vom Akademischen Senat am 12.04.2006.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 8. Mai 2006

 

 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch

Rektor