MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 57
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Prähistorische Archäologie“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis von Lateinkenntnissen
für das Hauptfach erforderlich. Die Lateinkenntnisse werden nachgewiesen
durch den Beleg eines mindestens dreijährigen Schulunterrichts im
Abiturzeugnis, durch ein vergleichbares Zertifikat von außerschulischen
Sprachkursen oder durch eine fachspezifische Sprachklausur an der Universität.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester
nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 1 können vom Prüfling zwei
zu prüfende Vertiefungsgebiete benannt werden.
(3) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung
60 Minuten.
(4) Gemäß § 7 Abs. 1 können zwei Themen zur Auswahl
gegeben werden.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
1 Leistungsschein über ein Proseminar,
-
3 Leistungsscheine über Seminare und Übungen zu Grundlagen der
Ur- und Frühgeschichte Europas (unterschiedliche Perioden); als Perioden
gelten: Paläolithikum, Mesolithikum, Neolithikum, Frühbronzezeit,
Mittelbronzezeit, Spätbronzezeit, Ältere Eisenzeit, Jüngere
Eisenzeit, Römische Kaiserzeit, Völkerwanderungszeit, Frühmittelalter,
-
4 Teilnahmescheine über Vorlesungen,
-
4 Teilnahmescheine in Seminaren und Übungen über Hilfs- und Nachbarwissenschaften
für Archäologen,
-
1 Teilnahmeschein über eine Übung archäologisches Zeichnen,
-
Nachweis über Teilnahme an einem Museumspraktikum (vier Wochen),
-
Nachweis über Teilnahme an Exkursionen (zwei Wochen),
-
Nachweis über Teilnahme an einer Lehrgrabung (vier Wochen),
-
Nachweis von Lateinkenntnissen.
(2) Gemäß § 16 ist eine mündliche Prüfung zu
erbringen.
Folgende Kenntnisse sind in der Zwischenprüfung zu erbringen:
-
Methode und Forschungsgeschichte in der Prähistorischen Archäologie,
-
Historische Zusammenhänge einer abgesprochenen Zeitperiode.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
-
4 Leistungsscheine aus Hauptseminaren zu Detailfragen der Ur- und Frühgeschichte
Europas (3 unterschiedliche Perioden, eine methodische Arbeit),
-
4 Teilnahmescheine über Vorlesungen,
-
2 Teilnahmescheine in Seminare und Übungen über Denkmalmanagement,
Denkmalrecht und Öffentlichkeitsarbeit,
-
Nachweis über Teilnahme an einem Praktikum in der Bodendenkmalpflege
(vier Wochen),
-
Nachweis über Teilnahme an Exkursionen (zwei Wochen),
-
Nachweis über Teilnahme an Grabungen (acht Wochen).
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 ist eine mündliche Magisterprüfung
zu erbringen.
Folgende Kenntnisse sind in der Magisterprüfung zu erbringen:
-
Methode und Forschungsgeschichte in der Prähistorischen Archäologie,
-
Historische Zusammenhänge einer abgesprochenen Zeitperiode.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 wird zuerst die mündliche Prüfung
absolviert. Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens 12 Wochen
nach bestandener Magisterprüfung ausgegeben.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Prähistorische
Archäologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.