Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 57



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Prähistorische Archäologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis von Lateinkenntnissen für das Hauptfach erforderlich. Die Lateinkenntnisse werden nachgewiesen durch den Beleg eines mindestens dreijährigen Schulunterrichts im Abiturzeugnis, durch ein vergleichbares Zertifikat von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische Sprachklausur an der Universität. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 1 können vom Prüfling zwei zu prüfende Vertiefungsgebiete benannt werden.

(3) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(4) Gemäß § 7 Abs. 1 können zwei Themen zur Auswahl gegeben werden.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 ist eine mündliche Prüfung zu erbringen.
Folgende Kenntnisse sind in der Zwischenprüfung zu erbringen: III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 ist eine mündliche Magisterprüfung zu erbringen.
Folgende Kenntnisse sind in der Magisterprüfung zu erbringen: (3) Gemäß § 21 Abs. 4 wird zuerst die mündliche Prüfung absolviert. Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens 12 Wochen nach bestandener Magisterprüfung ausgegeben.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Prähistorische Archäologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.