MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 29
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach “Zeitgeschichte”
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind für das Nebenfach Zeitgeschichte
spezielle Sprachkenntnisse nachzuweisen:
Englisch und eine weitere moderne Fremdsprache. Die Sprachkenntnisse
werden nachgewiesen durch den Nachweis von mindestens dreijährigem
Schulunterricht im Abiturzeugnis oder durch ein vergleichbares Zertifikat
von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische
Sprachklausur im Institut für Geschichte.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der Nachweis anerkannt werden kann.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung im Nebenfach Zeitgeschichte in der Zwischenprüfung 20 Minuten und in der Magisterprüfung 40 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 1 werden für Klausurarbeiten im Nebenfach Zeitgeschichte zwei Themen zur Auswahl gestellt.
(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten in der Zwischenprüfung 90 Minuten und in der Magisterprüfung 180 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Zeitgeschichte"
treten zum 01.10.2002 in Kraft.