MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 13
Senat
Anlage 2
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung der
Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg (Fächerkatalog)
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.05.2002
für das 2. Hauptfach „Evangelische Theologie“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist die Kenntnis einer alten Sprache
(Latinum oder Graecum oder Hebraicum) gefordert. Für den Erwerb von
Griechisch bzw. Hebräisch kann die Regelstudienzeit um ein Semester
verlängert werden.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
in der Regel 20 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 1 können für Klausurarbeiten
3 Themen zur Auswahl gestellt werden.
(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten
180 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
Zeugnis über die Ablegung der erforderlichen Sprachprüfung in
Latein oder Griechisch oder Hebräisch;
-
Zwei Proseminarscheine, von denen mindestens einer benotet sein muss, wahlweise
aus den Disziplinen Altes Testament oder Neues Testament und Kirchengeschichte
oder Systematische Theologie oder Praktische Theologie.
(2) Gemäß § 16 sind zwei mündliche Prüfungen
abzulegen, wobei jeweils eine Prüfung im Bereich Altes Testament oder
Neues Testament und eine Prüfung im Bereich Kirchengeschichte oder
Systematische Theologie zu wählen ist.
Die Zwischenprüfung soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen
sein.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Magisterprüfung
folgende Zulassungsvoraussetzungen:
-
Drei benotete Leistungsscheine (zwei Seminarscheine und eine Vorlesungsprüfung)
aus verschiedenen Bereichen, wobei einer aus einem biblisch-exegetischen
Fach (Altes Testament, Neues Testament) kommen muss.
-
Der Nachweis über erfolgreich abgelegte Bibelkundeprüfung (im
Alten Testament oder Neuen Testament).
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung
aus zwei Klausuren und zwei mündlichen Prüfung aus jeweils verschiedenen
Bereichen.
Bei der Anmeldung zur Prüfung ist anzugeben, welche Bereiche aus
den Hauptdisziplinen a bis d und f für die Klausurarbeiten bzw. die
mündliche Prüfung gewählt werden, wobei ein biblisches Fach
zu berücksichtigen ist.
Die Klausurarbeiten erfolgen unter Aufsicht. Die Arbeitszeit
beträgt für jede Klausur drei Stunden. Für die Klausurarbeiten
werden jeweils drei Themen mit Angabe der Hilfsmittel zur Auswahl gestellt,
von denen eins auszuwählen ist. Sie werden durch zwei Mitglieder des
Prüfungsausschusses bewertet. Aus beiden Einzelbewertungen wird eine
Gesamtnote gebildet.
Anforderungen bei den Klausuren:
-
In den biblischen Fächern sind anhand eines Bibeltextes Grundfragen
der Einleitung, der biblischen Theologie und Zeitgeschichte zu behandeln.
-
In der Kirchen- und Dogmengeschichte sind Kenntnisse in Reformationsgeschichte
und/oder einer anderen kirchengeschichtlichen Epoche nachzuweisen sowie
die Fähigkeit, kirchen- und dogmengeschichtliche Fragen in ihrem Zusammenhang
zu sehen.
-
In der Systematischen Theologie ist die Fähigkeit zur eigenständigen
Bearbeitung grundlegender dogmatischer und/oder theologisch-ethischer Fragen
zu erweisen.
-
In der Praktischen Theologie ist die Fähigkeit nachzuweisen, wichtige
kirchliche Handlungsfelder in ihren gegenwärtigen Erscheinungsformen
zu beschreiben, ihre Probleme zu diskutieren und Lösungsansätze
zu entwickeln.
Die mündliche Prüfung umfasst zwei Fächer. Der Kandidat
bzw. die Kandidatin wählt unter Ausschluss der für die Klausuren
gewählten Fächer aus den Hauptdisziplinen:
-
Altes Testament,
-
Neues Testament,
-
Kirchen- und Dogmengeschichte,
-
Dogmatik und Ethik,
-
Praktische Theologie,
-
Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte.
Die zusätzliche Prüfung in den an der Theologischen Fakultät
gelehrten Spezialfächern ist möglich. Eine solche Prüfung
wird nicht in den Notendurchschnitt eingerechnet.
Anforderungen bei der mündlichen Prüfung:
Die mündliche Prüfung erstreckt sich jeweils auf das Grundwissen
und ein selbstgewähltes Spezialgebiet:
-
in den Fächern Altes und Neues Testament Kenntnis von Inhalt und Aufbau
der biblischen Bücher sowie zentraler Einzeltexte und wesentlicher
thematischer Aussagen,
-
in der Kirchen- und Dogmengeschichte Überblick über den gesamten
Verlauf und vertiefte Kenntnisse in einer Epoche,
-
in den Fächern Dogmatik und Ethik Kenntnis und Anwendungsvermögen
der grundlegenden Probleme und Begriffe sowie Fähigkeiten zu ihrer
theologiegeschichtlichen Einordnung,
-
im Fach Praktische Theologie ein Überblick über Bedingungen und
Formen des Handelns im Auftrag der Kirche,
-
im Fach Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte ein Überblick
über Geschichte und gegenwärtigen Stand der ökumenischen
Bewegung einschließlich der Grundfragen des interkonfessionellen
und interreligiösen Dialogs.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind zuerst die Klausuren und dann
die mündlichen Prüfungen zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen
am Ende des Semesters und sind in max. 4 Wochen abzuschließen.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das 2. Hauptfach "Evangelische
Theologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.