Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 88



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Sprachwissenschaft“

I. Allgemeines

Das Nebenfach Sprachwissenschaft kann mit zwei verschiedenen Schwerpunkten studiert werden: Indogermanistik bzw. Allgemeine Sprachwissenschaft.

(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Magisterprüfung 60 Minuten.

(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 120 Minuten. Die Dauer der Klausurarbeit in der Magisterprüfung beträgt ebenfalls 120 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung aus einer schriftlichen Prüfung. III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Nachweis über Lateinkenntnisse im Umfang von 6 SWS,
  2. Nachweis über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung,
  3. 2 Leistungsnachweise über zwei Hauptseminare.
(2) Gemäß 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus einer Fachklausur und einer mündlichen Prüfung. (3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
  1. Klausur,
  2. mündliche Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden hat.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Sprachwissenschaft" treten zum 01.10.2002 in Kraft.