Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 87



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Sprachwissenschaft“

I. Allgemeines

Das Fach Sprachwissenschaft kann mit zwei verschiedenen Schwerpunkten studiert werden: Indogermanistik bzw. Allgemeine Sprachwissenschaft.

(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischenprüfung wahlweise 30 Minuten (+ 120 Minuten Klausur) oder 60 Minuten. Die mündliche Magisterprüfung dauert 60 Minuten.

(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 120 Minuten (+ 30 Minuten mündliche Prüfung). Die Dauer der Klausurarbeit in der Magisterprüfung beträgt 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung wahlweise aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten oder einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten. (3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Fachprüfung innerhalb von 4 Wochen abzuschließen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Nachweis über Lateinkenntnisse im Umfang von 6 SWS,
  2. Nachweis über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung,
  3. 4 Leistungsnachweise über vier Hauptseminare.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus einer Fachklausur und einer mündlichen Prüfung.
  (3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
  1. Magisterarbeit,
  2. Klausur,
  3. mündliche Prüfung.
Zur Klausur wird nur zugelassen, wer die Magisterarbeit bestanden hat. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden hat.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Sprachwissenschaft" treten zum 01.10.2002 in Kraft.