MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 33
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Philosophie“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind für das Fach Philosophie
folgende spezielle Sprachkenntnisse zu erbringen: Erwerb des Latinums oder
des Graecums bzw. ausreichender Kenntnisse in einer der beiden Sprachen.
Ausreichend sind die Kenntnisse in einer der beiden Sprachen dann, wenn
der Prüfling vier Leistungsnachweise aus erfolgreich besuchten universitären
Latein- oder Griechischkursen vorweisen kann oder wenn ein Textstück
eines philosophischen Klassikers in einer zweistündigen Klausur übersetzt
wird. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester
nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 1 kann der Prüfling dem Prüfer
bzw. der Prüferin eingegrenzte Themen (Vertiefungsgebiete) vorschlagen,
die Vorschläge begründen jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung
im Prüfungsgespräch.
(3) Gemäß § 6 Abs. 3 beträgt die Dauer der mündlichen
Zwischenprüfung 30 Minuten, die der mündlichen Magisterprüfung
im Fach Philosophie 45 Minuten.
(4) Gemäß § 7 Abs. 1 kann der Prüfling die Themen
der Prüfung mit dem Prüfer bzw. der Prüferin besprechen,
die Vorschläge begründen keinen Anspruch auf Berücksichtigung
in der Themenstellung in der Prüfung.
(5) Gemäß § 7 Abs. 3 dauert die schriftliche Zwischenprüfung
120 Minuten, die schriftliche Magisterprüfung 180 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind Voraussetzung zur Zulassung zur
Zwischenprüfung folgende zwei bewertete Nachweise über die erfolgreiche
Teilnahme und zwei Leistungsnachweise:
-
der Nachweis über den Erwerb des Latinums oder des Graecums bzw. ausreichender
Kenntnisse in einer der beiden Sprachen (begründete Ausnahmen unterliegen
der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss des Institutes);
-
der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an:
-
einem Proseminar zur Logik;
-
jeweils ein Leistungsnachweis aus:
-
einem Proseminar aus dem Bereich der Theoretischen Philosophie,
-
einem Proseminar aus dem Bereich der Praktischen Philosophie.
Der Schein für den Grundkurs Logik wird im Anschluss an den Grundkurs
in einer dreistündigen Klausur erworben.
Als Leistungsnachweis gilt eine mindestens mit ausreichend bewertete
Hausarbeit. Als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme gilt eine
mindestens mit ausreichend bewertete Arbeit.
Die Veranstaltungen müssen so gewählt sein, dass durch sie
mindestens drei der vier Epochen der Geschichte der Philosophie (Antike,
Mittelalter, Neuzeit, Moderne) abgedeckt sind und mindestens ein Text klassischer
Autoren behandelt worden ist. Ein klassischer Autor ist ein Autor, der
paradigmatisch sowohl für die gesamte Theoretische wie für die
gesamte Praktische Philosophie für alle Epochen ist. Nach diesem Kriterium
sind z.B. Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin, Duns Scotus, Ockham, Descartes,
Locke, Leibniz, Hume, Kant, Hegel, Heidegger und Wittgenstein Klassiker.
(2) Gemäß § 16 sind folgende Teilprüfungen in den
Fachprüfungen der Zwischenprüfung zu erbringen:
Die Zwischenprüfung besteht aus einer Klausur und einer mündlichen
Prüfung.
-
Die Klausur
In einer Klausur muss ein Abschnitt aus dem Text eines philosophischen
Klassikers interpretiert werden.
-
An die Stelle der Interpretationsklausur kann ein dritter qualifizierter
Schein treten, der in einem Proseminar erworben wurde;
-
Die schriftliche Prüfung kann auch durch Vertiefung einer bereits
vorliegenden Seminararbeit absolviert werden.
-
Die mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen,
dass er über hinreichende Grundkenntnisse und methodische Fertigkeiten
verfügt, um das Hauptstudium beginnen zu können. Die Themen können
mit dem Prüfer bzw. der Prüferin besprochen werden. Daraus folgt
jedoch kein Anspruch auf Berücksichtigung im Zwischenprüfungsgespräch.
Das Thema der schriftlichen darf nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung
sein.
(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Zwischenprüfung innerhalb
von acht Wochen abzuschließen.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 sind Voraussetzung zur Zulassung
zur Magisterprüfung folgende zwei Leistungsnachweise aus:
-
einem Haupt- bzw. Oberseminar über einen philosophischen Klassiker.
Philosophische Klassiker sind paradigmatisch sowohl für die gesamte
Theoretische wie für die gesamte Praktische Philosophie für alle
Epochen. Nach diesem Kriterium sind z.B. Platon, Aristoteles, Thomas von
Aquin, Duns Scotus, Ockham, Descartes, Locke, Leibniz, Hume, Kant, Hegel,
Heidegger und Wittgenstein Klassiker.
-
einem weiteren Haupt- bzw. Oberseminar aus den Bereichen der Theoretischen
oder Praktischen Philosophie nach eigener Wahl.
Als Leistungsnachweis gilt eine mindestens mit ausreichend bewertete Hausarbeit.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung
aus
-
der Klausur,
-
der mündlichen Prüfung.
Für die Magisterprüfung gelten folgende sachliche Anforderungen:
-
Der Prüfling soll zeigen, dass er mit den Hilfsmitteln des Studiums
der Philosophie vertraut ist, dass er die Fähigkeit besitzt, philosophische
Texte sachgerecht zu verstehen und historisch und wirkungsgeschichtlich
einzuordnen, und dass er philosophische Probleme in klarer Darstellung
sachgerecht bearbeiten kann.
-
Der Prüfling soll einen Überblick über die Hauptprobleme
und Problemzusammenhänge der gegenwärtigen Philosophie besitzen.
Darüber hinaus soll er vertiefte Kenntnisse in einer der folgenden
philosophischen Disziplinen nachweisen: Logik, Erkenntnistheorie, Ontologie,
Metaphysik, Philosophie des Geistes, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie,
Ästhetik, Naturphilosophie, Philosophische Anthropologie, Ethik, Sozialphilosophie,
Rechts- und Staatsphilosophie, Geschichtsphilosophie, Religionsphilosophie.
-
Der Prüfling soll zumindest einen Text eines philosophischen Klassikers
(gemäß § 20) aus jeder Epoche der Geschichte der Philosophie
(Antike, Mittelalter, Neuzeit, Moderne) gründlich kennen.
-
In mindestens zwei der vier Epochen der Geschichte der Philosophie soll
der Prüfling gründliche Kenntnisse und eine Übersicht über
die verschiedenen Diskussionszusammenhänge einer Epoche besitzen.
-
Die Epochen sind in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin
zu wählen, wobei sich die Absprache auch auf einzelne Autoren und
Werke beziehen kann.
Die Klausur
Das Thema der Klausur wird vom Prüfling aus drei gestellten Themen
gewählt.
Die mündliche Prüfung
Die Prüfung geht in der Regel von drei Schwerpunkten - gründliche
Kenntnisse in einer philosophischen Disziplin, gründliche Kenntnisse
zumindest eines Textes eines philosophischen Klassikers, gründliche
Kenntnisse in zwei philosophischen Epochen - aus, beschränkt sich
jedoch nicht auf diese.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die einzelnen Prüfungsteile
in dieser Reihenfolge zu absolvieren:
-
die Klausur,
-
die mündliche Prüfung.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Philosophie"
treten zum 01.10.2002 in Kraft.