MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 27
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach "Osteuropäische Geschichte"
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind für das Nebenfach Osteuropäische
Geschichte spezielle Sprachkenntnisse nachzuweisen:
Englisch und Russisch, ferner Latein und eine weitere osteuropäische
Sprache, sofern das Nebenfach mit Slavistik oder einer anderen für
die osteuropäische Geschichte relevanten Philologie verbunden wird
oder sofern Geschichte das Hauptfach ist.
Hebräisch gilt als Äquivalent für eine osteuropäische
Sprache.
Die Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch den Nachweis von mindestens dreijährigem Schulunterricht im Abiturzeugnis oder durch ein vergleichbares Zertifikat von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische Sprachklausur im Institut für Geschichte, im Institut für Klassische Altertumswissenschaften bzw. in den Instituten für die osteuropa-relevanten Philologien.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der Nachweis anerkannt werden kann.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung im Nebenfach Osteuropäische Geschichte in der Zwischenprüfung 20 Minuten und in der Magisterprüfung 40 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 1 werden für Klausurarbeiten im Nebenfach Osteuropäische Geschichte zwei Themen zur Auswahl gestellt.
(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten in der Zwischenprüfung 90 Minuten und in der Magisterprüfung 180 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Osteuropäische
Geschichte" treten zum 01.10.2002 in Kraft.