MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 61
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Orientalische Archäologie und Kunst“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
60 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
1 Leistungsschein auf dem Gebiet der Archäologie und Kunst Vorderasiens,
-
1 Leistungsschein auf dem Gebiet der Archäologie und Kunst Ägyptens
oder Mittelasiens,
-
1 Nachweis über die Teilnahme an einer einführenden Lehrveranstaltung
in die Orientalische Archäologie,
-
2 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Vorderasiens,
-
je 1 Nachweis über die Teilnahme an einer Vorlesung auf dem Gebiet
der Archäologie und Kunst Ägyptens und Mittelasiens,
-
1 Nachweis über die Teilnahme an einer Übung in einem Gebiet
nach Wahl,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens zweiwöchigen
Museums- oder Grabungspraktikum.
(2) Gemäß § 16 wird eine mündliche Prüfung abgelegt,
die aus zwei Teilen (je 30 Minuten) besteht.
Der Studierende darf für den ersten Teil einen Schwerpunkt (Vorderasien,
Ägypten oder Mittelasien) wählen, um seine Denkmälerkenntnis
zu belegen. Im zweiten Teil wird allgemeines Wissen und Methodenüberblick
geprüft.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
-
Bei Spezialisierung auf die Gebietskombination Vorderasien/Ägypten
sind vorzulegen:
-
je 1 Leistungsschein über ein Seminar auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Vorderasiens und Ägyptens,
-
je 2 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der
Archäologie und Kunst Vorderasiens und Ägyptens,
-
je 1 Nachweis über die Teilnahme an einer Übung auf dem Gebiet
der Archäologie und Kunst Vorderasiens und Ägyptens,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens zweiwöchigen
Museums- oder Grabungspraktikum,
-
Nachweis über die Teilnahme an mindestens vier Exkursionstagen.
-
Bei Spezialisierung auf die Gebietskombination Vorderasien/Mittelasien
sind vorzulegen:
-
je 1 Leistungsschein über ein Seminar auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Vorderasiens und Mittelasiens,
-
je 2 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der
Archäologie und Kunst Vorderasiens und Mittelasiens,
-
je 1 Nachweis über die Teilnahme an einer Übung auf dem Gebiet
der Archäologie und Kunst Vorderasiens und Mittelasiens,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens zweiwöchigen
Museums- oder Grabungspraktikum,
-
Nachweis über die Teilnahme an mindestens vier Exkursionstagen.
(2) Gemäß § 21 wird eine mündliche Prüfung abgelegt.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (je 30 Minuten).
Im ersten Teil wird Schwerpunktwissen aus dem Gebiet Vorderasien, im zweiten
Teil Grundlagenwissen aus den Gebieten Ägypten oder Mittelasien geprüft.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Orientalische
Archäologie und Kunst" treten zum 01.10.2002 in Kraft.