MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 59
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Orientalische Archäologie und Kunst“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind Kenntnisse in einer modernen
Sprache des Orients (Arabisch, Türkisch, Persisch, Neuhebräisch,
Usbekisch oder Russisch) zu erwerben.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu
zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
in der Regel in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung
60 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur
in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung
240 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
2 Leistungsscheine über Seminare auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Vorderasiens,
-
je 1 Leistungsschein über ein Seminar auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Mittelasiens und Ägyptens,
-
1 Nachweis über die Teilnahme an einer einführenden Lehrveranstaltung
in die Orientalische Archäologie,
-
je 2 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der
Archäologie und Kunst Vorderasiens, Ägyptens und Mittelasiens,
-
je 1 Nachweis über die Teilnahme an einer Übung auf dem Gebiet
der Archäologie und Kunst Vorderasiens, Ägyptens und Mittelasiens,
-
1 Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu "Grabungsmethoden
und praktischen Techniken der Archäologie" oder "Statistik für
Archäologen" oder "Zeichnen für Archäologen",
-
Nachweis über die Teilnahme an mindestens vier Exkursionstagen,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens dreiwöchigen
Grabungspraktikum.
(2) Gemäß § 16 sind folgende Teilprüfungen in der
Zwischenprüfung zu erbringen:
Es wird eine Klausur geschrieben. Die Themen ergeben sich aus den im
Grundstudium angebotenen Vorlesungen. Der Studierende darf einen Teilbereich
auswählen:
-
Altvorderasien,
-
Ägypten,
-
Mittelasien.
Die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung umfassen Grundlagenwissen
zur Kulturgeographie und Kulturgeschichte des Alten Orients im Sinne der
am Institut vertretenen Einzelgebiete, Kenntnisse kunstgeschichtlicher
und archäologischer Entwicklungsprozesse sowie Fähigkeiten zur
Bestimmung und chronologischen Einordnung bedeutender Denkmäler der
orientalischen Kunst.
Die mündliche Prüfung erfolgt nur nach bestandener Klausur.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (je 20 Minuten).
Im ersten Teil muss der Studierende seine Denkmälerkenntnis auf einem
anderen Gebiet als dem der Klausur belegen. Im zweiten Teil wird allgemeines
Wissen und Methodenüberblick geprüft.
(3) Gemäß § 18 Abs. 2 erfolgt die Zwischenprüfung
innerhalb von vier Wochen.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden Einzelbestimmungen:
-
Bei Spezialisierung auf die Gebietskombination Vorderasien/Ägypten
sind vorzulegen:
-
je 2 Leistungsscheine über Seminare auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Vorderasiens und Ägyptens,
-
je 3 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der
Archäologie und Kunst Vorderasiens und Ägyptens,
-
2 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Mittelasiens,
-
je 2 Nachweise über die Teilnahme an einer Übung auf dem Gebiet
der Archäologie und Kunst Vorderasiens und Ägyptens,
-
Nachweis über die Teilnahme an einem mindestens zweisemestrigen Sprachkurs
einer modernen Sprache des Orients (siehe § 2 Abs. 3),
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens achtwöchigen
Grabungspraktikum, möglichst in den Quellenländern,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens vierwöchigen
Museumspraktikum oder einem weiteren, mindestens vierwöchigen Grabungspraktikum
(möglichst in den Quellenländern),
-
Nachweis über die Teilnahme an mindestens 4 Exkursionstagen.
-
Bei Spezialisierung auf die Gebietskombination Vorderasien/Mittelasien
sind für die Zulassung zur Magisterprüfung vorzulegen:
-
je 2 Leistungsscheine über Seminare auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Vorderasiens und Mittelasiens,
-
je 3 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der
Archäologie und Kunst Vorderasiens und Mittelasiens,
-
2 Nachweise über die Teilnahme an Vorlesungen auf dem Gebiet der Archäologie
und Kunst Ägyptens,
-
je 2 Nachweise über die Teilnahme an einer Übung auf dem Gebiet
der Archäologie und Kunst Vorderasiens und Mittelasiens,
-
Nachweis über die Teilnahme an einem mindestens zweisemestrigen Sprachkurs
einer modernen Sprache des Orients (siehe § 2 Abs. 3),
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens achtwöchigen
Grabungspraktikum, möglichst in den Quellenländern,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens vierwöchigen
Museumspraktikum oder einem weiteren, mindestens vierwöchigen Grabungspraktikum
(möglichst in den Quellenländern),
-
Nachweis über die Teilnahme an mindestens 4 Exkursionstagen.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 sind folgende Teilprüfungen
in der Magisterprüfung im Hauptfach zu erbringen:
Inhaltlich soll die mündliche und schriftliche Magisterprüfung
den Nachweis über solide Kenntnisse zu den archäologischen Kulturen,
zur Denkmälerkunde und Kunstgeschichte des Alten Orients erbringen.
Dabei ist vertieftes Wissen zur gewählten Spezialisierungsrichtung
nachzuweisen.
Es wird eine Klausur geschrieben. Die Klausur beinhaltet die Darstellung
eines Themas aus dem Bereich der orientalischen Archäologie, das den
Nachweis solider Kenntnisse ermöglicht. Dem Prüfling werden entsprechend
seiner Spezialisierung zwei Themen aus verschiedenen Teilgebieten der Orientalischen
Archäologie zur Auswahl angeboten.
Die mündliche Prüfung erfolgt nur nach bestandener Klausur.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (je 30 Minuten).
Im ersten Teil muss der Studierende seine Kenntnis der einschlägigen
Denkmäler und deren Interpretation auf einem anderen Gebiet als dem
der Klausur belegen. Im zweiten Teil wird Überblickswissen über
die historische Entwicklung der altorientalischen Kulturen und Kenntnis
archäologischer Entwicklungsprozesse geprüft.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen
in der folgenden Reihenfolge zu erbringen.
-
Klausur,
-
mündliche Prüfung.
Die Magisterprüfung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.
Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens 12 Wochen nach bestandener
Magisterprüfung ausgegeben.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Orientalische
Archäologie und Kunst" treten zum 01.10.2002 in Kraft.