MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 41
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Lateinische Philologie“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis des Latinums bis
zur Zwischenprüfung erforderlich. Für den Erwerb dieser speziellen
Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung
60 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit
in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung
240 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
1 Leistungsnachweis: Proseminar zu Schwerpunkt I "Lateinische Philologie
der Antike",
-
1 Leistungsnachweis: Proseminar zu Schwerpunkt II "Lateinische Philologie
des Mittelalters und der Neuzeit",
-
Nachweis über die Sprachgrundausbildung im Lateinischen (Teilnahmenachweis
an einer lateinischen Sprachübung sowie einer kursorischen Lektüreübung),
-
1 Teilnahmenachweis: propädeutische Übung "Einführung in
die Lateinische Philologie",
-
1 Teilnahmenachweis: Vorlesung zur Lateinischen Philologie der Antike,
-
1 Teilnahmenachweis: Vorlesung zur Lateinischen Philologie des Mittelalters
und der Frühen Neuzeit,
-
Latinum.
(2) Gemäß § 16 wählen die Studierenden zwischen einer
schriftlichen Prüfung, in der sie einen mittelschweren originalen
lateinischen Prosatext in das Deutsche zu übersetzen haben, und einer
mündlichen Prüfung. In letzterer werden die mündliche Übersetzung
eines lateinischen Prosa- oder Dichtertextes und Überblickskenntnisse
über die antike wie mittel- und neulateinische Literatur und deren
Rezeption gefordert. Die Studierenden sollen auch in der Lage sein, die
Literaturproduktion in ihren historischen und kulturellen Kontext einzuordnen.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
Bei Wahl des Schwerpunktes I "Lateinische Philologie der Antike":
-
1 Leistungsnachweis: Hauptseminar zur lateinischen Literatur der Antike,
-
1 Leistungsnachweis: Seminar zur Rezeption der lateinischen Literatur der
Antike in der Moderne,
-
2 Teilnahmenachweise: kursorische Lektüreübungen zur Literatur
der Antike,
-
1 Teilnahmenachweis: Vorlesung zur Lateinischen Philologie der Antike,
-
1 Teilnahmenachweis: philosophie- oder kirchengeschichtliche Lehrveranstaltung
(gemäß Schwerpunkt),
-
1 Teilnahmenachweis: althistorische oder archäologische Lehrveranstaltung.
Bei Wahl des Schwerpunktes II "Lateinische Philologie des Mittelalters
und der Neuzeit":
-
1 Leistungsnachweis: Hauotseminar zur lateinischen Literatur des Mittelalters
und der Frühen Neuzeit,
-
1 Leistungsnachweis: Seminar zur Rezeption der mittel-/neulateinischen
Literatur in der Moderne,
-
2 Teilnahmenachweise: kursorische Lektüreübungen zur mittel-/neulateinischen
Literatur,
-
1 Teilnahmenachweis: Vorlesung zur mittel-/neulateinischen Philologie,
-
1 Teilnahmenachweis: Lehrveranstaltung zur mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen
Geschichte oder Kunstgeschichte,
-
1 Teilnahmenachweis: philosophie- oder kirchengeschichtliche Lehrveranstaltung
(gemäß Schwerpunkt)
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 wählen die Studierenden zwischen
einer lateinisch-deutschen Übersetzungsklausur und einer mündlichen
Prüfung.
Wählen sie die Klausur, so sollen sie nachweisen, dass sie einen
schwierigeren originalen lateinischen Prosa- oder Dichtertext gemäß
Schwerpunktwahl in das Deutsche übersetzen und gegebenenfalls syntaktische
Zusatzfragen beantworten können. Im Falle der mündlichen Prüfung
sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in drei Gebieten aus dem Bereich
der lateinischen Literatur (unter Einbezug des kulturellen Kontextes) und
deren Rezeption nachweisen und fähig sein, die hermeneutischen Grundlagen
der Interpretation von Literatur kritisch zu reflektieren. Von den drei
Prüfungsgebieten soll - gemäß Schwerpunktwahl im Verhältnis
2:1 - das eine einem lateinischen Dichter, das andere einem lateinischen
Prosaschriftsteller gelten, das dritte ein gattungsgeschichtliches Thema
betreffen. Die mündliche Übersetzung eines Prosa- oder Dichtertextes
aus den gewählten drei Gebieten ist Bestandteil der Prüfung.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Lateinische
Philologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.