MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 40
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Lateinische Philologie“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis des Latinums und
Graecums bis zur Zwischenprüfung für die Studierenden erforderlich,
die den Schwerpunkt I "Lateinische Philologie der Antike" gewählt
haben.
Für diejenigen Studierenden, die den Schwerpunkt II "Lateinische
Philologie des Mittelalters und der Frühen Neuzeit" gewählt haben,
ist der Nachweis des Latinums und der Besuch dreier sprachwissenschaftlicher
Veranstaltungen zun einer früheren Stufe des Deutschen oder den Englischen
oder einer romanischen Sprache erforderlich.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu
zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:
A. bei Wahl des Schwerpunktes I "Lateinische Philologie der Antike"
B. bei der Wahl des Schwerpunktes II "Lateinische Philologie des
Mittelalters und der Frühen Neuzeit"
(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Zwischenprüfung insgesamt innerhalb von acht Wochen abzuschließen.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
A. bei Wahl des Schwerpunktes I "Lateinische Philologie der Antike"
B. bei Wahl des Schwerpunktes II "Lateinische Philologie des Mittelalters
und der Frühen Neuzeit"
Die Klausur besteht aus zwei Teilen (Lateinisch-Deutsch [Klausurtext
gemäß Schwerpunktwahl] und Deutsch-Lateinisch) von je 120 Minuten
Dauer. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung
zur mündlichen Prüfung.
In der schriftlichen Magisterprüfung sollen die Studierenden nachweisen,
dass sie in der Lage sind,
Von den drei Prüfungsgebieten soll - gemäß Schwerpunktwahl in einem Verhältnis von 2:1 - das eine Prüfungsgebiet einem lateinischen Dichter, das andere einem lateinischen Prosaschriftsteller gelten, das dritte ein gattungsgeschichtliches Thema betreffen. Die mündliche Übersetzung eines Prosa- oder Dichtertextes aus den gewählten Gebieten ist Bestandteil der Prüfung.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen
in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
Das Bestehen der Klausur ist die Voraussetzung zur Zulassung zur mündlichen
Prüfung. Die Magisterprüfung ist insgesamt innerhalb von acht
Wochen abzuschließen. Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens
12 Wochen nach bestandener Magisterprüfung ausgegeben.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Lateinische Philologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.