Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 55



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Judaistik / Jüdische Studien“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind Kenntnisse des Bibelhebräischen zu erbringen, die durch das Hebraicum nachzuweisen sind. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 1 können vom Prüfling für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung je zwei zu prüfende Vertiefungsgebiete benannt werden.

(3) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 60 Minuten.

(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung über zwei von den Studierenden in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin benannte Stoffgebiete aus verschiedenen Epochen. Darüber hinaus haben die Studierenden den Nachweis über Grundkenntnisse in Geschichte und Literatur des Judentums zu erbringen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 ist eine Klausur zu absolvieren.
Die Magisterprüfung besteht aus einer zweiteiligen Klausur. Für den ersten Teil benennen die Studierenden in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin zwei Stoffgebiete aus verschiedenen Epochen, von denen eines Gegenstand der Teilprüfung ist. Im zweiten Teil sollen die Studierenden durch die Beantwortung von Fragen zur Geschichte und Kultur des Judentums ihr Überblickswissen unter Beweis stellen.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Judaistik / Jüdische Studien" treten zum 01.10.2002 in Kraft.