MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 55
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Judaistik / Jüdische Studien“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind Kenntnisse des Bibelhebräischen
zu erbringen, die durch das Hebraicum nachzuweisen sind. Für den Erwerb
dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf
die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 1 können vom Prüfling für
die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung je zwei zu prüfende
Vertiefungsgebiete benannt werden.
(3) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
in der Zwischenprüfung 60 Minuten.
(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur
in der Magisterprüfung 240 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Sprachkurses Modernes
Hebräisch I und II,
-
Nachweis des Hebraicums,
-
zwei Leistungsscheine zu Proseminaren oder Seminaren in verschiedenen Stoffgebieten
aus mindestens zwei der drei Epochen Antike, Mittelalter und Neuzeit,
-
Nachweis über die Teilnahme am Grundkurs Bibel,
-
Nachweis über die Teilnahme an je zwei Grundkursen zur rabbinischen,
mittelalterlichen und modernhebräischen Literatur,
-
Nachweis über die Teilnahme an der Übung "Einführung in
das Fach Jüdische Studien",
-
weitere Teilnahmebelege über die obligatorischen Lehrveranstaltungen,
-
Bescheinigung über den Besuch der Studienfachberatung zu Beginn des
Studiums sowie bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung.
(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung aus einer
mündlichen Prüfung über zwei von den Studierenden in Absprache
mit dem Prüfer bzw. der Prüferin benannte Stoffgebiete aus verschiedenen
Epochen. Darüber hinaus haben die Studierenden den Nachweis über
Grundkenntnisse in Geschichte und Literatur des Judentums zu erbringen.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
-
zwei Leistungsnachweise zu Hauptseminaren oder Seminaren in verschiedenen
Stoffgebieten aus zwei der drei Epochen Antike, Mittelalter und Neuzeit,
-
Nachweis über die Teilnahme an der Vorlesung "Geschichte und Kultur
der Juden I und II",
-
Nachweis über die Teilnahme an der Vorlesung "Philosophie des Judentums
I und II",
-
weitere Teilnahmebelege über die obligatorischen Lehrveranstaltungen.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 ist eine Klausur zu absolvieren.
Die Magisterprüfung besteht aus einer zweiteiligen Klausur. Für
den ersten Teil benennen die Studierenden in Absprache mit dem Prüfer
bzw. der Prüferin zwei Stoffgebiete aus verschiedenen Epochen, von
denen eines Gegenstand der Teilprüfung ist. Im zweiten Teil sollen
die Studierenden durch die Beantwortung von Fragen zur Geschichte und Kultur
des Judentums ihr Überblickswissen unter Beweis stellen.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Judaistik
/ Jüdische Studien" treten zum 01.10.2002 in Kraft.