Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 61



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Indologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind Kenntnisse in Sanskrit zu erwerben. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung für die Zwischenprüfung 30 Minuten und für die Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten für die Zwischenprüfung 120 Minuten und für die Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 hat der Studierende eine mündliche Prüfung und eine Klausur zu absolvieren.

In der schriftlichen Prüfung aus dem Bereich Grammatik und Philologie des Sanskrit ist der Nachweis zu erbringen, dass ein altindisches Textstück epischen Schwierigkeitsgrades unter Heranziehung gebräuchlicher Hilfsmittel philologisch zuverlässig ins Deutsche übersetzt und inhaltlich erklärt werden kann.

In der mündlichen Prüfung ist im Rahmen von Grammatik und Philologie des Sanskrit in Weiterführung des schriftlich behandelten Textstückes die Beherrschung von Elementargrammatik, Metrik und Syntax nachzuweisen. Des weiteren sind literaturgeschichtlich-systematische Grundkenntnisse aus dem Bereich der Kultur-, Geistes-, Literatur- und Religionsgeschichte zu erbringen.

(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Zwischenprüfung innerhalb von 8 Wochen abzuschließen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus einer mündlichen und schriftlichen Prüfung.

Die schriftliche Prüfungsleistung wird erbracht durch den Nachweis der Beherrschung angewandter Philologie: Gefordert wird eine philologisch-kritische Übersetzung, eine inhaltliche Analyse und eine literaturgeschichtlich-systematische Einordnung eines altindischen Textes höheren Schwierigkeitsgrades.

Die mündliche Prüfungsleistung wird erbracht durch die theoretische Erörterung der ideengeschichtlichen Zusammenhänge: Ausgehend vom schriftlichen Prüfungstext und auf der Grundlage indologischen Allgemeinwissens wird vom Prüfling die Fähigkeit gefordert, kultur- und geistesgeschichtliche Problemkreise der Forschung in ihren historischen und systematischen Zusammenhängen zu sehen und geeignete indologische Lösungsmethoden unter Berücksichtigung der jeweils besonderen Quellenlage begründet vertreten zu können.

(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen: Die Magisterarbeit wird angefertigt und eingereicht vor der Magisterprüfung.
Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Magisterprüfung wird innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Indologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.