MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 85
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Germanistische Sprachwissenschaft“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Magisterprüfung 30 Minuten.
(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 120 Minuten. Die Dauer der Klausurarbeit in der Magisterprüfung beträgt ebenfalls 120 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:
(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung aus einer Klausur.
In der Zwischenprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie über die notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagenkenntnisse in den Bereichen Morphologie/Syntax, Semantik/Lexikologie, Pragmatik (Textlinguistik, Stilistik usw.) / Angewandte Sprachwissenschaft verfügen, um das Studium im vertiefenden Hauptstudium fortsetzen zu können.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus einer Fachklausur sowie einer mündlichen Prüfung.
In der Magisterprüfung sollen die Studierenden die Fähigkeit
unter Beweis stellen, dass sie mit den Methoden des Faches Germanistische
Sprachwissenschaft umgehen, Probleme erkennen und methodische Wege zu deren
Lösung finden können. Sie sollen zudem nachweisen, dass sie Zusammenhänge
innerhalb des Faches Germanistische Sprachwissenschaft erkennen und spezielle
Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermögen.
Mit den Studierenden kann darüber hinaus vereinbart werden, dass eingegrenzte
Themen (Vertiefungsgebiete) innerhalb der Bereiche Geschichte der deutschen
Sprache, Historische Grammatik des Deutschen, Morphologie/Syntax, Semantik/Lexikologie
und Pragmatik
(Textlinguistik, Stilistik usw.) / Angewandte Sprachwissenschaft geprüft
werden.
In der Klausur können die Studierenden zwischen zwei gestellten Aufgaben der Bereiche Altgermanistik (Geschichte der deutschen Sprache und Historische Grammatik des Deutschen) sowie Deutsche Sprache der Gegenwart (Morphologie/Syntax, Semantik/Lexikologie) und Pragmatik (Textlinguistik, Stilistik usw.) / Angewandte Sprachwissenschaft) jeweils eine auswählen.
Die Prüfungsgebiete für die mündlichen Prüfungen sind solche, die nicht Gegenstand der Klausur gewesen sind.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Germanistische
Sprachwissenschaft" treten zum 01.10.2002 in Kraft.