Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 101



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Geologie/Paläontologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischen- oder Magisterprüfung im Fach Geologie/Paläontologie in der Regel 30 Minuten.

(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten im Rahmen der Leistungsnachweise oder sonstiger schriftlicher Prüfungen nicht mehr als 90 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind aus den angebotenen Veranstaltungen zwei Leistungsnachweise erforderlich sowie der Nachweis der Teilnahme an den vorgeschriebenen Exkursionen.
 
Titel der Veranstaltung Leistungsnachweis Art der Veranstaltung SWS
Allgemeine Geologie (Endogene/Exogene)
-
V
4
Einführung in die Gesteinskunde 
+ a)
Ü
2
Einführung in die Paläontologie
-
V
2
Exkursion zur Allgemeinen Geologie und Erdgeschichte
+ a)
Ex (> 8 Tage)
 
Historische Geologie, Einführung
+b)
V/Ü
3
Grundvorlagen Mineralogie/Kristallographie
+b)
V/Ü
4
Geologie von Deutschland
-
V
2
Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie
Exkursion
(3 Tage)
 



a) Für diese Veranstaltung ist für die Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis (Ü) bzw. Teilnahmenachweis (Ex) erforderlich.
b) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind aus den mit b) versehenen Leistungsnachweisen nur ein Leistungsnachweis erforderlich.

Zusätzlich ist der Nachweis der Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie erforderlich, der auch aus drei Eintagesexkursionen bestehen kann.

(2) Gemäß § 16 erfolgt eine mündliche Prüfung auf der Basis des oben genannten Anforderungskataloges.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung für das Nebenfach Geologie/Paläontologie die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

Aus den im nachfolgenden Anforderungskatalog (+) aufgeführten Leistungsnachweisen sind wahlweise zwei Leistungsnachweise zu erbringen.
Zusätzlich ist der Nachweis der Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie erforderlich, der auch aus drei Eintagesexkursionen bestehen kann.
 
Titel der Veranstaltung Leistungsnachweis Art der Veranstaltung SWS
Regionale Geologie von Europa
 
V
2
Sedimentologie I
+
V/Ü
2
Mikropaläontologie/Paläobotanik
+
V/Ü
2
Hydrogeologie I 
+
V/Ü
Auswertung und Interpretation von Luftbildern
+
V/Ü
2
Stratigraphische Pollenanalytik   
V
1
Lagerstättenkunde
+
V/Ü
2
Plattentektonik
 
V
Hauptseminar zur Allgemeinen und Historischen Geologie
+
HS
2
Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie
Exkursionen
(3 Tage)
 

(2) Gemäß § 21 erfolgt eine mündliche Prüfung auf der Basis des oben genannten Anforderungskataloges.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach „Geologie/Paläontologie“ treten zum 01.10.2002 in Kraft.