MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 83
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Germanistische Literaturwissenschaft“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Magisterprüfung
30 Minuten.
(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit
in der Zwischenprüfung 120 Minuten. Die Dauer der Klausurarbeit in
der Magisterprüfung beträgt ebenfalls 120 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
1 Leistungsnachweis über die Proseminare Einführung in die Germanistische
Literaturwissenschaft I und II (Klausur),
-
2 Teilnahmescheine über Proseminare aus zwei der drei Bereiche Einführung
in die Erzähltheorie und/oder Einführung in die Dramentheorie
und/oder Einführung in die Gedichtinterpretation,
-
1 Leistungsnachweis über ein Proseminar zur Neueren und neuesten deutschen
Literatur,
-
Teilnahme an Proseminaren zur Einführung in die Germanistische Mediävistik
und zur Einführung in die Medien- und Kommunikationswissenschaft
und Stilistik/Rhetorik, davon 1 Teilnahmeschein.
(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung aus einer
Klausur zur Gattungstheorie.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
-
Nachweis über Kenntnisse in einer Fremdsprache im Umfang von 6 SWS,
-
Nachweis über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung,
-
Teilnahme an Hauptseminaren zur Neueren und neuesten deutschen Literatur,
zur Älteren deutschen Literatur und zur Medien- und Kommunikationswissenschaft,
daraus 1 Leistungsnachweis über ein Hauptseminar zur Neueren und neuesten
deutschen Literatur,
-
1 Leistungsnachweis über ein Hauptseminar zur Älteren deutschen
Literatur oder zur Medien- und Kommunikationswissenschaft.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 sind als Prüfungsleistungen
zu erbringen eine Fachklausur und eine mündliche Prüfung.
Die Fachklausur erfolgt zu einem Rahmenthema, für das der Prüfling
Vorschläge machen kann. Aus diesem Rahmenthema werden vom Prüfer
bzw. von der Prüferin zwei Aufgabenstellungen entwickelt, von denen
der Prüfling eine wählen muss.
Die mündliche Prüfung erfolgt zur Neueren und neuesten deutschen
Literatur.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen
in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
-
Klausur,
-
mündliche Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden
hat.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Germanistische
Literaturwissenschaft" treten zum 01.10.2002 in Kraft.