MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 67
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach "Christliche Archäologie und Byzantinische
Kunstgeschichte"
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist das Latinum abzulegen. Für
den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf
die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung
in der Zwischenprüfung 30 Minuten und in der Magisterprüfung
60 Minuten.
(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur
in der Magisterprüfung 120 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
2 Leistungsscheine über Seminare/Übungen auf dem Gebiet der Christlichen
Archäologie und Byzantinischen Kunstgeschichte,
-
1 Teilnahmeschein über eine Einführung in das Fach,
-
2 Teilnahmescheine über Vorlesungen aus den Bereichen Christliche
Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte,
-
1 Teilnahmeschein über eine Vorlesung mit spätantiker oder mittelalterlicher
Thematik in einer der Nachbardisziplinen, mit denen Kooperationsbeziehungen
bestehen,
-
Teilnahmescheine an einer Übung,
-
Nachweis über die Absolvierung eines einwöchigen Grabungs-, Bauaufnahme-
oder Museumspraktikums,
-
Nachweis über die Teilnahme an Exkursionen im Umfang von drei Tagen,
-
Latinum.
(2) Gemäß § 16 wird eine mündliche Prüfung abgelegt,
die zwei Themenschwerpunkte (aus den beiden Hauptepochen: Spätantike
und Byzantinische Kunstgeschichte) nach Absprache umfasst.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
-
1 Leistungsschein über Seminare/Übungen auf dem Gebiet der Christlichen
Archäologie und Byzantinischen Kunstgeschichte,
-
1 Leistungsschein über ein Seminar mit spätantiker oder mittelalterlicher
Thematik in einer der Nachbardisziplinen, mit denen Kooperationsbeziehungen
bestehen,
-
Teilnahme an einem Kolloquium,
-
2 Teilnahmescheine über Vorlesungen aus den Bereichen Christliche
Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte,
-
1 Teilnahmeschein über Vorlesungen mit spätantiker oder mittelalterlicher
Thematik in einer der Nachbardisziplinen, mit denen Kooperationsbeziehungen
bestehen,
-
Nachweis über die Absolvierung von einem mindestens zweiwöchigen
Grabungs- oder Bauaufnahmepraktikums,
-
Nachweis über die Absolvierung eines mindestens einwöchigen Museumspraktikums,
-
Nachweis über die Teilnahme an Exkursionen im Umfang von sieben Tagen.
(2) Gemäß § 21 unterzieht sich der Studierende einer mündlichen
oder schriftlichen Prüfung.
Die Prüfung umfasst zwei Themenschwerpunkte (aus den beiden Hauptepochen:
Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte) nach Absprache.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Christliche
Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte" treten zum 01.10.2002
in Kraft.