MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 48
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Arabistik“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind Kenntnisse im Arabischen zu
erwerben. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden
bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausuren
in der Zwischenprüfung 120 Minuten und in der Magisterprüfung
240 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachgrundausbildung
im Arabischen (Morphologie und Syntax des Arabischen, Einfache Lektüre,
Sprachübungen),
-
Leistungsschein über eine Vorlesung (Klausur) „Einführung in
Religion und Schrifttum des Islam“ oder „Einführung in die Geschichte
der islamischen Länder“,
-
Leistungsschein über Referat oder Hausarbeit in einem Proseminar,
-
Teilnahmescheine über die obligatorischen Lehrveranstaltungen.
(2) Gemäß § 16 ist eine Klausur zu schreiben.
-
Klausur
Übersetzung eines mittelschweren arabischen originalen Prosatextes
ins Deutsche und sprachliche Erläuterung.
-
Studienbegleitender Anteil
wird durch die zensierten Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme
an den Einführungsveranstaltungen erbracht (siehe Zulassungsvoraussetzungen).
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
-
Nachweise über die Sprachausbildung im Arabischen (Sprachübungen
und arabische Grammatik von insgesamt mindestens 7 SWS),
-
ein Leistungsschein über eine Hausarbeit aus den Hauptseminaren in
den Stoffgebieten Klassische arabische Literatur oder Modernes arabisches
Schrifttum,
-
ein Leistungsschein zum Hauptseminar Arabische Quellenkunde,
-
Teilnahmescheine über die obligatorischen Lehrveranstaltungen.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 ist eine Klausur zu schreiben.
-
Klausur
Übersetzung eines längeren anspruchsvollen arabischen Prosatextes
unter Erläuterung sprachlicher Besonderheiten ins Deutsche. Inhaltliche
Erschließung dieses Textes durch Beantwortung von Zusatzfragen. Bei
Prüfungsfragen aus dem Bereich sehr schwieriger klassischer Texte
wird die Hinzuziehung von Wörterbüchern gestattet.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach „Arabistik“
treten zum 01.10.2002 in Kraft.