MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 69
Senat
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Anglistik/Amerikanistik“
I. Allgemeines
Das Nebenfach Anglistik/Amerikanistik umfasst folgende Bereiche:
-
Englische oder amerikanische Literaturwissenschaft,
-
British Studies oder American Studies,
-
Sprachwissenschaft,
-
Sprachpraxis.
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischenprüfung
30 Minuten. Der mündliche Teil der Magisterprüfung dauert 30
Minuten.
(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur
in der Magisterprüfung 120 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
die folgenden:
-
1 Leistungsnachweis aus dem Bereich A Englische oder amerikanische Literaturwissenschaft,
-
1 Teilnahmeschein aus dem Bereich B British Studies oder American Studies,
-
1 Leistungsnachweis aus dem Bereich C Sprachwissenschaft,
-
1 Teilnahmeschein aus dem Bereich D Sprachpraxis (Niveau First Certificate
in English [FCE Cambridge Level 3].
(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung in etwa
gleichem Umfang aus zwei der drei Bereiche A, B bzw. C.
(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Fachprüfung innerhalb
von 4 Wochen abzuschließen.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung
zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Voraussetzungen:
-
Nachweis des Latinums oder von Lateinkenntnissen im Umfang von 6 SWS,
-
1 Leistungsnachweis aus dem Bereich A Englische oder amerikanische Literaturwissenschaft,
1 Teilnahmeschein aus dem Bereich B British Studies oder American Studies,
1 Leistungsnachweis aus dem Bereich C Sprachwissenschaft,
1 Teilnahmeschein aus dem Bereich D Sprachpraxis (Niveau Certificate
in Advanced English [CAE Cambridge Level 4]).
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 sind als Prüfungsleistungen
zu erbringen: eine Fachklausur in englischer Sprache aus einem der Bereiche
A, B oder C, sowie eine mündliche Prüfung. Sie deckt einen der
noch verbleibenden Bereiche. Die Prüfung findet ca. zur Hälfte
in englischer Sprache statt.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen
in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
-
Klausur,
-
mündliche Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden
hat.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Anglistik/Amerikanistik"
treten zum 01.10.2002 in Kraft.