MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 7 vom 24. Juni 2008, S. 31
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Astronomie (Ergänzungsfach)
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
16.11.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1.LPVO) vom 19.06.1992
(GVBI. LSA S.488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBI.
LSA S.666) und gemäß der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach
Astronomie (Ergänzungsfach) im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im
Studiengang Lehramt an Sekundarschulen beschlossen.
§ 6 Arten von
Lehrveranstaltungen
§ 7 Formen von
Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 8 Anmeldung zum Modul und
Voraussetzung für Modulleistungen
§ 9 Studien- und
Prüfungsausschuss
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Astronomie im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im
Studiengang Lehramt an Sekundarschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab
Wintersemester 2007/2008 das Studium der Astronomie als Ergänzungsstudium im
Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
§ 2
Ziele des Studienfachs
(1)
Astronomie ist nur in wenigen Bundesländern obligatorisches Unterrichtsfach. In
der Regel wird Astronomie als Wahlkurs oder Arbeitsgemeinschaft angeboten,
speziell in Sachsen-Anhalt ist es Pflichtfach an Sekundarschulen und Wahlfach
an Gymnasien.
Ziel
des Studienganges ist die entsprechende Ausbildung von Lehrkräften im Rahmen
eines Ergänzungsstudiums.
(2)
Im Studienfach Astronomie werden folgende Kompetenzen erworben:
a.
Fachliche
und fachmethodische Kompetenzen
Als fundierte fachwissenschaftliche Basis werden
Grundkenntnisse über den Aufbau und die Bewegung der Himmelskörper und über
deren Entwicklung vermittelt. Vorraussetzung für eine erfolgreiche Aneignung
dieser Grundlagen sind Grundkenntnisse in Mathematik und Physik.
Von besonderer Bedeutung ist die Beschreibung und
Erklärung beobachtbarer Phänomene und ein fundiertes Wissen über die Lebenswege
der Sterne (Astrophysik). Dabei ist wichtig, dass die Lehramtsstudentinnen und
Lehramtsstudenten zwischen Hypothesen und gesichertem Wissen unterscheiden
können.
b.
Informationskompetenz
Über Ergebnisse und Ereignisse in Astronomie und
Raumfahrt wird in vielen Medien berichtet. Das Ergänzungsstudium soll helfen,
Medienberichte verstehen und sachgerecht kommentieren zu können. Daher sind
wichtige physikalische und technische Grundlagen der Raumfahrt ein Teil der
Ausbildung. Zur Informationskompetenz gehört auch die Fähigkeit, Astronomie,
Astrologie und Science-Fiction voneinander trennen zu können.
§ 3
Studienberatung
(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie
insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und
-aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs-
und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des
Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im
Studienfach.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan
erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater.
Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden
insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen
Prüfungsamtes statt.
§ 4
Zulassung zum Studium
(1) Das Astronomiestudium
ist ein Ergänzungsstudium über 4 Semester, das ausschließlich von
Lehramtsstudierenden der Fächer Physik, Mathematik und Geographie studiert
werden kann. Der Studienbeginn erfolgt in der Regel nach Abschluss des 1. oder
2. Studienjahres.
(2) Das Erfüllen der
Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines
Studienplatzes für dieses Studienfach.
§ 5
Aufbau des Studienfachs
(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang
und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und
Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt
zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als
erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.
(2) Die in
fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium wird
durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche
Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Festigung von in Seminaren und
Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
c.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
d.
Laborpraktika:
dienen der Erarbeitung eines Fachgebietes durch eigene Experimente, die unter
wissenschaftlicher Anleitung durchgeführt werden;
e.
Exkursionen:
dienen dem praxisnahen Vertiefen von Vorlesungsinhalten durch Besichtigung von
Forschungseinrichtungen;
f.
schulpraktische
Übungen: dienen der Ausprägung von Lehrkompetenzen und der didaktischen
Reflexion von hospitierten und selbstgehaltenen Unterrichtsstunden.
§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen
und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: ca. 30 Minuten Dauer;
b.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45-60 Minuten Dauer;
c.
Praktikumsbericht: Protokoll und Auswertung eines erfolgreich
abgeschlossenen Unterrichtsversuchs;
d.
Seminarvortrag:
Vorbereitung und Halten eines Vortrags über ein selbstständig zu erarbeitendes
Themengebiet von in der Regel 20 bis 30 Minuten Dauer;
e.
Testat:
mündlicher oder schriftlicher Kurztest zu einer Lehrveranstaltung;
f.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 25 Seiten.
(2) Gemäß § 21 Abs. 2
AStPOLS wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten
Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden
Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.
(3) Eine nicht bestandene
Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab
Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bedingungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(2) Die genauen Termine und
Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden
spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt
oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben.
(3) Die Anmeldung zu den
Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen
Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich
aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Für die Studienfächer Astronomie, Chemie und Physik wird von den
Fachvertreterinnen und Fachvertretern der Naturwissenschaftlichen Fakultät II -
Chemie und Physik - ein gemeinsamer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet,
der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen
und Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und
zwei studentischen Vertreterinnen oder Vertretern. Die Fachdidaktiken Chemie
und Physik müssen bei den Professorinnen und Professoren oder bei den
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten sein.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Fachspezifischen
Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 15. Februar
2008
Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
Modultitel |
Kontaktstudium
(Veranstal-tungsdauer in SWS) |
Leistungs-punkte |
Vorlei-stung/en |
Modulleistung (eventuell
Modulteilleistungen) |
Eingang in die
Abschluss-note |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung Studiensemester |
1. Einführung und Sphärische Astronomie |
4 |
5 |
nein |
Klausur
oder mündlichePrüfung |
ja |
- |
5.
Semester |
2.
Planetensystem, Himmelsmechanik und Raumfahrt |
4 |
5 |
nein |
Hausarbeit |
nein |
- |
6. Semester |
3.
Sterne, Galaxien und Kosmologie |
4 |
5 |
nein |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
ja |
Modul 2: |
7. Semester |
4.
Astronomiegeschichte, Optik und Beobachtungsgeräte |
4 |
5 |
nein |
Hausarbeit |
nein |
- |
8. Semester |
5.
Fachdidaktik und Unterrichtsversuche |
4 |
5 |
nein |
Praktikumsberichte |
ja |
Modul 4: |
6. und 8. Semester |