Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 6 vom 27. Mai 2008, S. 34


Philosophische Fakultät III


Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Rehabilitationspädagogik
im Studiengang Lehramt an Förderschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 23.01.2008

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen beschlossen.

                                                                                                                 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienfachs

§ 3 Studienberatung

§ 4 Aufbau des Studienfachs

§ 5 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 6 Modulvorleistungen und Modulleistungen

§ 7 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

§ 8 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 9 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienfachübersicht

                                                                                                                 

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen.

 

(2) Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester 2007/2008 das Studium der Rehabilitationspädagogik im Studiengang Lehramt an Förderschulen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienfachs

 

Im Studienfach Rehabilitationspädagogik werden folgende Kompetenzen erworben:

 

1.       Förderpädagogische Kompetenzen und förderpädagogische Methodenkompetenzen:

·           Verständnis von Lernen als Grundkomponente menschlichen Lebens,

·           Anwendung theoretischer Grundkenntnisse auf das Verständnis der Prozesse von Entstehung und Bewältigung von Behinderung,

·           Förderdiagnostik und Planung zum individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf,

·           Planung, Gestaltung, Reflexion förderpädagogischer Praxis,

·           didaktisch-methodische Konzepte für Unterricht, Frühförderung, Prävention, unterrichtsbegleitende Diagnostik,

·           pädagogisch-therapeutische Unterstützungskonzepte;

2.       Im Zuge des Erwerbs dieser förderpädagogischen Kompetenzen und förderpädagogischer Methodenkompetenzen werden folgende grundlegenden Kompetenzen angestrebt:

·           Wissenschaftliche Reflexivität (Geschichte, Ethik),

·           Interdisziplinäre Reflexion (politische, soziologische und psychologische Zugänge),

·           Umgang mit Heterogenität,

·           Professionelle Reflexivität,

·           Gestaltung institutioneller Entwicklungsprozesse: Schulentwicklung, Konzeptentwicklung,

·           Spezielle sonderpädagogische Medienkompetenz,

·           Beratung, Kooperation, Kommunikation, Moderation.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.

 

§ 4
Aufbau des Studienfachs

 

(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.

 

(2) Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.

 

§ 5
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Vorlesung: bietet zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.         Übung: dient der Festigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

c.         Seminar: dient der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

d.         Praxisseminar: bietet die Möglichkeit, theoretisch erworbenes Wissen sachkundig in der pädagogischen bzw. pädagogisch-therapeutischen Praxis zu erproben;

e.         Lehrforschungsprojekt: ist ein Projekt, in dem die Studierenden im Team wissenschaftliche Fragestellungen entwickeln, diese in einem ausgewählten Praxisfeld empirisch prüfen und die Ergebnisse präsentieren. Es dient der Vertiefung wissenschaftlicher Kompetenzen und ist meist gleichzeitig mit dem Erwerb praktischer Fähigkeiten verbunden;

f.          Tutorium: begleitet Vorlesungen und Seminare und vertieft behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;

g.         Kolloquium: dient der Präsentation und Diskussion fachwissenschaftlicher Arbeiten oder aktueller Forschungsprobleme;

h.         Exkursion: dient der anschaulichen Vertiefung von Theorieinhalten in beispielhafter Praxis mit anschließender Reflexion;

i.           Schulpraktische Übung: beinhaltet Hospitation sowie Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht in Förderschulen oder allgemeinen Schulen mit Gemeinsamem Unterricht;

j.           Schulpraktikum: dient der Reflexion der Unterrichtspraxis, des Förderauftrags und der Lehrerrolle aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und Nachbereitung;

k.         Förderdiagnostisches Praktikum: dient der Fähigkeit zur Entwicklung und Überprüfung einer förderpädagogischen Fragestellung und deren Niederlegung in einem förderdiagnostischen Gutachten.

 

§ 6
Modulvorleistungen und Modulleistungen

 

(1) Modulvorleistungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Erbringung einer Modulleistung. Formen von Modulvorleistungen sind:

 

a.         Referat: mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines Seminars;

b.         Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von 50.000 bis 60.000 Textzeichen;

c.         Aktive Mitgestaltung in Praxisprojekten und regelmäßige Teilnahme an Begleitangeboten;

d.         Falldarstellung: Beschreibung und Reflexion eines Falles entsprechend dem Modulthema;

e.         Gruppenleitung: Leitung einer Arbeitsgruppe innerhalb eines Seminarkurses und Anfertigung eines Ergebnisprotokolls;

f.          Planung und Durchführung von Unterricht;

g.         Phonetisch/phonologische Transkription: Übertragen gesprochener Sprache in eine schriftlich fixierte Form entsprechend dem Internationalen Phonetischen Alphabet (IPA) mit den notwendigen diakritischen Zeichen;

h.         Analyse einer Sprachprobe unter lexikalisch-semantischen, syntaktischen und morphosyntaktischen Aspekten: Die Transkriptionsform wird hier nach Bedarf bestimmt;

 

(2) Formen von Modulleistungen sind:

 

a.         Mündliche Prüfung: Sie dauert als Modulleistung ca. 30 Minuten, als Modulteilleistung in der Regel 15 Minuten;

b.         Referat: mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines Seminars;

c.         Schriftliche Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte Arbeit von 25.000 bis 30.000 Textzeichen;

d.         Projektarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von insgesamt 70.000 bis 100.000 Textzeichen mit einem empirischen Anteil;

e.         Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit zu einem selbst gewählten Thema von 50.000 bis 60.000 Textzeichen;

f.          Klausur: eine schriftliche Prüfung von in der Regel 90 Minuten Dauer;

g.         Praktikumsbericht zu den Schulpraktischen Übungen: eine auswertende Reflexion der Tätigkeit von 40.000 bis 50.000 Textzeichen;

h.         Praktikumsbericht zum Schulpraktikum: eine wissenschaftliche Analyse der Praktikumserfahrungen von 80.000 bis 100.000 Textzeichen;

i.           Förderdiagnostisches Gutachten: eine von einer sonderpädagogischen Fragestellung ausgehende Darstellung einer hypothesengeleiteten, Lernprozess begleitenden Untersuchung und der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen für die Förderung eines Kindes von mindestens 30.000 Textzeichen (ohne Anlagen);

j.           Hausklausur: eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema mit Zeitbegrenzung an einem selbst gewählten Ort von 10.000 bis 15.000 Textzeichen;

k.         Fallbericht: Umfassende Beschreibung eines Falles nach vorgegebenen Kriterien;

l.           Kolloquium: Einzel- oder Gruppenprüfung in Form eines wissenschaftlichen Gespräches über ein vorher verabredetes konkretes Thema aus dem Modul, dem das Kolloquium als Leistung zugeordnet ist;

m.       Phonetisch/phonologische Transkription: Übertragen gesprochener Sprache in eine schriftlich fixierte Form entsprechend dem Internationalen Phonetischen Alphabet (IPA) mit den notwendigen diakritischen Zeichen;

n.         Analyse einer Sprachprobe unter lexikalisch-semantischen, syntaktischen und morphosyntaktischen Aspekten: Die Transkriptionsform wird hier nach Bedarf bestimmt.

 

(3) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.

 

(4) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht-bestandener Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.

 

(5) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.

 

§ 7
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem und/oder im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.

 

§ 8
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Rehabilitationspädagogik ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 9
Inkrafttreten

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III am 23.01.2008 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat hierzu Stellung genommen.

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 15. Februar 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienfachübersicht

 

Modultitel

Veranstaltungen
(Form und SWS)
V = Vorlesung
S = Seminar
Ü = Übung

Leistungs-punkte

Vorleistung/en

Modulleistung

Eingang in die Abschlussnote

Teilnahme-
voraussetzungen

Empfehlung
Studien-semester

Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik

Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik

2 V, je 2 SWS
2 S, je 2 SWS

10

nein

Projektarbeit

nein

keine

ab 1./2. Semester

Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf Behinderung

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

ja

Kolloquium

ja

Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik

ab 3. Semester

Pädagogik mit heterogenen Lerngruppen

V, 2 SWS,
S, 2 SWS

5

ja

Schriftliche Ausarbeitung zum Referat

ja

Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik

ab 4. Semester

Rehabilitationspädagogische Psychologie

Psychologische Grundlagen der Entstehung und Bewältigung von Behinderung

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

nein

Hausarbeit

nein

keine

ab 2. Semester

Diagnosegeleitete Förderplanung

V, 2 SWS
4 S, je 2 SWS

10

nein

Kolloquium

ja

keine

ab 3./4.  Semester

Übergreifende Fachrichtungsmodule

Grundlagen der Didaktik und Schriftspracherwerb für das Lehramt an Förderschulen

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

ja

Klausur

nein

keine

ab 2. Semester

Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädagogischen Kontext

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

ja

Schriftliche Ausarbeitung zum Referat

nein

keine

ab 3. Semester

Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Praxisfeldern (Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum / Sozialpraktikum)

S, 2 SWS

5

ja

Fallbericht

nein

Einführungsmodule in den beiden studierten Fachrichtungen

ab 3./4. Semester

Beratung und Kooperation in förderpädagogischen Handlungsfeldern

V, 2 SWS
S/Ü, 2 SWS

5

ja

Kolloquium

nein

keine

ab 4. Semester

Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik (es werden zwei von fünf Fachrichtungen studiert)

Einführung in die Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung

2 V, je 2 SWS
2 S, je 2 SWS

10

ja

Mündliche Prüfung

ja

keine

ab 1./2. Semester

Didaktische Konzeptionen und Lernbereiche für den Unterricht bei Schülern mit geistiger Behinderung

2 S, je 2 SWS

5

ja

Schriftliche Ausarbeitung zum Referat

nein

keine

ab 3. Semester

Pädagogische Handlungsmöglichkeiten bei Schülern mit speziellem Unterstützungsbedarf

2 S, je 2 SWS

5

ja

Schriftliche Ausarbeitung zum Referat

nein

keine

ab 4. Semester

Schulpraktische Übungen (SPÜ)

S, 2 SWS
Praktikum,
2 SWS

5

ja

Praktikumsbericht SPÜ

nein

Einführung in die Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mir geistiger Behinderung, Didaktische Konzeptionen und Pädagogische Handlungsmöglichkeiten

ab 5. Semester

Spezielle Arbeitsschwerpunkte in der Geistigbehindertenpädagogik

2 S, je 2 SWS

5

ja

Mündliche Prüfung

ja

keine

ab 5. Semester

Fachrichtung Körperbehindertenpädagogik (es werden zwei von fünf Fachrichtungen studiert)

Einführung in die Körperbehindertenpädagogik

V, 2 SWS
3 S, je 2 SWS

10

ja

Mündliche Prüfung

ja

keine

ab 1./2. Semester

Didaktik des Unterrichts mit körperbehinderten Kindern und Jugendlichen

2 S, je 2 SWS

5

nein

Mündliche Prüfung

ja

Einführung in die Körperbehindertenpädagogik

ab 3. Semester

Schulpraktische Übungen (SPÜ)

S, 2 SWS
Praktikum,
2 SWS

5

ja

Praktikumsbericht SPÜ

nein

Didaktik des Unterrichts mit körperbehinderten Kindern und Jugendlichen

ab 4. Semester

Aktuelle Forschungsfragen und Forschungsperspektiven der Körperbehindertenpädagogik

2 S, je 2 SWS

5

nein

Projektarbeit

nein

Einführung in die Körperbehindertenpädagogik, ÜFR Sprache und Kommunikation

ab 5. Semester

Kommunikation und Begleitung

2 S, je 2 SWS

5

nein

Projektarbeit

nein

Einführung in die Körperbehindertenpädagogik, ÜFR Sprache und Kommunikation

ab 6. Semester

Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik (es werden zwei von fünf Fachrichtungen studiert)

Einführung in die Lernbehindertenpädagogik: Theoretische Perspektiven unter besonderer Beachtung sozialer Ungleichheiten in Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen

2 V, je 2 SWS
2 S, je 2 SWS

10

ja

Kolloquium

nein

keine

ab 1./2. Semester

Förderkonzepte zur Aneignung der Kulturtechniken bei Lernbeeinträchtigungen

2 S, je 2 SWS

5

ja

Mündliche Prüfung

ja

ÜFR Grundlagen der Didaktik und Schriftspracherwerb für das Lehramt an Förderschulen

ab 3. Semester

Schulpraktische Übungen (SPÜ)

S, 2 SWS
Praktikum,
2 SWS

5

ja

Praktikumsbericht SPÜ

nein

ÜFR Grundlagen der Didaktik und Schriftspracherwerb für das Lehramt an Förderschulen, Förderkonzepte zur Aneignung der Kulturtechniken bei Lernbeeinträchtigungen

ab 4. Semester

Soziales Lernen und Entwicklung sozialer Kompetenzen unter besonderer Beachtung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigungen

S, 4 SWS

5

ja

Mündliche Prüfung

ja

Einführung in die Lernbehindertenpädagogik

ab 6. Semester

Theoretische Aspekte innerhalb pädagogischer und didaktischer Diskurse, bezogen auf den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen

2 S, je 2 SWS

5

ja

Klausur

ja

Schulpraktische Übungen (SPÜ)

ab 7. Semester

Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik (es werden zwei von fünf Fachrichtungen studiert)

Interdisziplinäre Grundlagen der Sprachfähigkeit

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

nein

Klausur

nein

keine

ab 1. Semester

Kompetenzen im Bereich Sprechen

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

ja

Transkription und Auswertung einer freien Sprachprobe

ja

Interdisziplinäre Grundlagen der Sprachfähigkeit

ab 2. Semester

Kompetenzen im Bereich Grammatik und Lexik/Semantik

2 V, je 2 SWS
2 S, je 2 SWS

10

ja

Mündliche Prüfung

ja

Interdisziplinäre Grundlagen der Sprachfähigkeit

ab 3./4. Semester

Spezielle Arbeitsschwerpunkte in der Sprachbehindertenpädagogik

2 S, je 2 SWS

5

nein

Mündliche Prüfung

nein

Kompetenzen im Bereich Sprechen, Kompetenzen im Bereich Grammatik und Lexik/Semantik

ab 5. Semester

Schulpraktische Übungen (SPÜ)

S, 2 SWS
Praktikum,
2 SWS

5

nein

Praktikumsbericht SPÜ

nein

Spezielle Arbeitsschwerpunkte in der Sprachbehindertenpädagogik

ab 5. Semester

Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik (es werden zwei von fünf Fachrichtungen studiert)

Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen

3 V, je 2 SWS
S, 2 SWS

10

ja

Mündliche Prüfung

ja

keine

ab 1./2. Semester

Pädagogische Handlungsfelder in der Verhaltensgestörtenpädagogik

2 S, je 2 SWS

5

ja

Schriftliche Ausarbeitung zum Referat oder Hausarbeit

nein

Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen

ab 3. Semester

Spezielle Fragestellungen der Verhaltensgestörtenpädagogik

V, 2 SWS
S, 2 SWS

5

nein

Mündliche Prüfung

ja

keine

ab 3. Semester

Schulpraktische Übungen (SPÜ)

S, 2 SWS
Praktikum,
2 SWS

5

ja

Praktikumsbericht SPÜ

nein

Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen

ab 3. Semester

Pädagogisch-therapeutische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Gefühls- und Verhaltensstörungen

2 S, je 2 SWS

5

ja

Hausarbeit

nein

keine

ab 5. Semester

Praktika

Schulpraktikum Fachrichtung I

1 S, 0,5 SWS

5

nein

Praktikumsbericht Schulpraktikum

nein

SPÜ Fachrichtung I

ab 5. Semester

Schulpraktikum Fachrichtung II

1 S, 0,5 SWS

5

nein

Praktikumsbericht Schulpraktikum

nein

SPÜ Fachrichtung II

ab 5. Semester

Förderdiagnostisches Praktikum

-

5

nein

Förderdiagnostisches Gutachten

nein

Diagnosegeleitete Förderplanung

ab 5. Semester