MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 4 vom 18. März 2008, S. 11
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Geschichte im Studiengang
Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
04.07.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach
Geschichte im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen beschlossen.
§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Geschichte in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien
und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester
2007/2008 das Studium des Faches Geschichte in den Studiengängen Lehramt an
Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
(1)
Ziel des Studiums ist es, die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und
schulpraktischen Voraussetzungen zu erwerben, die zum Unterrichten des Faches
Geschichte an Sekundarschulen/Gymnasien befähigen.
(2)
Es werden folgende Kompetenzen vermittelt:
·
Grundlagen
geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,
·
Kenntnis
der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen
Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,
·
Grundlegende
Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike, der Vormoderne
(Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,
·
Erweiterte
Kenntnisse in einer der beiden Großepochen (Vormoderne einschließlich der
Antike oder Moderne),
·
Grundlegende
Theorien der Geschichtsdidaktik und deren unterrichtliche Relevanz.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater
geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über
Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine studienprogrammbezogene Beratung der
Studierenden durch die Koordinatoren der Studienprogramme, in allgemeinen
Prüfungsangelegenheiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
zuständigen Prüfungsamtes statt.
(1)
In das Studienfach Geschichte Lehramt an Gymnasien/Sekundarschulen können unter
Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden
übertreten, die das Lehramtstudium bzw. das Bachelor-Studium der Geschichte zum
Wintersemester 2006/2007 begonnen haben.
(2)
Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen
und Matrikeln entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
"Studienfachübersicht" zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der
Modulleistung/en und Modulteilleistungen sowie die Teilnahmevoraussetzungen.
Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur
ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS
erbracht werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Kolleg/Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln
grundlegende Kenntnisse, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft;
b.
Grundkurs:
dient dem Erlernen grundlegender Techniken wissenschaftlichen Arbeitens an
ausgewählten historischen Beispielen;
c.
Übungen:
dienen der Verfestigung und Erweiterung der in Proseminaren, Kursen und
Vorlesungen erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse;
d.
Proseminare:
dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und
führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
e.
Kurse:
dienen der Vertiefung und Erweiterung fachwissenschaftlicher Methoden und
Theorien und erschließen weitere historische Themenfelder;
f.
Exkursionen:
dienen der Veranschaulichung und Vertiefung der in Proseminaren und Kursen
erworbenen Kenntnisse;
g.
Schulpraktische
Übungen: beschäftigen sich mit dem Planen, Ausführen und kritischen
Reflektieren von Unterrichtsstunden in der Schule;
h.
Schulpraktika:
dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des
Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit
Vor- und Nachbereitung.
§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und Modulteilleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert als Modulleistung, die in die Examensnote einfließt, ca. 30
Minuten, als Modulteilleistung in der Regel 15 Minuten;
b.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer;
c.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von 10-15 Seiten bzw.
25.000-37.500 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Einführungsmodulen und von 15-20
Seiten bzw. 37.500-50.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Vertiefungsmodulen
sowie im Modul Theorie und Methoden;
d.
Praktikumsbericht:
eine Tätigkeitsbeschreibung von ca. 5 bis 10 Seiten.
(2)
Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor
der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden
Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.
(3)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von
zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht-bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch
hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht
und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald
die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen
Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten
Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs-
und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung
kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den
Modulbeschreibungen.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienfach Geschichte wird von den Fachvertreterinnen und
Fachvertretern des Instituts für Geschichte ein Fachspezifischer Studien- und
Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen
Fakultät I am 04.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat
hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Lehramt
Geschichte Gymnasium Fachwissenschaft 1 (80 LP) + Fachdidaktik 1 (15 LP)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
ja |
10 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Theorie
und Methoden (= FSQ-Modul) |
2.-5. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
ja |
Vormoderne
I |
5.-7. Semester |
MA-Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Moderne I |
5.-7.
Semester |
MA-Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Vormoderne
II |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
nein |
Moderne II |
7.-8.
Semester |
Seminar 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Basismodul |
1.-3. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
ja |
Didaktik Praxismodul |
4.-6.
Semester |
Schulpraktische Übungen 2
SWS |
Anfertigung von
ausführlichen Entwürfen und deren praktische Umsetzung |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Forschungsmodul |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
5 LP |
ja |
Lehramt
Geschichte Gymnasium Fachwissenschaft 2 (75 LP) + Fachdidaktik 2 (15 LP)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Modul-vorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
ja |
10 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Theorie
und Methoden (=FSQ-Modul) |
2.-5. Semester |
Übung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
ja |
Vormoderne
I |
5.-7. Semester |
MA-Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Moderne I |
5.-7.
Semester |
MA-Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Vormoderne
II oder Moderne II |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Basismodul |
1.-3. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
ja |
Didaktik Praxismodul |
4.-6.
Semester |
Schulpraktische Übungen 2
SWS |
Anfertigung von ausführlichen
Entwürfen und deren praktische Umsetzung |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Forschungsmodul |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
5 LP |
ja |
Lehramt
Geschichte Sekundarschule Fachwissenschaft 1 (65 LP) + Fachdidaktik 1 (15 LP)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
ja |
10 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Theorie
und Methoden (=FSQ-Modul) |
2.-5. Semester |
Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Vormoderne
I oder Moderne I |
5.-7. Semester |
MA-Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Vormoderne
II oder Moderne II |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Basismodul |
1.-3. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
ja |
Didaktik Praxismodul |
4.-6.
Semester |
Schulpraktische Übungen 2
SWS |
Anfertigung von
ausführlichen Entwürfen und deren praktische Umsetzung |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Forschungsmodul |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
5 LP |
ja |
Lehramt
Geschichte Sekundarschule Fachwissenschaft 2 (60 LP) + Fachdidaktik 2 (15 LP)
Modulbezeichnung |
Empfehlung Studiensemester |
Modulbestandteile |
Studien- und
Prüfungsleistung/en |
Modulvorleistungen |
Arbeitsaufwand |
Eingang der Modulnote in
die Abschlussnote |
Basismodul |
1.
Semester, obligatorisch |
Kolleg 4 SWS |
Klausur |
ja |
10 LP |
nein |
Einführungsmodul
Antike |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Vormoderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Einführungsmodul
Moderne |
2.-4. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
10 LP |
Ein Einführungsmodul
wahlweise |
Theorie
und Methoden (= FSQ-Modul) |
2.-5. Semester |
Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
MA-Modul Vormoderne I oder Moderne I |
5.-7.
Semester |
MA-Übung 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
10 LP |
ja |
Didaktik
Basismodul |
1.-3. Semester |
Vorlesung 2 SWS |
Hausarbeit |
ja |
5 LP |
ja |
Didaktik Praxismodul |
4.-6.
Semester |
Schulpraktische Übungen 2
SWS |
Anfertigung von ausführlichen
Entwürfen und deren praktische Umsetzung |
ja |
5 LP |
nein |
Didaktik
Forschungsmodul |
7.-8. Semester |
Seminar 2 SWS |
mündliche Prüfung |
ja |
5 LP |
ja |