MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 3 vom 26. Februar 2008, S. 24
Studien- und Prüfungsordnung
für den Master-Studiengang
Geschichte (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
vom
04.07.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und
Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Geschichte (120 Leistungspunkte)
beschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
§
2 Art des Master-Studiengangs
§
8 Arten von Lehrveranstaltungen
§
10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§
11 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung
§
12 Studien- und Prüfungsausschuss
§
14 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen
Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und
Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte
und Aufbau des Master-Studiengangs Geschichte (120 Leistungspunkte).
(2)
Sie gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2007/2008 das Studium der
Geschichte im Master-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
aufnehmen.
§
2
Art des Master-Studiengangs
Bei
dem Studiengang Geschichte handelt es sich um einen konsekutiven
Master-Studiengang. Der
Studiengang ist stärker forschungsorientiert.
Im
Studiengang Geschichte (120 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Master-Studiengang
werden folgende Kompetenzen vermittelt:
·
Kenntnis
zentraler methodischer und geschichtstheoretischer Ansätze,
·
Kenntnis
wichtiger historiographischer Traditionen des Faches,
·
Kenntnis
ausgewählter Forschungsansätze benachbarter Disziplinen,
·
vertiefte
Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen,
·
vertiefte
Kenntnis ausgewählter Themenfelder der Vormoderne und der Moderne,
·
Spezialkenntnisse
in ausgewählten Forschungsbereichen der Vormoderne oder der Moderne,
·
Fähigkeit
zum internationalen Vergleich,
·
Fähigkeit
zum Epochen übergreifenden Vergleich historischer Phänomene,
·
Fähigkeit
zur Quellenanalyse und Quellenkritik,
·
Fähigkeit
zur Interdisziplinarität, ihre praktische Einübung,
·
Fähigkeit,
wissenschaftliche Texte begrenzten Umfangs eigenständig zu verfassen,
·
Fähigkeit,
ein Forschungsprojekt zu konzipieren und zu präsentieren,
·
Fähigkeit,
eine größere wissenschaftliche Arbeit (50-80 Seiten) zu verfassen und dabei zu
eigenständigen Forschungsergebnissen zu gelangen.
(1)
Eine Beratung zu Fragen der Studienneigung sowie insbesondere die Unterrichtung
über Studienmöglichkeiten und den formalen Aufbau des Studiengangs erfolgt
durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren
Sprechstunden und durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes statt.
(1)
Der Studiengang Geschichte (120 LP) wendet sich vor allem an Absolventinnen und
Absolventen des Bachelor-Studienprogramms Geschichte in einem Zwei-Fach- oder
Ein-Fach-Bachelorstudiengang.
(2)
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang ist der Nachweis eines
Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Geschichte mit mindestens 60
Leistungspunkten oder eines anderen gleichwertigen Studienabschlusses. Über die
Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
(3)
Für den Master-Studiengang Geschichte (120 LP) müssen Vorkenntnisse in
Englisch, Latein und einer weiteren modernen Fremdsprache, die zum
wissenschaftlichen Arbeiten befähigen, bei Studienbeginn nachgewiesen oder bis
spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden. Der
Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch Bescheinigungen der
Universität oder außeruniversitärer Einrichtungen, sofern diese Bescheinigungen
vom Studien- und Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannt werden. Als
ausreichend gelten in der Regel Fremdsprachenkenntnisse, die in erfolgreich
absolvierten Sprachkursen eines Umfangs von mindestens 60 Unterrichtsstunden
erlernt worden sind und im Falle moderner Fremdsprachen mindestens einem Niveau
von UNIcert 1 oder vergleichbarem Nachweis entsprechen. Über Ausnahmen
entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
(4)
Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den
Erhalt eines Studienplatzes für diesen Studiengang.
(5)
Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der
Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in
der jeweils gültigen Fassung stehen bis 1 % der Studienplätze als Vorabquote für
die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen
Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur
Verfügung.
Das
Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. In begründeten Ausnahmefällen,
über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, kann es auch im
Sommersemester anfangen.
Der
Aufbau des Studiengangs, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module,
Formen der Modulleistung und Modulvorleistungen und die
Teilnahmevoraussetzungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der
Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studiengangübersicht“
zu dieser Ordnung.
§
8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium im Master-Studiengang Geschichte wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
c.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher
Fragestellungen und führen in bestimmten Lehrstoffen ein;
d.
Kolloquien:
dienen der Behandlung spezieller fachwissenschaftlicher Probleme und sollen
sowohl Präsentationsfähigkeit wie Fachkritik schulen;
e.
Exkursionen:
dienen der Vertiefung und Veranschaulichung der vermittelten
fachwissenschaftlichen Kenntnisse.
§ 9
Abschlussbezeichnung
Nach erfolgreichem
Abschluss des Master-Studiums der Geschichte (120 LP) wird von der
Philosophischen Fakultät I der akademische Grad Master of Arts (M.A.)
verliehen.
§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und
Modulvorleistungen sind:
a.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von 20-30 Seiten bzw.
60.000-90.000 Zeichen (incl. Leerzeichen);
b.
Mündliche
Präsentation: Vorstellung eines eigenständig entwickelten Themas in einem
Kolloquium im Umfang von 30 bis 45 Minuten;
c.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert in der Regel 30 Minuten;
d.
Master-Arbeit:
Näheres dazu unter § 13.
(2)
Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt,
vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung die entsprechenden
Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Das Modul Master-Arbeit kann gemäß
20 Abs. 13 ABStPOBM bei Nicht-Bestehen nur einmal wiederholt werden.
(3) Eine nicht bestandene Modulleistung oder
Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.
(4)
Die zur Zulassung zur Modulleistung erforderlichen möglichen Modulvorleistungen sind der Studiengangübersicht zu
entnehmen. Die tatsächliche Form
der jeweiligen Modulvorleistung
gibt der Studien- und Prüfungsausschuss rechtzeitig
durch Aushang bekannt.
(5)
Für Module, die aus anderen Studiengängen bzw. Studienprogrammen übernommen werden,
gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen
Studiengänge bzw. Studienprogramme und die Modulbeschreibungen.
§
11
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studiengangübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des
Studiengangs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw.
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen zuvor vom Studien- und
Prüfungsausschuss durch Aushang bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen gemäß § 15 Abs. 1 ABStPOBM entspricht der
Anmeldung zur Modulleistung. Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Prüfungsamt.
Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen
abhängig gemacht werden. Näheres ergibt sich aus der Studiengangübersicht in
Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(4)
Für Module, die aus anderen Studiengängen bzw. Studienprogrammen übernommen
werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der
jeweiligen Studiengänge bzw. Studienprogramme und die Modulbeschreibungen.
§
12
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für den Studiengang Geschichte wird von den Fachvertreterinnen und
Fachvertretern des Instituts für Geschichte ein Studien- und Prüfungsausschuss
gebildet, der vom Fakultätsrat zu
bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
(1)
Eine Master-Arbeit ist im Master-Studiengang obligatorisch und bildet ein
eigenes Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten.
(2)
Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 240.000 Zeichen (incl.
Leerzeichen) bzw. 80 Seiten aufweisen.
(3)
Zur Master-Arbeit zugelassen wird nur, wer 60 Leistungspunkte im Studiengang
Geschichte (120 LP) erfolgreich absolviert hat.
(4)
Das Thema der Master-Arbeit wird vom Studierenden in Absprache mit einem
Lehrenden des Instituts festgelegt.
(5)
Wird ein Thema aus den Bereichen Antike, Mittelalter oder Frühe Neuzeit
gewählt, muss die bzw. der Studierende für die Zulassung zur Master-Arbeit über
vertiefte Lateinkenntnisse verfügen. Der Nachweis erfolgt durch das Latinum
oder gleichwertige Abschlüsse. Über
begründete Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Studien- und
Prüfungsausschuss.
(6)
Das Thema der Master-Arbeit wird über den Studien- und Prüfungssausschuss
ausgegeben und von einer bzw. einem durch den Studien- und Prüfungsausschuss
bestellten Prüferin bzw. Prüfer betreut. Der Tag der Ausgabe wird aktenkundig
gemacht.
(7)
Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung
hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher
oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als
Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und
Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.
(8)
Die Arbeit ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung und in einfacher
elektronischer Ausfertigung spätestens ein Jahr nach Ausgabe des Themas
abzugeben.
§
14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs
Die
Studiengangübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 7)
regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.
Diese
Ordnung wurde vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I am 04.07.2007
beschlossen; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 12.12.2007.
Diese
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in
Kraft.
Halle
(Saale), 17. Dezember 2007
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Modultitel |
Kontaktstudium
(Veranstaltungs-dauer in SWS) |
Leistungs-punkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Anteil an der
Abschluss-note |
Modultyp |
Teilnahme-voraus-setzungen |
Empfehlung |
Vormoderne I |
4 |
10 |
ja |
Hausarbeit |
10/100 |
Pflicht |
nein |
1.-2. |
Moderne I |
4 |
10 |
ja |
Hausarbeit |
10/100 |
Pflicht |
nein |
1.-2. |
Theorie, Methoden u.
Historiographie A |
4 |
10 |
ja |
Hausarbeit |
10/100 |
Pflicht |
nein |
1.-4. |
Theorie, Methoden u.
Historiographie B |
4 |
10 |
ja |
Hausarbeit |
10/100 |
Pflicht |
nein |
1.-4. |
Schwerpunktmodul Vormoderne* |
8 |
20 |
ja |
2 Hausarbeiten |
20/100 |
Wahlpflicht |
nein |
2.-4. |
Schwerpunktmodul Moderne* |
8 |
20 |
ja |
2 Hausarbeiten |
20/100 |
Wahlpflicht |
nein |
2.-4. |
Module aus affinen
Studienprogrammen |
abhängig von jeweiligen Studienprogrammen |
15 |
abhängig von jeweiligen Studienprogrammen |
abhängig von jeweiligen Studienprogrammen |
nein |
Wahlpflicht |
nein |
2.-4. |
Vormoderne II |
2 |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/100 |
Pflicht |
ja |
3.-4. |
Moderne II |
2 |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/100 |
Pflicht |
ja |
3.-4. |
Forschungsmodul |
4 |
5 |
ja |
mündliche Präsentation |
nein |
Pflicht |
nein |
2.-4. |
MA-Arbeit |
0 |
30 |
nein |
MA-Arbeit |
30/100 |
Pflicht |
ja |
3.-4. |
* Die Schwerpunktmodule
Vormoderne und Moderne sind alternativ zu belegen.