MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 6 vom 27. Mai 2008, S. 17
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Katholische Religion
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
11.07.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach
Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang
Lehramt an Sekundarschulen beschlossen.
§ 7 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 8 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 9 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 10 Studien- und Prüfungsausschuss
Anlage:
Studienfachübersicht für das Lehramt an Sekundarschulen
Studienfachübersicht für das Lehramt an Gymnasien
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten
Schlüsselqualifikationen (FSQ)
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Katholische Religion im Studiengang Lehramt an
Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester
2007/2008 das Studium der Katholische Religion im Studiengang Lehramt an
Gymnasium und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
Im
Studienfach Katholische Religion werden folgende Kompetenzen erworben:
1.
Sensibilität
für die Komplexität aktueller Fragestellungen der Biblischen, Historischen,
Systematischen und Praktischen Theologie (hermeneutische Kompetenz);
2.
Souveränität
im Umgang mit grundlegenden Positionen aus den Bereichen Glaube und Wissen,
Religion und Religiosität sowie zu zentralen Fragen der kirchlichen Glaubens-
und Sittenlehre (Auskunftsfähigkeit);
3.
Fähigkeit
aktuelle Fragestellungen zu zentralen Inhalten des christlichen Glaubens vor
dem hermeneutischen Kontext der Gegenwart zu verantworten
(hermeneutisch-argumentative und kommunikative Kompetenz);
4.
Kompetenz
zur Vermittlung fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse der Katholischen
Theologie unter den Bedingungen von Schule und Unterricht sowie weiterer
Bildungsbereiche;
5.
Entwicklung
eines professionsorientierten und praxisbezogenen Kompetenzprofils von
Religionslehrerinnen und Religionslehrern;
6.
Reflektierter
und forschungsbezogener Umgang mit Fragestellungen der Theologie.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater
geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über
Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
In
das Studienfach Katholische Religion können unter Anrechnung ihrer bis dahin
erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Lehramtstudium
der Katholischen Religion zum Wintersemester 2006/2007 begonnen haben.
(1)
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien müssen für das Studienfach Kenntnisse
der lateinischen Sprache im Umfang das Latinums und der griechischen Sprache
bis zum Ende des 5. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis wird durch den
Erwerb des Latinums/Graecums bzw. der erfolgreichen Teilnahme an einem
entsprechenden Sprachkurs im Umfang von 8 SWS und einer Klausur erbracht.
(2)
Für den Studiengang Lehramt an Sekundarschulen müssen für das Studienfach
Grundkenntnisse der lateinischen und griechischen Sprache bis zum Ende des 5.
Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis wird durch den Erwerb des
Latinums/Graecums bzw. der erfolgreichen Teilnahme an einem entsprechenden
Sprachkurs im Umfang von 6 SWS und einer Klausur erbracht.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
„Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der
Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die
Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten
Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht
werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 7
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
c.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
d.
Blockseminare: dienen der zeitlich und inhaltlich
konzentrierten Arbeit an wissenschaftlichen Fragestellungen;
e.
Lehrforschungsprojekte: binden Studierende aktiv in die
Arbeit an Forschungsfragen ein;
f.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen und Seminare und
vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in
Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;
g.
Kolloquien: fördern die aktive Auseinandersetzung mit
dem Lehrstoff und bieten Gelegenheit zur Diskussion wissenschaftlicher
Positionen;
h.
Exkursionen: ermöglichen die direkte Begegnung mit
Personen, Räumen und kulturellen Gegebenheiten und dienen der intensivierten
Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen;
i.
Schulpraktische Übungen: dienen der Ausprägung von
Lehrkompetenzen und der didaktischen Reflexion von hospitierten und
selbstgehaltenen Unterrichtsstunden;
j.
Schulpraktika:
dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des
Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit
Vor- und Nachbereitung.
§ 8
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert ca. 30 Minuten;
b.
Referat:
mündlicher Vortrag von maximal 60 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines
Seminars oder computerunterstützte Präsentation;
c.
Schriftliche
Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte
Arbeit von maximal 35.000 Textzeichen / 15 Seiten;
d.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 50.000
Textzeichen / 25 Seiten;
e.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;
f.
Praktikumsbericht:
eine Tätigkeitsbeschreibung von maximal 15.000 Textzeichen / 8 Seiten;
g.
Stundenprotokoll:
eine inhaltliche Zusammenfassung in der Regel von 6.000 bis 12.000 Textzeichen
/ von 3 bis 6 Seiten;
h.
Thesenpapier:
eine stundenvorbereitende schriftliche Arbeit von in der Regel 6.000 bis 12.000
Textzeichen / von 3 bis 6 Seiten;
i.
Informationsreferat:
auf Exkursionen vor Ort vorzutragende schriftliche Arbeit von 6.000 bis 12.000
Textzeichen / von 3 bis 6 Seiten;
j.
Diskussionsleitung:
selbständige Leitung einer Diskussion im Rahmen eines Seminars, einer
Arbeitsgruppen- oder Projektsitzung;
k.
Sitzungsmoderation:
die Vorbereitung und selbständige Leitung eines Seminars, einer Arbeitsgruppen-
oder einer Projektsitzung;
l.
Sitzungsprotokoll:
eine inhaltliche Zusammenfassung einer Seminarsitzung, einer Arbeitsgruppen-
oder Projektsitzung in der Regel von 6.000 bis 12.000 Textzeichen / von 3 bis 6
Seiten;
m.
Lehrforschungsbericht:
ein von Studierenden selbst verfasster Bericht über ihre Mitarbeit an
Fragestellungen in einem Lehrforschungsprojekt;
n.
Regelmäßige
Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Literatur- und Quellenkanon von maximal 500
Seiten;
o.
Kurztest:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 15 Minuten Dauer;
p.
Multimediale
Produktion / Projektpräsentation: mündlicher Vortrag von in der Regel 30
Minuten Dauer;
q.
Portfolio:
dient als direkte Leistungsvorlage zur Dokumentation, Präsentation, Reflexion
und Beurteilung verschiedener Leistungen und individueller Lernfortschritte von
mindestens 10 Seiten;
r.
Lehrprobe:
selbständige Vorbereitung, Durchführung und Analyse einer oder mehrerer
Unterrichtsstunden im Rahmen der Schulpraktischen Übungen und der
Schulpraktika.
(2)
Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in den Modulen ‚Bibelwissenschaften’, ‚Exegese
des Alten Testaments’, ‚Exegese des Neuen Testaments’, ‚Fundamentaltheologie
I’, ‚Fundamentaltheologie II’, ‚Dogmatik I’, ‚Dogmatik II’, ‚Dogmatik III’,
‚Ethik I’ und ‚Ethik II’ die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten
Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden
Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.
(3)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von
drei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht-bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 9
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen und die Anmeldung zu den Modulleistungen erfolgen
separat. Die Anmeldung zu den Modulen und den Modulleistungen erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem, sobald die technischen
Möglichkeiten dies zulassen, bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich
aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(4)
Die Anmeldung zur Modulleistung der Module hat bis spätestens 5 Wochen vor dem
Termin der Modulleistung bzw. Modulteilleistung zu erfolgen.
(5)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 10
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern der
Philosophischen Fakultät III - Erziehungswissenschaften ein Fachspezifischer
Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen
ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen
Fakultät III am 11.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat
hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Studienfachübersicht für das
Lehramt an Sekundarschulen
Modultitel |
Veranstaltungen
|
Vorlei-stung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
|
Bibelwissenschaften |
Vorlesung/Übung 2 SWS |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Nein |
Keine |
ab 1. Semester |
Exegese
des Alten Testaments |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Keine |
ab 1. Semester |
Exegese
des Neuen Testaments |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
RP
I: Einführung in die Religionspädagogik |
Vorlesung |
5 |
Ja |
mündliche Prüfung |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
RP
II: Didaktik des Katholischen Religionsunterrichts |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
RP
III: Einführung in das religionspädagogische Forschen und Reflektieren
(Wahlpflichtmodul) |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
Projektpräsentation oder
Kolloquium |
Nein |
Modul |
ab 5. Semester |
PTH:
Praktisch-theologische Handlungsfelder (Wahlpflichtmodul) |
Vorlesung/Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Modul |
ab 5. Semester |
Fundamentaltheologie
I: Glaube und Wissen |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Dogmatik
I: Der Gott Jesu Christi |
Vorlesung |
5 |
Ja |
mündliche Prüfung |
Ja |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Dogmatik
II: Die Geschichte Gottes mit den Menschen |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Dogmatik
III: Die Kirche - Zeichen und Werkzeug des Heils |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Theologische
Ethik I: Bedingungen und Horizonte menschlichen Handelns |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Ja |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Theologische
Ethik II: Konkretionen der Individual- und Sozialethik (nur für Erstfach) |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 4. Semester |
KG:
Methoden und Schwerpunkte der Kirchengeschichte |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Ja |
Keine |
ab 5. Semester |
FD
I: Didaktische Ansätze und Prinzipien für den Religionsunterricht |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
FD
II: Planung, Strukturierung und Reflexion von Religionsunterricht |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
Praktikumsbericht |
Nein |
Keine |
ab 4. Semester |
FD
III: Religiöse Bildung am Standort Schule |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
mündliche Prüfung |
Ja |
Modul FD II |
ab 5. Semester |
Studienfachübersicht für das Lehramt an Gymnasien
Modultitel |
Veranstaltungen
|
Vorlei-stung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
|
Einführung
in das theologische Denken und Arbeiten (FSQ, nur für Erstfach) |
Seminar/Übung |
5 |
Ja |
Klausur |
Nein |
Keine |
ab 1. Semester |
Bibelwissenschaften |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Nein |
Keine |
ab 1. Semester |
Exegese
des Alten Testaments |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
Exegese
des Neuen Testaments |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
RP
I: Einführung in die Religionspädagogik |
Vorlesung |
5 |
Ja |
mündliche Prüfung |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
RP
II: Didaktik des Katholischen Religionsunterrichts |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
RP
III: Einführung in das religionspädagogische Forschen und Reflektieren |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
Projektpräsentation oder
Kolloquium |
Nein |
Modul |
ab 5. Semester |
PTH:
Praktisch-theologische Handlungsfelder |
Vorlesung/ |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Modul |
ab 5. Semester |
Fundamentaltheologie
I: Glaube und Wissen |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Fundamentaltheologie
II: Religion und Religiosität |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Ja |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Dogmatik
I: |
Vorlesung |
5 |
Ja |
mündliche Prüfung |
Ja |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Dogmatik
II: Die Geschichte Gottes mit den Menschen |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Dogmatik
III: Die Kirche - Zeichen und Werkzeug des Heils |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Theologische
Ethik I: Bedingungen und Horizonte menschlichen Handelns |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Ja |
Module Bibelwissenschaften |
ab 3. Semester |
Theologische
Ethik II: Konkretionen der Individual- und Sozialethik |
Vorlesung |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
Nein |
Module Bibelwissenschaften |
ab 4. Semester |
KG:
Methoden und Schwerpunkte der Kirchengeschichte |
Vorlesung |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Ja |
Keine |
ab 5. Semester |
FD
I: Didaktische Ansätze und Prinzipien für den Religionsunterricht |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
schriftliche Klausur |
Ja |
Keine |
ab 1. Semester |
FD
II: Planung, Strukturierung und Reflexion von Religionsunterricht |
Seminar 2 SWS, Seminar 2
SWS |
5 |
Ja |
Praktikumsbericht |
Nein |
Keine |
ab 4. Semester |
FD
III: Religiöse Bildung am Standort Schule |
Seminar 2 SWS, |
5 |
Ja |
mündliche Prüfung |
Ja |
Modul FD II |
ab 5. Semester |
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen
(FSQ)
für das Studienfach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen:
Modulname |
Schlüsselqualifikationen |
Zeitaufwand in Stunden |
Fundamentaltheologie I:
Glaube und Wissen |
Verständnis für die
wissenschaftstheoretische Verortung der Systematischen Theologie |
30 |
Fundamentaltheologie II;
Dogmatik I, II, III; Theologische Ethik I, II. |
Sensibilität für die Komplexität
systematisch-theologischer Fragestellungen |
30 |
Fundamentaltheologie II;
Dogmatik I, II, III; Theologische Ethik I, II. |
Einblick in die
interdisziplinären Vernetzungen der Systematischen Theologie |
30 |
Religionspädagogik I: Einführung in die
Religionspädagogik |
Fähigkeit zur Analyse und
Reflexion religionspädagogischer Lernprozesse |
30 |
Fachdidaktik I: Didaktische Ansätze und
Prinzipien für den Religionsunterricht |
Fähigkeit,
wissenschaftlich-religionspädagogische Arbeitstechniken richtig anzuwenden. |
30 |
Summe des Zeitaufwandes
FSQ: |
150 |