MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 4 vom 18. März 2008, S. 19
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Latein im Studiengang
Lehramt an Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
04.07.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach
Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien beschlossen.
§ 6 Kombination von Studienfächern
§ 8 Arten von
Lehrveranstaltungen
§ 9 Formen von
Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 10 Anmeldung zum Modul
und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 11 Studien- und
Prüfungsausschuss
Übersicht über das
Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 95 Leistungspunkte
Übersicht über das
Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 90 Leistungspunkte
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten
Schlüsselqualifikationen (FSQ)
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab dem
Wintersemester 2007/2008 das Studium des Studienfachs Latein im Studiengang
Lehramt an Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
Im
Studienfach Latein werden folgende Kompetenzen erworben:
·
Die
Studierenden erwerben die Fähigkeit, die lateinische Sprache aktiv und passiv
unter grammatischen wie stilistischen Aspekten zu beherrschen;
·
Die
Studierenden erwerben die Fähigkeit, die Literatur der Römer und ihre
historische Entwicklung bis in die Spätantike im Kontext der antiken Kultur zu
verstehen und ihre Vorbildfunktion für die europäische Geistesgeschichte zu
erfassen. Sie werden befähigt, literarische Texte unter gattungs- und
formgeschichtlichen Aspekten zu analysieren und interpretieren;
·
Die
Studierenden erhalten darüberhinaus die Möglichkeit, Kenntnisse über die
Fortentwicklung der lateinischen Literatur im Mittelalter und in der Frühen
Neuzeit zu erwerben;
·
Die
Studierenden erwerben Wissen über die inhaltlichen und methodischen
Fragestellungen und Arbeitstechniken des Studienfaches;
·
Die
Studierenden erhalten die Möglichkeit, einen vertieften Einblick in die Kultur,
Religion und Geschichte des griechisch-römischen Altertums zu erwerben;
·
Die
Studierenden erwerben Kenntnisse zentraler Aspekte des modernen
Lateinunterrichts. Sie werden mit den Methoden und Hilfsmitteln der
lateinischen Fachdidaktik vertraut gemacht, erhalten die Fähigkeit, Unterricht
eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen, und werden mit allen Aspekten
des lateinischen Sprach- und Lektüreunterrichts vertraut gemacht;
·
Die
Studierenden erwerben die Fähigkeit, griechische Texte im Original zu lesen, zu
übersetzen und inhaltlich zusammenzufassen, insofern dies für die
Interpretation lateinischer Literatur wesentlich ist.
(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie
insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und
-aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs-
und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des
Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im
Studienfach.
(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan
erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater.
Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3) Bei Nichtbestehen von Modulleistungen ist die Inanspruchnahme einer
Studienberatung bei der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem jeweils
verantwortlichen Dozenten bzw. bei der Fachstudienberaterin bzw. dem
Fachstudienberater verpflichtend.
(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden
insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen
Prüfungsamtes statt.
(1) Mit dem Antrag auf
Zulassung zum Studienfach müssen folgende Vorkenntnisse nachgewiesen werden:
Latinum oder Kleines Latinum
respektive eine diesen Abschlüssen gleichwertige ausländische Qualifikation.
Über die Anerkennung dieser Qualifikation entscheidet der Studien- und
Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften (siehe § 11).
(2) Der Wechsel aus anderen
modularisierten wie auch nicht modularisierten latinistischen /
altertumswissenschaftlichen (mit latinistischem Schwerpunkt) Studiengängen /
Studienprogrammen in das Studienfach Latein im modularisierten Studiengang
Lehramt an Gymnasien grundsätzlich möglich. Über die Anrechenbarkeit bisher erbrachter
Studienleistungen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts
für Altertumswissenschaften. Eine Fachstudienberatung vor der Immatrikulation
ist zwingend erforderlich.
(1) Liegt mit dem Antrag auf
Zulassung zum Studienfach nur das Kleine Latinum oder eine diesem Abschluss
entsprechende ausländische Qualifikation vor, so ist bis zum Ende des 4.
Fachsemesters das Latinum nachzuholen und dem Studien- und Prüfungsausschuss
des Instituts für Altertumswissenschaften nachzuweisen.
(2) Liegt bei Studienbeginn
das Graecum oder eine diesem Abschluss entsprechende ausländische Qualifikation
(über die Anerkennung dieser Qualifikation entscheidet der Studien- und
Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften) nicht vor, so ist
bis spätestens zum Ende des 5. Fachsemesters das Graecum nachzuholen und dem
Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften
nachzuweisen.
§ 6
Kombination von Studienfächern
Das Studienfach Latein im
modularisierten Studiengang Lehramt an Gymnasien kann gemäß § 12 Abs. 5 AStPOLS
grundsätzlich frei mit anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.
Bei der Kombination mit dem
Studienfach Griechisch belegen die Studierenden wegen der beiden Studienfächern
gemeinsamen Module „Griechischer Sprachwerb“ (5 LP), „Einführung in die Arbeit
mit griechischen Texten“ (10 LP) und „Vertiefungsmodul Griechische Sprache“ (5
LP) die folgenden weiteren Module: „Geschichte der Antike im Überblick“ (5 LP;
empfohlenes Studiensemester: 1. Semester), Basismodul Mittel- und
Neulateinische Literatur (10 LP; empfohlenes Studiensemester: 2. Semester),
„Einführung in die lateinische Schriftkunde“ (5 LP; empfohlenes
Studiensemester: 3. Semester). Im 5./6. Semester wählen diese Studierenden
zwischen dem Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike und dem
Vertiefungsmodul Mittel- und Neulateinische Literatur.
(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang
und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und
Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt
zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als
erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.
(2) Die in
fachwissenschaftliche Module integrierten Fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium wird
durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen
sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
c.
Lektüreübungen:
trainieren und festigen die Übersetzungsfertigkeiten der Studierenden. Anhand
exemplarischer Texte vermitteln sie literaturwissenschaftliche Kenntnisse und
interpretatorische Kompetenzen;
d.
Sprach-
und Stilübungen: dienen dem Erwerb und der Festigung von lateinischen
Sprachkenntnissen hinsichtlich Vokabular, Formenlehre, Syntax und Stilistik;
e.
propädeutische
Übungen: machen mit den Methoden und Arbeitstechniken des Studienfachs
vertraut;
f.
fachwissenschaftliche
Seminare: dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
g.
fachdidaktische
Seminare: dienen der Vermittlung und Diskussion fachdidaktischer
Fragestellungen;
h.
Schulpraktische
Übung: ist die von Dozentinnen und Dozenten betreute Planung und Durchführung
von Unterricht im Rahmen des Schulunterrichts und dessen auswertende Reflexion;
i.
Schulpraktika:
dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns
des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und
Nachbereitung;
j.
Exkursionen:
sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte
Studienfahrten, die zu antiken Stätten des Mittelmeerraumes führen. Sie dienen
dem vertieften Einblick in die Kultur, Religion und Geschichte des
griechisch-römischen Altertums. Sie sollen zudem die Fähigkeit fördern,
schulische Exkursionen in leitender Funktion durchzuführen, und werden von
einer Übung begleitet;
k.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen, Seminare und Übungen
und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche
Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung.
§ 9
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Formen von Modulleistungen
sind:
a.
Mündliche
Prüfung: dauert ca. 30 Minuten;
b.
Hausarbeit:
ist eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 15 bis 25
Textseiten zu je 2500 - 2800 Zeichen;
c.
Klausur:
ist eine schriftliche Prüfung von 90 bis 120 Minuten Dauer;
d.
Exkursionsführung
mit Vortrag: fachlich ausgerichtete Führung durch eine antike Stätte oder ein
Antikenmuseum mit mündlichem Vortrag von in der Regel 30-60 Minuten Dauer.
(2) Formen von
Modulvorleistungen sind:
a.
Hausaufgaben:
sind die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben zu Lerninhalten einer Übung oder
eines Seminars im Umfang von 2 – 3 Textseiten mit je 2500 – 2800 Zeichen in der
Zeit des Selbststudiums;
b.
Referate:
sind mündliche Vorträge innerhalb von Seminaren und Übungen von in der Regel 30
- 60 Minuten Dauer;
c.
Sitzungsprotokolle:
sind die schriftliche Wiedergabe des Inhaltes von zweistündigen
Veranstaltungseinheiten im Umfang von 3 bis 5 Seiten;
d.
mündliche
Übersetzungsleistungen: sind frei vorgetragene Übersetzungen ausgewählter
lateinischer Textpassagen in das Deutsche von ca. 5-10 Minuten Dauer;
e.
Exkursionspaper:
sind vor Beginn einer Exkursion zu erstellende, die Exkursionsführung
unterstützende Paper;
f.
Hausarbeit:
ist eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 15 bis 25
Textseiten zu je 2500 - 2800 Zeichen;
g.
Lehrprobe:
ist eine eigenverantwortlich geplante und durchgeführte Stunde im Rahmen der
schulpraktischen Übungen.
(3) Gemäß § 21 Abs. 2
AStPOLS wird nur in den Modulen „Basismodul Lateinische Sprache“,
„Vertiefungsmodul Lateinische Sprache“, „Mastermodul Lateinische Sprache“,
„Griechischer Spracherwerb“, „Einführung in die Arbeit mit griechischen
Texten“, „Vertiefungsmodul Griechische Sprache“ die Möglichkeit eingeräumt, vor
der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. -teilleistung die
entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Der erneute Besuch
wird dringend empfohlen.
(4) Eine nicht bestandene
Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab
Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nichtbestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(5) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 10
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1) Die
Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2) Die genauen Termine und
Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden
spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt
oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben.
(3) Die Anmeldung zu den
Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen
Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich
aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und deren Modulbeschreibungen.
§ 11
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Für das Studienfach wird
von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für
Altertumswissenschaften ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss
gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2) Der Studien- und
Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer
wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und
einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Fachspezifischen
Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 15. Februar
2008
Prof. Dr. Wulf Diepenbrock
Übersicht über das Studienfach
Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 95 Leistungspunkte
Modultitel |
Kontaktstudium
(Veranstaltungsdauer in SWS) |
Leistungspunkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang in die
Abschlussnote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
Basismodul Lateinische Sprache |
Sprachübung I: Sprachübung II: |
15 |
ja |
schriftliche Klausur |
nein |
Kleines Latinum |
1. + 2. |
Griechischer Spracherwerb |
Übung: 4 SWS |
5 |
nein |
schriftliche Klausur |
nein |
|
1. |
Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten Basismodul Mittel- / |
Übung: 4 SWS |
10 |
nein |
schriftliche Klausur |
nein |
Modul Griechischer
Spracherwerb |
2 |
Vertiefungsmodul Griechische Sprache Modul Einführung in die |
Übung: 2 SWS |
5 |
nein |
schriftliche Klausur |
nein |
Modul Einführung in die
Arbeit mit griechischen Texten |
3 |
Basismodul Lateinische Literatur der Antike |
Vorlesung: 2 SWS |
10 |
ja |
schriftliche Hausarbeit |
10/50 |
Kleines Latinum |
3. + 4. |
Fachdidaktik I Sprachunterricht |
Fachdidaktisches Seminar
mit schulpraktischen Übungen: 4 SWS |
5 |
ja |
schriftliche Hausarbeit |
nein |
Kleines Latinum |
4. |
Exkursionsmodul: Kultur, Religion und Geschichte des
griechisch-römischen Altertums |
Übung: 2 SWS |
5 |
ja |
mündlicher Vortrag /
Führung |
nein |
Kleines Latinum |
4. |
Vertiefungsmodul Lateinische Sprache |
Lateinische Stilübung
Unterstufe: 2 SWS |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
Basismodul Lateinische
Sprache |
5. |
Wahlpflichtmodul: |
|
|
|
|
|
|
|
A) Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike |
Proseminar: 2 SWS |
10 |
ja |
mündliche Prüfung |
10/50 |
Basismodul Lateinische
Literatur |
5. + 6. |
B) Basismodul Mittel- / Neulateinische Literatur |
Übung: 2 SWS |
10 |
ja |
mündliche Prüfung |
10/50 |
Kleines Latinum |
6. |
C) Vertiefungsmodul Mittel- |
(Proseminar: 2 SWS |
(10) |
(ja) |
(mündliche Prüfung) |
(10/50) |
(Basismodul Mittel-/
Neulateinische Literatur) |
(5.) |
Fachdidaktik II Lektüreunterricht |
Fachdidaktisches Seminar
und Übung Lateinische Prosa: Fachdidaktisches Seminar
und Übung Lateinische Dichtung: |
10 |
ja |
mündliche Prüfung |
10/50 |
Fachdidaktik I |
6. + 7. |
Mastermodul Lateinische Dichtung der Antike |
Hauptseminar: |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/50 |
Basismodul Lateinische
Literatur der Antike |
7. |
Mastermodul Latein. Sprache |
Stilübung Oberstufe I: |
5 |
ja |
schriftliche Klausur |
5/50 |
Vertiefungsmodul
Lateinische Sprache |
7. + 8. |
Mastermodul Lateinische Prosa der Antike |
Hauptseminar |
5 |
ja |
schriftliche Hausarbeit |
5/50 |
Basismodul Literatur der
Antike |
8. |
Übersicht über das
Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 90 Leistungspunkte
Modultitel |
Kontaktstudium
(Veranstaltungs-dauer in SWS) |
Leistungs-punkte |
Vorlei-stung/en |
Modulleistung |
Eingang in die
Abschlussnote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
Basismodul Lateinische Sprache |
Sprachübung I: |
15 |
ja |
schriftliche Klausur |
nein |
Kleines Latinum |
1. + 2. |
Griechischer Spracherwerb Modul: Geschichte der Antike im Überblick) |
Übung: 4 SWS |
5 |
nein |
schriftliche Klausur |
nein |
|
1. |
Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten |
Übung: 4 SWS |
10 |
nein |
schriftliche Klausur |
nein |
Modul Griechischer
Spracherwerb |
2 |
Vertiefungsmodul Griechische Sprache |
Übung: 2 SWS Übung: 1 SWS |
5 |
nein |
schriftliche Klausur |
nein |
Modul Einführung in die
Arbeit mit griechischen Texten |
3 |
Basismodul Lateinische Literatur der Antike |
Vorlesung: |
10 |
ja |
schriftliche Hausarbeit |
10/50 |
Kleines Latinum |
3. + 4. |
Fachdidaktik I Sprachunterricht |
Fachdidaktisches Seminar
mit schulpraktischen Übungen: 4 SWS |
5 |
ja |
schriftliche Hausarbeit |
nein |
Kleines Latinum |
4. |
Vertiefungsmodul Lateinische Sprache |
Lateinische Stilübung
Unterstufe: |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
Basismodul Lateinische
Sprache |
5. |
Wahlpflichtmodul: |
|
|
|
|
|
|
|
A) Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike |
Proseminar: |
10 |
ja |
mündliche Prüfung |
10/50 |
Basismodul Lateinische
Literatur |
5. + 6. |
B) Basismodul Mittel- / Neulateinische Literatur |
Übung: 2 SWS |
10 |
ja |
mündliche Prüfung |
10/50 |
Kleines Latinum |
6. |
C) Vertiefungsmodul Mittel- und Neulateinische Literatur) |
(Proseminar: Übung: 2 SWS) |
(10) |
(ja) |
(mündliche Prüfung) |
(10/50) |
(Basismodul Mittel-/
Neulateinische Literatur) |
(5.) |
Fachdidaktik II Lektüreunterricht |
Fachdidaktisches Seminar
und Übung Lateinische Prosa: 3 SWS |
10 |
ja |
mündliche Prüfung |
10/50 |
Fachdidaktik I |
6. + 7. |
Mastermodul Lateinische Dichtung der Antike |
Hauptseminar: Lektüreübung: |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/50 |
Basismodul Lateinische
Literatur der Antike |
7. |
Mastermodul Lateinische Sprache |
Stilübung Oberstufe I: Lateinische Stilübung
Oberstufe II: |
5 |
ja |
schriftliche Klausur |
5/50 |
Vertiefungsmodul
Lateinische Sprache |
7. + 8. |
Mastermodul Lateinische Prosa der Antike |
Hauptseminar Lektüreübung |
5 |
ja |
schriftliche Hausarbeit |
5/50 |
Basismodul Literatur der
Antike |
8. |
Anlage
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)
Modultitel |
Schlüsselqualifikationen |
Zeitaufwand in Stunden |
Basismodul
Lateinische Sprache |
Kompetenz
in der Nutzung verschiedener Übersetzungstechniken |
70 |
Einführung
in die Arbeit mit griechischen Texten |
Kompetenz
in der Anwendung grammatischer Terminologie |
50 |
Basismodul
Lateinische Literatur der Antike |
Kompetenz
in fachspezifischer Literaturrecherche und im Umgang mit fachspezifischen
Handbüchern |
30 |
Summe
des Zeitaufwandes FSQ: |
150 |