Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 4 vom 18. März 2008, S. 19


Philosophische Fakultät I


Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Latein im Studiengang
Lehramt an Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 04.07.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien beschlossen.

                                                                                                                 

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Ziele des Studienfachs  2

§ 3 Studienberatung  2

§ 4 Zulassung zum Studium   3

§ 5 Latinum und Graecum   3

§ 6 Kombination von Studienfächern  3

§ 7 Aufbau des Studienfachs  4

§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen  4

§ 9 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen  5

§ 10 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen  6

§ 11 Studien- und Prüfungsausschuss  6

§ 12 Inkrafttreten  7

 

Anlage: 8

Übersicht über das Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 95 Leistungspunkte  8

Übersicht über das Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 90 Leistungspunkte  12

Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ) 16

                                                                                                                 

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien.

 

(2) Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2007/2008 das Studium des Studienfachs Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienfachs

 

Im Studienfach Latein werden folgende Kompetenzen erworben:

 

·           Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, die lateinische Sprache aktiv und passiv unter grammatischen wie stilistischen Aspekten zu beherrschen;

·           Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, die Literatur der Römer und ihre historische Entwicklung bis in die Spätantike im Kontext der antiken Kultur zu verstehen und ihre Vorbildfunktion für die europäische Geistesgeschichte zu erfassen. Sie werden befähigt, literarische Texte unter gattungs- und formgeschichtlichen Aspekten zu analysieren und interpretieren;

·           Die Studierenden erhalten darüberhinaus die Möglichkeit, Kenntnisse über die Fortentwicklung der lateinischen Literatur im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit zu erwerben;

·           Die Studierenden erwerben Wissen über die inhaltlichen und methodischen Fragestellungen und Arbeitstechniken des Studienfaches;

·           Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, einen vertieften Einblick in die Kultur, Religion und Geschichte des griechisch-römischen Altertums zu erwerben;

·           Die Studierenden erwerben Kenntnisse zentraler Aspekte des modernen Lateinunterrichts. Sie werden mit den Methoden und Hilfsmitteln der lateinischen Fachdidaktik vertraut gemacht, erhalten die Fähigkeit, Unterricht eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen, und werden mit allen Aspekten des lateinischen Sprach- und Lektüreunterrichts vertraut gemacht;

·           Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, griechische Texte im Original zu lesen, zu übersetzen und inhaltlich zusammenzufassen, insofern dies für die Interpretation lateinischer Literatur wesentlich ist.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

 

(3) Bei Nichtbestehen von Modulleistungen ist die Inanspruchnahme einer Studienberatung bei der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem jeweils verantwortlichen Dozenten bzw. bei der Fachstudienberaterin bzw. dem Fachstudienberater verpflichtend.

 

(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Mit dem Antrag auf Zulassung zum Studienfach müssen folgende Vorkenntnisse nachgewiesen werden:

Latinum oder Kleines Latinum respektive eine diesen Abschlüssen gleichwertige ausländische Qualifikation. Über die Anerkennung dieser Qualifikation entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften (siehe § 11).

 

(2) Der Wechsel aus anderen modularisierten wie auch nicht modularisierten latinistischen / altertumswissenschaftlichen (mit latinistischem Schwerpunkt) Studiengängen / Studienprogrammen in das Studienfach Latein im modularisierten Studiengang Lehramt an Gymnasien grundsätzlich möglich. Über die Anrechenbarkeit bisher erbrachter Studienleistungen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften. Eine Fachstudienberatung vor der Immatrikulation ist zwingend erforderlich.

 

§ 5
Latinum und Graecum

 

(1) Liegt mit dem Antrag auf Zulassung zum Studienfach nur das Kleine Latinum oder eine diesem Abschluss entsprechende ausländische Qualifikation vor, so ist bis zum Ende des 4. Fachsemesters das Latinum nachzuholen und dem Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften nachzuweisen.

 

(2) Liegt bei Studienbeginn das Graecum oder eine diesem Abschluss entsprechende ausländische Qualifikation (über die Anerkennung dieser Qualifikation entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften) nicht vor, so ist bis spätestens zum Ende des 5. Fachsemesters das Graecum nachzuholen und dem Studien- und Prüfungsausschuss des Instituts für Altertumswissenschaften nachzuweisen.

 

§ 6
Kombination von Studienfächern

 

Das Studienfach Latein im modularisierten Studiengang Lehramt an Gymnasien kann gemäß § 12 Abs. 5 AStPOLS grundsätzlich frei mit anderen Unterrichtsfächern kombiniert werden.

Bei der Kombination mit dem Studienfach Griechisch belegen die Studierenden wegen der beiden Studienfächern gemeinsamen Module „Griechischer Sprachwerb“ (5 LP), „Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten“ (10 LP) und „Vertiefungsmodul Griechische Sprache“ (5 LP) die folgenden weiteren Module: „Geschichte der Antike im Überblick“ (5 LP; empfohlenes Studiensemester: 1. Semester), Basismodul Mittel- und Neulateinische Literatur (10 LP; empfohlenes Studiensemester: 2. Semester), „Einführung in die lateinische Schriftkunde“ (5 LP; empfohlenes Studiensemester: 3. Semester). Im 5./6. Semester wählen diese Studierenden zwischen dem Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike und dem Vertiefungsmodul Mittel- und Neulateinische Literatur.

 

§ 7
Aufbau des Studienfachs

 

(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.

 

(2) Die in fachwissenschaftliche Module integrierten Fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.

 

§ 8
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.         Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

c.         Lektüreübungen: trainieren und festigen die Übersetzungsfertigkeiten der Studierenden. Anhand exemplarischer Texte vermitteln sie literaturwissenschaftliche Kenntnisse und interpretatorische Kompetenzen;

d.         Sprach- und Stilübungen: dienen dem Erwerb und der Festigung von lateinischen Sprachkenntnissen hinsichtlich Vokabular, Formenlehre, Syntax und Stilistik;

e.         propädeutische Übungen: machen mit den Methoden und Arbeitstechniken des Studienfachs vertraut;

f.          fachwissenschaftliche Seminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

g.         fachdidaktische Seminare: dienen der Vermittlung und Diskussion fachdidaktischer Fragestellungen;

h.         Schulpraktische Übung: ist die von Dozentinnen und Dozenten betreute Planung und Durchführung von Unterricht im Rahmen des Schulunterrichts und dessen auswertende Reflexion;

i.           Schulpraktika: dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und Nachbereitung;

j.           Exkursionen: sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die zu antiken Stätten des Mittelmeerraumes führen. Sie dienen dem vertieften Einblick in die Kultur, Religion und Geschichte des griechisch-römischen Altertums. Sie sollen zudem die Fähigkeit fördern, schulische Exkursionen in leitender Funktion durchzuführen, und werden von einer Übung begleitet;

k.         Tutorien: begleiten Vorlesungen, Seminare und Übungen und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung.

 

§ 9
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen sind:

 

a.         Mündliche Prüfung: dauert ca. 30 Minuten;

b.         Hausarbeit: ist eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 15 bis 25 Textseiten zu je 2500 - 2800 Zeichen;

c.         Klausur: ist eine schriftliche Prüfung von 90 bis 120 Minuten Dauer;

d.         Exkursionsführung mit Vortrag: fachlich ausgerichtete Führung durch eine antike Stätte oder ein Antikenmuseum mit mündlichem Vortrag von in der Regel 30-60 Minuten Dauer.

 

(2) Formen von Modulvorleistungen sind:

 

a.         Hausaufgaben: sind die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben zu Lerninhalten einer Übung oder eines Seminars im Umfang von 2 – 3 Textseiten mit je 2500 – 2800 Zeichen in der Zeit des Selbststudiums;

b.         Referate: sind mündliche Vorträge innerhalb von Seminaren und Übungen von in der Regel 30 - 60 Minuten Dauer;

c.         Sitzungsprotokolle: sind die schriftliche Wiedergabe des Inhaltes von zweistündigen Veranstaltungseinheiten im Umfang von 3 bis 5 Seiten;

d.         mündliche Übersetzungsleistungen: sind frei vorgetragene Übersetzungen ausgewählter lateinischer Textpassagen in das Deutsche von ca. 5-10 Minuten Dauer;

e.         Exkursionspaper: sind vor Beginn einer Exkursion zu erstellende, die Exkursionsführung unterstützende Paper;

f.          Hausarbeit: ist eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 15 bis 25 Textseiten zu je 2500 - 2800 Zeichen;

g.         Lehrprobe: ist eine eigenverantwortlich geplante und durchgeführte Stunde im Rahmen der schulpraktischen Übungen.

 

(3) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird nur in den Modulen „Basismodul Lateinische Sprache“, „Vertiefungsmodul Lateinische Sprache“, „Mastermodul Lateinische Sprache“, „Griechischer Spracherwerb“, „Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten“, „Vertiefungsmodul Griechische Sprache“ die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. -teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Der erneute Besuch wird dringend empfohlen.

 

(4) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nichtbestandener Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.

 

(5) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.

 

§ 10
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und deren Modulbeschreibungen.

 

§ 11
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Altertumswissenschaften ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 12
Inkrafttreten

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I: Sozialwissenschaften und historische Kulturwissenschaften am 04.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat hat am 13.02.2008 hierzu Stellung genommen.

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 15. Februar 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienfachübersicht

Übersicht über das Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 95 Leistungspunkte

 

Modultitel

Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Leistungspunkte

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteilleistungen)

Eingang in die Abschlussnote

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung
Studiensemester

Basismodul Lateinische Sprache

Sprachübung I:
6 SWS
Lektüreübung:
2 SWS

Sprachübung II:
4 SWS

15

ja

schriftliche Klausur

nein

Kleines Latinum

1. + 2.

Griechischer Spracherwerb
(bei Kombination mit LaG Griechisch:
Modul: Geschichte der Antike
im Überblick)

Übung: 4 SWS
Lektüre: 2 SWS
(Vorlesung mit Kolloquium:
2 SWS)

5
(5)

nein
(ja)

schriftliche Klausur
(schriftliche Klausur)

nein
(nein)

 

1.
(1.)

Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten
(bei Kombination mit LaG Griechisch:

Basismodul Mittel- /
Neulateinische Literatur)

Übung: 4 SWS
Lektüre: 2 SWS
(Übung: 2 SWS
Proseminar:
2 SWS)

10
(10)

nein
(ja)

schriftliche Klausur
(schriftliche Hausarbeit)

nein
(nein)

Modul Griechischer Spracherwerb
(Kleines Latinum)

2
(2.)

Vertiefungsmodul Griechische Sprache
(bei Kombination mit LaG Griechisch:

Modul Einführung in die
lateinische Schriftkunde)

Übung: 2 SWS
Lektüre: 2 SWS
(Vorlesung:
1 SWS
Übung: 1 SWS

5
(5)

nein
(ja)

schriftliche Klausur
(schriftliche Klausur)

nein
(nein)

Modul Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten
Kleines Latinum

3
(3.)

Basismodul Lateinische Literatur der Antike

Vorlesung: 2 SWS
propädeutische Übung: 2 SWS
Proseminar:
2 SWS

10

ja

schriftliche Hausarbeit

10/50

Kleines Latinum

3. + 4.

Fachdidaktik I Sprachunterricht

Fachdidaktisches Seminar mit schulpraktischen Übungen: 4 SWS

5

ja

schriftliche Hausarbeit

nein

Kleines Latinum

4.

Exkursionsmodul: Kultur, Religion und Geschichte des griechisch-römischen Altertums

Übung: 2 SWS
Exkursion

5

ja

mündlicher Vortrag / Führung

nein

Kleines Latinum

4.

Vertiefungsmodul Lateinische Sprache

Lateinische Stilübung Unterstufe: 2 SWS
Lektüreübung:
2 SWS

5

ja

Klausur

5/50

Basismodul Lateinische Sprache

5.

Wahlpflichtmodul:

 

 

 

 

 

 

 

A) Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike

Proseminar: 2 SWS
Vorlesung : 2 SWS
Lektüreübung:
2 SWS

10

ja

mündliche Prüfung

10/50

Basismodul Lateinische Literatur

5. + 6.

B) Basismodul Mittel- / Neulateinische Literatur
(bei Kombination mit LaG Griechisch:

Übung: 2 SWS
Proseminar: 2 SWS

10

ja

mündliche Prüfung

10/50

Kleines Latinum

6.

C) Vertiefungsmodul Mittel-
und Neulateinische Literatur)

(Proseminar: 2 SWS
Übung: 2 SWS)

(10)

(ja)

(mündliche Prüfung)

(10/50)

(Basismodul Mittel-/ Neulateinische Literatur)

(5.)

Fachdidaktik II Lektüreunterricht

Fachdidaktisches Seminar und Übung Lateinische Prosa:
3 SWS

Fachdidaktisches Seminar und Übung Lateinische Dichtung:
3 SWS

10

ja

mündliche Prüfung

10/50

Fachdidaktik I

6. + 7.

Mastermodul Lateinische Dichtung der Antike

Hauptseminar:
2 SWS
Lektüreübung:
2 SWS

5

ja

mündliche Prüfung

5/50

Basismodul Lateinische Literatur der Antike
Wahlpflichtmodul A oder B oder C

7.

Mastermodul Latein. Sprache

Stilübung Oberstufe I:
2 SWS
Latein. Stilübung Oberstufe II:
2 SWS

5

ja

schriftliche Klausur

5/50

Vertiefungsmodul Lateinische Sprache

7. + 8.

Mastermodul Lateinische Prosa der Antike

Hauptseminar
2 SWS
Lektüreübung
2 SWS

5

ja

schriftliche Hausarbeit

5/50

Basismodul Literatur der Antike
Wahlpflichtmodul A oder B oder C

8.


 

Übersicht über das Studienfach Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien 90 Leistungspunkte

 

Modultitel

Kontaktstudium (Veranstaltungs-dauer in SWS)

Leistungs-punkte

Vorlei-stung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteilleistungen)

Eingang in die Abschlussnote

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung
Studiensemester

Basismodul Lateinische Sprache

Sprachübung I:
6 SWS
Lektüreübung:
2 SWS
Sprachübung II: 4 SWS

15

ja

schriftliche Klausur

nein

Kleines Latinum

1. + 2.

Griechischer Spracherwerb
(bei Kombination mit LaG Griechisch:

Modul: Geschichte der Antike im Überblick)

Übung: 4 SWS
Lektüre: 2 SWS
(Vorlesung mit Kolloquium:
2 SWS)

5
(5)

nein
(ja)

schriftliche Klausur
(schriftliche Klausur)

nein
(nein)

 

1.
(1.)

Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten
(bei Kombination mit LaG Griechisch: Basismodul Mittel- / Neulateinische Literatur)

Übung: 4 SWS
Lektüre: 2 SWS
(Übung: 2 SWS
Proseminar:
2 SWS)

10
(10)

nein
(ja)

schriftliche Klausur
(schriftliche Hausarbeit)

nein
(nein)

Modul Griechischer Spracherwerb
(Kleines Latinum)

2
(2.)

Vertiefungsmodul Griechische Sprache
(bei Kombination mit LaG Griechisch: Modul Einführung in die lateinische Schriftkunde)

Übung: 2 SWS
Lektüre: 2 SWS
(Vorlesung:
1 SWS

Übung: 1 SWS

5
(5)

nein
(ja)

schriftliche Klausur
(schriftliche Klausur)

nein
(nein)

Modul Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten
Kleines Latinum

3
(3.)

Basismodul Lateinische Literatur der Antike

Vorlesung:
2 SWS
propädeutische Übung: 2 SWS
Proseminar:
2 SWS

10

ja

schriftliche Hausarbeit

10/50

Kleines Latinum

3. + 4.

Fachdidaktik I Sprachunterricht

Fachdidaktisches Seminar mit schulpraktischen Übungen: 4 SWS

5

ja

schriftliche Hausarbeit

nein

Kleines Latinum

4.

Vertiefungsmodul Lateinische Sprache

Lateinische Stilübung Unterstufe:
2 SWS
Lektüreübung:
2 SWS

5

ja

Klausur

5/50

Basismodul Lateinische Sprache

5.

Wahlpflichtmodul:

 

 

 

 

 

 

 

A) Vertiefungsmodul Lateinische Literatur der Antike

Proseminar:
2 SWS
Vorlesung :
2 SWS
Lektüreübung:
2 SWS

10

ja

mündliche Prüfung

10/50

Basismodul Lateinische Literatur

5. + 6.

B) Basismodul Mittel- / Neulateinische Literatur
(bei Kombination mit LaG Griechisch:

Übung: 2 SWS
Proseminar:
2 SWS

10

ja

mündliche Prüfung

10/50

Kleines Latinum

6.

C) Vertiefungsmodul Mittel- und Neulateinische Literatur)

(Proseminar:
2 SWS

Übung: 2 SWS)

(10)

(ja)

(mündliche Prüfung)

(10/50)

(Basismodul Mittel-/ Neulateinische Literatur)

(5.)

Fachdidaktik II Lektüreunterricht

Fachdidaktisches Seminar und Übung Lateinische Prosa: 3 SWS
Fachdidaktisches Seminar und Übung Lateinische Dichtung: 3 SWS

10

ja

mündliche Prüfung

10/50

Fachdidaktik I

6. + 7.

Mastermodul Lateinische Dichtung der Antike

Hauptseminar:
2 SWS

Lektüreübung:
2 SWS

5

ja

mündliche Prüfung

5/50

Basismodul Lateinische Literatur der Antike
Wahlpflichtmodul A oder B oder C

7.

Mastermodul Lateinische Sprache

Stilübung Oberstufe I:
2 SWS

Lateinische Stilübung Oberstufe II:
2 SWS

5

ja

schriftliche Klausur

5/50

Vertiefungsmodul Lateinische Sprache

7. + 8.

Mastermodul Lateinische Prosa der Antike

Hauptseminar
2 SWS

Lektüreübung
2 SWS

5

ja

schriftliche Hausarbeit

5/50

Basismodul Literatur der Antike
Wahlpflichtmodul A oder B oder C

8.


 

Anlage
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)

 

Modultitel

Schlüsselqualifikationen

Zeitaufwand in Stunden

Basismodul Lateinische Sprache

Kompetenz in der Nutzung verschiedener Übersetzungstechniken

70

Einführung in die Arbeit mit griechischen Texten

Kompetenz in der Anwendung grammatischer Terminologie

50

Basismodul Lateinische Literatur der Antike

Kompetenz in fachspezifischer Literaturrecherche und im Umgang mit fachspezifischen Handbüchern

30

Summe des Zeitaufwandes FSQ:

150