Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 8 vom 3. Juli 2007, S. 11


Philosophische Fakultät I


Fachspezifische Ordnung zur Regelung desr Auswahlverfahrens
im Master-Studiengang Geschichte (120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 09.05.2007

 

Auf Grund der §§ 27 Abs. 7; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 5. Mai 2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Hochschulzulassungsgesetz LSA vom 12.05.1993 (GVBL. LSA S. 244), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GVBl. LSA S. 250); 20 Hochschulvergabeverordnung LSA vom 24.05.2005 (GVBl. LSA S. 282), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2006 (GVBl. LSA S. 332), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 09.05.2007 folgende Fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens im Master-Studiengang Geschichte (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

§ 1
Zulassungsvoraussetzung, Bewerbungsunterlagen und Fristen

 

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses Geschichte mit mindestens 60 Leistungspunkten oder eines gleichwertigen vergleichbaren Studiengangs bzw. Studienprogramms.

 

(2) Über die Gleichartigkeitwertigkeit der Abschlüsse gemäß Abs. 1 entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

 

(3) Dem Zulassungsantrag ist eine beglaubigte Abschrift des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Abs. 1), ebenso Entscheidungen nach Abs. 2. beizufügen. Bewerber und Bewerberinnen, die den Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums erst zum Ende des Sommersemesters (30.9.) erhalten, fügen anstelle des Nachweises nach Abs. 1 eine vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht mit der Entscheidung des Studien- und Prüfungsausschusses über die Gleichartigkeitwertigkeit nach Abs. 2 bei.

 

(4) Die Bewerbungsunterlagen sind für das Wintersemester bis zum 31. August des Jahres beim Immatrikulationsamt der Universität einzureichen.

 

(5) Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Studienplatzes für diesen Studiengang.

 

(6) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung steht 1 % der Studienplätze, mindestens jedoch ein Studienplatz, als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerbern und Bewerberinnen, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 2
Auswahlkriterien im Rahmen des Auswahlverfahrens

 

(1) Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergibt nach Abzug der Vorabquoten für den Masterstudiengang Geschichte (120 Leistungspunkte) 60 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze auf Grund der Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.

 

(2) Auf Grund der Abschlussnote wird eine Rangliste erstellt. Der beste Ranglistenplatz ist die Abschlussnote 1,0, der schlechteste Ranglistenplatz die Abschlussnote 4,0.

 

(3) Bei Ranggleichheit finden die Vorschriften des § 16 HVVO in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

 

§ 3
Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung

 

Die Rangliste wird vom Immatrikulationsamt erstellt.

 

§ 4
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Akademischen Senat am 09.05.2007.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 1. Juni 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor