Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 47


Philosophische Fakultät II


Fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens im Masterstudiengang
MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 10.01.2007

 

Auf Grund der §§ 27 Abs. 7; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 5. Mai 2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Hochschulzulassungsgesetz LSA vom 12.05.1993 (GVBL. LSA S. 244), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GVBl. LSA S. 250); 20 Hochschulvergabeverordnung LSA vom 24.05.2005 (GVBl. LSA S. 282), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2006 (GVBl. LSA S. 332), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 10.01.2007 folgende Fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens im Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

§ 1
Anwendungsbereich

 

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergibt nach Abzug der Vorabquoten für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft die Studienplätze aufgrund der Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in Verbindung mit dem Ergebnis der Prüfung der Eignungsfeststellung gemäß § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft vom 28.06.2006.

 

§ 2
Auswahl

 

(1) Die Auswahl erfolgt nach einer Punktzahl, die aus der Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und dem Ergebnis des Auswahlgespräches gebildet wird.

 

(2) Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist, unabhängig vom Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren, bis zum 30. November eines jeden Jahres beim Immatrikulationsamt zu stellen.

 

Dem Antrag sind in Kopie beizufügen:

 

·           das Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und

·           das Zeugnis über die absolvierte Eignungsfeststellungsprüfung.

 

§ 3
Bewertung

 

(1) Für die Abschlussnoten des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses werden folgende Punktzahlen vergeben:

 

Noten

Punkte

1,0

18

1,1

17

1,2

16

1,3

15

1,4

14

1,5

13

1,6

12

1,7

11

2,0

10

2,3

9

2,7

8

3,0

7

3,3

6

3,7

5

4,0

4

 

Wenn keine Punktzahlen bzw. Notenstufen angegeben sind, nimmt die Auswahlkommission die Umrechnung entsprechend dieser Tabelle nach den eingereichten Unterlagen vor.

 

(2) Für das Ergebnis des Auswahlgespräches werden folgende Punkte vergeben:

 

 

Mindestpunktzahl

Höchstpunktzahl

Motivation

1 Punkt

12 Punkte

sprachliches und kreatives Ausdrucksvermögen

1 Punkt

8 Punkte

Erfahrung im Umgang mit Computertechnik und Softwareanwendungen

1 Punkt

6 Punkte

Vorkenntnisse insbesondere in den Feldern Kommunikation, Medien, Design und deren Theorien

1 Punkt

10 Punkte

Gesamt

4 Punkte

36 Punkte

 

(3) Die Rangliste ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für die Abschlussnote gemäß Abs. 1 und dem Ergebnis des Auswahlgespräches gemäß Abs. 2, wobei maximal 54 Punkte, minimal 8 Punkte erreicht werden können.

 

(4) Bei Ranggleichheit gelten die Bestimmungen des § 16 HVVO-LSA.

 

§ 4
Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung

 

Die Rangliste wird vom Immatrikulationsamt erstellt.

 

§ 5
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Akademischen Senat am 10.01.2007.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 29. Januar 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor