MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 8
Studien-
und Prüfungsordnung für den Studiengang „Politikwissenschaft und Soziologie“
(180 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
21.06.2006
Gemäß
§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und
Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
„Politikwissenschaft und Soziologie“ (180 Leistungspunkte) im
Ein-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.
§ 8 Arten von
Lehrveranstaltungen
§ 10 Formen von Modulleistungen
und Modulvorleistungen
§ 11 Anmeldung zum Modul
und zur Modulleistung
§ 12 Studien- und
Prüfungsausschuss
§ 14 Bewertung von Modulen
und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs
Anlage: Studienprogrammübersicht
(1)
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen
Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und
Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte
und Aufbau des Studienprogramms
„Politikwissenschaft und Soziologie“ (180 Leistungspunkte) im
Ein-Fach-Bachelor-Studiengang.
(2)
Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester
2006/2007 das Studium der Politikwissenschaft und Soziologie an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
(1)
Das übergreifende Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierenden mit einer
Palette sowohl fachspezifischer als auch generalisierbarer Kompetenzen
auszustatten, und sie damit für verschiedene und sich wandelnde Berufsfelder in
einer stark in Bewegung befindlichen Gesellschaft vorzubereiten. Als zentrale
fachspezifische, berufsrelevante Kernkompetenz wird dabei die reflektierte
Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden angesehen.
Das
Studium vermittelt den Studierenden die wichtigsten Theorien und grundlegenden
Wissensbestände der Soziologie und Politikwissenschaft, die Grundlagen der
Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik sowie der Sozialstrukturanalyse.
Darüber hinaus sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, spezielle
Fragestellungen und Bereiche der Soziologie wie der Politikwissenschaft dem
eigenen Interesse entsprechend auszuwählen und in selbstständiger Arbeitsweise
zu vertiefen.
(2)
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studienprogramms
„Politikwissenschaft und Soziologie“ finden ihre Arbeitsplätze und
Betätigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Praxisfeldern in der
sozialwissenschaftlichen Forschung, im (Weiter-) Bildungssektor, in der
öffentlichen Verwaltung, wissenschaftlichen Diensten der Parlamente, in
Interessenvertretungen, Verbänden und Parteien, in den Medien und im
Kultursektor, in Wirtschaftsunternehmen, in wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen
und in nationalen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.
(1) Eine allgemeine Studienberatung bietet das Referat für Studentische
Angelegenheiten in der Zentralen Universitätsverwaltung an.
(2) Eine Studienfachberatung erfolgt durch die Fachstudienberaterinnen
und Fachstudienberater des Institutes für Soziologie und des Institutes für
Politikwissenschaft zu ihren Sprechzeiten.
(3) In Prüfungsangelegenheiten beraten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Prüfungsamtes der Fakultät die Studierenden.
§ 4
Zulassung zum Studium
(1) Zum Bachelor-Studium
wird zugelassen, wer über eine in § 27 HSG LSA genannte oder vergleichbare
Qualifikation verfügt.
(2) Die Zulassung ist zu versagen,
wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat ein vergleichbares Studium endgültig
nicht erfolgreich abgeschlossen hat oder wenn sie bzw. er sich in einem solchen
Studium in einem Prüfungsverfahren befindet.
(3) Englische
Sprachkenntnisse auf dem Niveau von Unicert II werden für das erfolgreiche
Studium des Studiengangs Politikwissenschaft und Soziologie dringend empfohlen
(z.B. für das Studium englischsprachiger Fachliteratur, den Besuch
englischsprachiger Lehrveranstaltungen oder englischsprachiger Gastvorträge).
(4) Nach Abzug der Quoten
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen
bis 5 Prozent der Studienplätze, mindestens ein Studienplatz, als Vorabquote
für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen
Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur
Verfügung.
Das
Studium beginnt nur zum Wintersemester (§ 5 ABStPOBM).
(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang und
Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistungen bzw.
Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen für die Module sowie der Anteil
der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in der Anlage zu dieser Ordnung.
(2) Gemäß § 7 Abs. 7
ABStPOBM werden für das Studienprogramm „Politikwissenschaft und Soziologie“ im
Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen Module aus den Bereichen
Englisch-, Präsentations-, Medienkompetenz- und EDV
empfohlen.
(1)
Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten und werden in der Regel in einer
universitätsexternen Einrichtung absolviert.
(2)
Praktika sind vorzugsweise in die vorlesungsfreie Zeit zu legen.
(3)
Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10
Leistungspunkten vorgesehen.
§ 8
Arten von Lehrveranstaltungen
Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm
„Politikwissenschaft und Soziologie“ wird durch verschiedene
Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
In
Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum
Verständnis, zur Einordnung und zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes
zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder
Spezialvorlesungen handeln;
b.
Übungen
sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, die in
der Regel zu entsprechenden Vorlesungen
zugeordnet sind. Sie dienen der Vertiefung der Kenntnisse oder der Vermittlung
spezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten;
c.
Seminare
sind auf aktive Mitarbeit (z.B. Vorträge, Referate) der Studierenden hin
angelegte Veranstaltungen zu Themen der Module, denen sie zugeordnet sind. Es
werden Arbeitstechniken, Arbeit mit Fachliteratur und die kritische Diskussion
eingeübt. Studierende werden in Seminaren zur selbstständigen Arbeit angeleitet;
d.
Forschungsprojekte
sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in
denen die Studierenden unter Anleitung eigene Forschungsprojekte bearbeiten.
Sie dienen der Einübung sozialwissenschaftlicher Methoden durch praktische
Anwendung auf entsprechende Problemstellungen. Sie beinhalten in der Regel den
Umgang mit sozialwissenschaftlichem Datenmaterial;
e.
Tutorien
werden von fortgeschrittenen Studierenden geleitet und bieten die Gelegenheit,
Probleme des Studiums sowie Fragestellungen, die sich aus Kursen ergeben,
gemeinsam zu diskutieren. Sie dienen dem Monitoring der zugehörigen
Veranstaltung, der Betreuung der Studierenden, dem Einüben von Lehrkompetenzen
und der Förderung der Kommunikation der Studierenden untereinander;
f.
Kolloquien
dienen der freien Diskussion zwischen Lehrenden und Studierenden über
ausgewählte fachliche Themen;
g.
Exkursionen
sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte
Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen
können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und
Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des
Studiums.
Das Studium des
Studienprogramms „Politikwissenschaft und Soziologie“ im Ein-Fach-Studiengang
führt zum Abschluss eines Bachelor of Arts (B.A.).
§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Formen von
Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Ein
Referat fasst Untersuchungsergebnisse oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums
zusammen, die in der Regel in einer Hausarbeit differenzierter dargestellt
werden. Mit einem Referat wird ein strukturierter Überblick über ein Themen-
oder Forschungsgebiet gegeben. Zu einem Referat gehört in der Regel eine
Tischvorlage;
b.
Eine
Präsentation dient der Darstellung der eigenständigen Arbeit mit Literatur oder
Daten zu einem vorgegebenen Thema mit Hilfe geeigneter Präsentationstechniken;
sie kann auch in Form einer Gruppenarbeit erfolgen;
c.
Die
Diskussionsleitung kann den Studierenden übertragen werden, die sich darauf
vorbereiten, die Diskussion durch geeignete Thesen und Fragen in Gang zu
setzen, sie zu strukturieren und ihre Ergebnisse zusammenzufassen;
d.
Unter
Diskussionsteilnahme ist die aktive, möglichst laufende Mitarbeit in Form von
Fragen und Kommentaren in einer Lehrveranstaltung zu verstehen;
e.
Die
Sitzungsmoderation beinhaltet die Struktur der Sitzung und die Darstellung des
Diskussionsprozesses. Im Unterschied zur Diskussionsleitung werden die Inhalte
von der Gruppe eingebracht. Bewertet wird der Führungsstil der Moderation bzw.
des Moderators;
f.
Klausuren
sind schriftliche Arbeiten zu einem oder mehreren Themen, die selbstständig, in
der Regel ohne Hilfsmittel und in einer begrenzten Zeitspanne zu bearbeiten
sind;
g.
Hausarbeiten
sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem Thema, in denen die bzw. der
Studierende nachweist, dass sie bzw. er innerhalb einer begrenzten Zeit
Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten logisch
konsistent zusammenfassen und in einem eigenständigen
Argumentationszusammenhang darstellen kann;
h.
Empirische
Forschungsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens in empirischen
Forschungsprojekten einschließlich der strukturierten Darstellung von
Forschungsfragen und Forschungsergebnissen;
i.
Praktikumsberichte
sind sachliche Darstellungen des Geschehens oder von Sachverhalten während
eines Praktikums;
j.
Sitzungsmoderationsberichte
sind sachliche Darstellungen über den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung),
wobei insbesondere auf den Diskussionsverlauf Bezug genommen wird;
k.
Protokolle
sind genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschriften über den Hergang
einer Untersuchung oder den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung);
l.
Regelmäßige
Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Sie sind schriftliche Ausarbeitungen zu
konkreten Fragen, worin sowohl Wissensaneignung als auch die beispielhafte
Anwendung des erworbenen Wissens dokumentiert werden;
m.
Ein
Kurztest ist eine knappe Wissensabfrage mit offenen und/oder geschlossenen
Fragen;
n.
Bachelor-Arbeit:
Näheres dazu unter § 13.
(2) Gemäß § 14 Abs. 8
ABStPOBM wird in allen Modulen mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit die Möglichkeit
eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung
die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Für die
Bachelor-Arbeit gilt § 20 Abs. 13 ABStPOBM.
(3) Eine nicht bestandene
Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb eines Jahres zu wiederholen.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme.
§ 11
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung
(1) Die Anmeldung zum Modul
erfolgt, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen, über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem sowohl gegenüber dem
Institut als auch gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten
werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die
Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen
abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der
Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(2) Mit der Anmeldung zum
Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zu den jeweils erforderlichen
Modulprüfungen erfolgt. Widerruft die bzw. der Studierende die Anmeldung
spätestens vier Wochen vor der zu erbringenden Modulprüfung schriftlich
gegenüber dem Prüfungsamt, gilt diese als nicht angemeldet (§ 15 Abs. 3
ABStPOBM).
(3) Die Voraussetzungen zur
Teilnahme am Modul sind der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit den
Allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu entnehmen.
(4) Eine mit der Anmeldung
zum Modul erfolgte Prüfungsanmeldung wird gemäß § 15 Abs. 3 ABStPOBM einen
Monat vor dem jeweiligen Termin der Modulleistung wirksam, sofern die Studentin
bzw. der Student bis zu diesem Zeitpunkt die Anmeldung nicht durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt widerrufen hat. Eine Begründung
des Widerrufs ist nicht erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete
Modulleistung gilt als nicht angemeldet.
(5) Die genauen Termine und
Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens
fünf Wochen vorher durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(6) Für Module, die aus
anderen Studienprogrammen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien-
und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme.
§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Der BA/MA Studien- und
Prüfungsausschuss Politikwissenschaft und der BA/MA Studien- und
Prüfungsausschuss Soziologie sind im zweijährigen Wechsel zuständig für die
ordnungsgemäße Durchführung des Studienprogramms „Politikwissenschaft und
Soziologie“ (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).
(2) Der vom Fakultätsrat zu
bestätigende Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei
Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw.
einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw.
einem studentischen Vertreter.
(1) Eine Bachelor-Arbeit ist
obligatorisch und bildet zusammen mit einer mündlichen Prüfung ein eigenes
Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 2 ABStPOBM).
(2) Die Bachelor-Arbeit kann
sowohl am Institut für Politikwissenschaft als auch am Institut für Soziologie
geschrieben werden.
(3) Das Thema der
Bachelor-Arbeit wird über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und
von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw.
einem durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüfer betreut.
(4) Zur BA-Arbeit wird nur
zugelassen, wer bereits mindestens 140 LP im Studiengang erbracht hat.
(5) Der Umfang der
Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 40 Seiten betragen.
(6) Die mündliche Prüfung
findet nach Begutachtung der Bachelor-Arbeit statt und dauert 30 Minuten.
(7) Bachelor-Arbeit und
mündliche Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.
(8) Die Studentin bzw. der
Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er
die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung
noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate
kenntlich gemacht hat.
§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs
Angaben zu Modulen, die aus
mehreren Teilleistungen gemäß § 21 Abs. 1 ABStPOBM bestehen und Angaben zum
Anteil dieser Teilleistungen an der jeweiligen Modulnote sind in der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in
Verbindung mit den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu
finden.
Diese Fachspezifische
Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 29. Januar
2007
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienprogrammübersicht
Übersicht über das
Studienprogramm Bachelor of Arts („Politikwissenschaft und Soziologie“) - 180
Leistungspunkte
Bereich |
Modultitel |
Kontaktstudium |
Leistungs-punkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Anteil an der
Abschlussnote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
Theoriegeschichte
und Theorie |
EP: Einführung in die
Politikwissenschaft |
4 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
Nein |
1. |
Theoriegeschichte
und Theorie |
T1: Einführung in
soziologische Grundprobleme und Theorien |
4 |
10 |
Nein |
Hausarbeit |
10/150 |
wünschenswert ist der gleichzeitige Besuch des
Moduls M1 |
1. |
Theoriegeschichte
und Theorie |
BT: Basismodul Politische
Theorie und Ideengeschichte |
3 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
Nein |
2. |
Theoriegeschichte
und Theorie |
T2: Basismodul soziologische
Theorie |
4 |
10 |
Nein |
Klausur |
10/150 |
T1, wünschenswert: M1 |
2. |
Theoriegeschichte
und Theorie |
T3: Aufbaumodul
soziologische Theorie |
3 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
5/150 |
T2 |
|
Theoriegeschichte
und Theorie |
AT: Aufbaumodul Politische
Theorie und Ideengeschichte |
6 |
10 |
Ja |
Klausur |
10/150 |
Nein |
5. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
BRP: Basismodul
Regierungslehre und Policyforschung |
3 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
Nein |
1. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
SO1: Bevölkerung,
Ungleichheit und Kultur |
3 |
5 |
Nein |
Klausur |
5/150 |
Nein |
1. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
SO2: Wirtschaft und Staat |
4 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
5/150 |
Nein |
3. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
SO3: Weltgesellschaft im
Werden |
3 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
5/150 |
Nein |
3. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
BSV: Basismodul
Systemanalyse und Vergleichende Politik |
3 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
Nein |
2. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
ARP: Aufbaumodul
Regierungslehre und Policyforschung |
6 (3+3) |
10 |
Ja |
Klausur |
10/150 |
Nein |
5.+6. |
Politische
und gesellschaftliche Systeme |
ASV: Aufbaumodul Systemanalyse
und Vergleichende Politik |
6 (3+3) |
10 |
Ja |
Klausur |
10/150 |
Nein |
5.+6. |
Internationale
Beziehungen |
BIB: Basismodul
Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik |
3 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
Nein |
4. |
Internationale
Beziehungen |
AIB: Aufbaumodul
Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik |
3 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
Nein |
5. |
Internationale
Beziehungen |
EIB: Ergänzungsmodul
Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik |
3 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
5/150 |
Nein |
5. |
Spezielle
Soziologien |
SP1:
Wirtschaftssoziologie/Umweltsoziologie |
4 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
5/150 |
Nein |
4. |
Spezielle
Soziologien |
SP2: Spezielle Soziologie |
4 |
5 |
Ja |
schriftliche Leistung |
5/150 |
Nein |
5. |
Spezielle
Soziologien |
SP3: Spezielle Soziologie |
4 |
5 |
Ja |
schriftliche Leistung |
5/150 |
Nein |
6. |
Methoden
und Statistik |
M1: Einführung in Wissenschaftstheorie
und Forschungslogik |
3 |
5 |
Ja |
Klausur |
5/150 |
wünschenswert gleichzeitiger Besuch T1 |
1. |
Methoden
und Statistik |
M2: Methoden der
Datenerhebung und der Auswertung qualitativer Daten mit Projektarbeit |
4 |
10 |
Nein |
Klausur |
10/150 |
M1 |
2. |
Methoden
und Statistik |
M3: Einführung in die
deskriptive Statistik mit Projektarbeit |
4 |
10 |
Nein |
Klausur |
10/150 |
M1, M2 |
3. |
Methoden
und Statistik |
M4: Einführung in die Inferenzstatistik
und Regressionsanalyse |
3 |
5 |
Nein |
Klausur |
5/150 |
M3 |
4. |
Methoden
und Statistik |
M5: Spezielle Methoden der
empirischen Sozialforschung |
3 |
5 |
Nein |
Klausur |
5/150 |
|
5. |
Schlüsselqualifikationen |
FSQ1: Fachspezifische
Schlüsselqualifikationen |
4 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
0/150 |
Nein |
3. |
Schlüsselqualifikationen |
ASQ1: Allgemeine
Schlüsselqualifikationen |
regelt Anbieter |
5 |
regelt Anbieter |
regelt Anbieter |
0/150 |
regelt Anbieter |
3. |
Schlüsselqualifikationen |
FSQ2: Fachspezifische
Schlüsselqualifikationenen |
4 |
5 |
Ja |
Hausarbeit |
0/150 |
Nein |
4. |
Schlüsselqualifikationen |
ASQ2: Allgemeine
Schlüsselqualifikationen |
regelt Anbieter |
5 |
regelt Anbieter |
regelt Anbieter |
0/150 |
regelt Anbieter |
4. |
Abschluss |
AA: Bachelorarbeit |
2 |
10 |
Nein |
Bachelorarbeit |
10/150 |
Ja |
6. |
Praktikum |
PR: 6-Wochen-Praktikum |
0 |
10 |
Nein |
|
0/150 |
Nein |
6. |
Wahlobligatorische
Module:
Die
Studienprogrammübersicht enthält 195 Leistungspunkte. Daher sind aus dem
Wahlpflichtbereich 15 Leistungspunkte abzuwählen.
Zum
Wahlpflichtbereich gehören die folgenden Module:
Inhaltsbereich
Soziologie: SP2 (5LP) und SP3 (5LP)
Inhaltsbereich
Politikwissenschaft: AT (10LP), ART (10LP), ASV (10LP), EIB (5LP) und AIB (5LP)
Die
Streichung von Wahlpflichtmodulen ist wie folgt vorzunehmen:
Wird
die BA-Arbeit im Bereich Soziologie geschrieben, dann werden 10 LP im
Inhaltsbereich Soziologie und 5 LP im Inhaltsbereich Politikwissenschaft
gestrichen.
Wird
die BA-Arbeit im Bereich Politikwissenschaft geschrieben, dann werden 10 LP im
Inhaltsbereich Politik und 5 LP im Inhaltsbereich Soziologie gestrichen.
BA
Politikwissenschaft und Soziologie
Semester |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
Thema |
LP |
LP |
|
Theoriengeschichte und
Theorie |
|
Politische und
gesellschaftliche Systeme |
|
Internationale Beziehungen |
|
Spezielle Soziologien |
|
Methoden |
|
Schlüssel-qualifikationen |
|
Praktikum |
|
Arbeit |
|
|
6 (SS) |
|
|
Aufbau SV b Pol |
5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Praktikum |
10 |
Arbeit |
10 |
30 |
Aufbau RP b Pol |
5 |
SP 3 |
5 |
||||||||||||||
5 (WS) |
Aufbau Th Pol |
10 |
Aufbau SV a |
5 |
Ergänzung IB |
5 |
SP 2 |
5 |
M 5 |
5 |
|
|
|
|
|
|
30 |
Aufbau RP a |
5 |
Aufbau IB |
5 |
||||||||||||||
4 (SS) |
T 3 Soz |
5 |
|
|
|
|
SP 1 |
5 |
M
4 |
5 |
FSQ |
5 |
|
|
|
|
30 |
Basis
IB |
5 |
ASQ |
5 |
||||||||||||||
3 (WS) |
|
|
Sozstr 3 Soz |
5 |
|
|
|
|
M 3 |
10 |
FSQ |
5 |
|
|
|
|
30 |
Sozstr 2 Soz |
5 |
ASQ |
5 |
||||||||||||||
2 (SS) |
T2 Soz |
10 |
Basis SV |
5 |
|
|
|
|
M
2 |
10 |
|
|
|
|
|
|
30 |
Basis
Th Pol |
5 |
||||||||||||||||
1 (WS) |
T1 Soz |
10 |
Basis
RP Pol |
5 |
|
|
|
|
M 1 |
5 |
|
|
|
|
|
|
30 |
Einf. Powi Pol |
5 |
Sozstr 1 Soz |
5 |
||||||||||||||
|
Summe |
45 |
|
45 |
|
15 |
|
15 |
|
35 |
|
20 |
|
10 |
|
10 |
180 |
Wahlobligatorische
Module:
Die
Studienprogrammübersicht enthält 195 Leistungspunkte. Daher sind aus dem
Wahlpflichtbereich 15 Leistungspunkte abzuwählen.
Zum
Wahlpflichtbereich gehören die folgenden Module:
Inhaltsbereich
Soziologie: SP2 (5LP) und SP3 (5LP)
Inhaltsbereich
Politikwissenschaft: AT (10LP), ART (10LP), ASV (10LP), EIB (5LP) und AIB (5LP)
Die
Streichung von Wahlpflichtmodulen ist wie folgt vorzunehmen:
Wird
die BA-Arbeit im Bereich Soziologie geschrieben, dann werden 10 LP im
Inhaltsbereich Soziologie und 5 LP im Inhaltsbereich Politikwissenschaft
gestrichen.
Wird
die BA-Arbeit im Bereich Politikwissenschaft geschrieben, dann werden 10 LP im
Inhaltsbereich Politik und 5 LP im Inhaltsbereich Soziologie gestrichen.
Themenbereiche |
Theoriegeschichte und Theorie: |
Soziologie |
Soziologische Theorien |
25 |
Politikwissenschaft |
Politische Theorie und Ideengeschichte |
15 |
||
Politikwissenschaft |
Einführung |
5 |
||
Politische und gesellschaftliche Systeme |
Soziologie |
Sozialstruktur |
15 |
|
Politikwissenschaft |
Systemanalyse und Vergleichende Politik |
15 |
||
Regierungssystem und Policyforschung |
15 |
|||
Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik |
Politikwissenschaft |
Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik |
15 |
|
Spezielle Soziologien |
Soziologie |
Spezielle Soziologien |
15 |
|
Methoden und Statistik |
Soziologie |
Methoden |
20 |
|
Politikwissenschaft |
Methoden |
15 |
||
Schlüsselqualifikationen |
|
|
20 |
|
Praktikum |
|
|
10 |
|
Bachelorarbeit |
|
|
10 |
|
Abzug wahlobligatorisch |
|
|
-15 |
|
|
|
|
180 |