MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 46
Ordnung
zur Änderung der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens
für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
10.07.2006
Auf
Grund der §§ 3 a Abs. 3; 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-
Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz
zur Reform der Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVB1. LSA S. 250) in
Verbindung mit §§ 4 Abs. 4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1
Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVB1. LSA S. 256),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S.
102), und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens in
zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABl. 2005, Nr. 3, S. 2),
hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 10.01.2007
folgende Änderung der Fachspezifischen Ordnung für das Auswahlverfahren im
Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg beschlossen.
Artikel I
Die
Fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für das
Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.01.2006 (ABl. 2006, Nr. 4, S.
46) wird wie folgt geändert:
§ 3
Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„§
3 Auswahlkriterien
(3)
Für die Auswahl wird eine Rangliste erstellt. Die Platzierung auf der Rangliste
richtet sich nach einer Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:
a)
Für
die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung werden mindestens 50
Punkte (Note 4,0) und höchstens 80 Punkte (Note 1,0) vergeben. Die
Durchschnittsnote wird in Schritten von 0,1 umgerechnet, wobei je 0,1 einem
Punkt entspricht, also: 1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 79 Punkte usw.);
b)
Für
die Eignungsprüfung werden 0 bis maximal 47 Punkte vergeben. Der Test umfasst 7
Teile, in denen jeweils 0 bis 6 Punkte vergeben werden (insgesamt 42 Punkte).
Zusätzlich können insgesamt 5 Bonuspunkte vergeben werden. Die Gesamtpunktzahl
ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen. Die Eignungsprüfung gilt als
bestanden, wenn mindestens 28 Punkte erzielt werden;
c)
Die
Addition der erzielten Punkte zu a) und b) ergibt die Punktzahl für die
Rangliste. Die Maximalpunktzahl von 127 Punkten ergibt den besten Rangplatz,
die Minimalpunktzahl von 78 Punkten ergibt den letzten Rangplatz.“
Artikel II
Diese
Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Diese
Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Musik-, Sport-
und Sprechwissenschaft am 10. Juli 2006; der Akademische Senat hat die Ordnung
beschlossen am 10.01.2007; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 29.01.2007.
Halle
(Saale), 29. Januar 2007
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor