Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 8 vom 19. Dezember 2006, S. 10


Philosophische Fakultät II


Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm
Sprechwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 24.04.2006

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang beschlossen.

                                                                                                                 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienprogramms

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Studienbeginn

§ 6 Aufbau des Studienprogramms

§ 7 Praktika

§ 8 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 9 Abschlussbezeichnung

§ 10 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 11 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

§ 12 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 13 Bachelor-Arbeit

§ 14 Bewertung von Modulen und Berechung der Gesamtnote des Studienprogramms

§ 15 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienprogrammübersicht

                                                                                                                 

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienprogramms Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang.

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2006/2007 das Studium der Sprechwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienprogramms

 

(1) Das Studium der Sprechwissenschaft dient der Vermittlung fachwissenschaftlicher und didaktisch-methodischer Kenntnisse, der Entwicklung von Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit sowie der Ausbildung von sprecherzieherischer, korrektiv-phonetischer, rhetorischer, sprechkünstlerischer und sprach- sowie stimmtherapeutischer Eigen- und Handlungskompetenz.

 

(2) Das Studienprogramm qualifiziert für folgende Berufsfelder:

 

·           Stimm-, Sprech- und Kommunikationstraining in der Ausbildung für sprechintensive Berufe (an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie in anderen Formen der beruflichen Aus- und Fortbildung);

·           Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen (unter Einschluss der Schluckstörungen und der Hörtherapie nach Cochlea-Implantation) in Rehabilitationskliniken, in freier Niederlassung, in Abteilungen für Phoniatrie und Pädaudiologie, in weiteren Institutionen des klinischen Bereichs und im sprecherzieherischen Tätigkeitsfeld;

·           rhetorische Unterweisung in Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen staatlicher, öffentlich-rechtlicher und freier Bildungsträger (berufliche Fortbildung in Behörden, in der Wirtschaft, in den elektronischen Medien, bei Verbänden usw.);

·           Tätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik bei der Aus- und Weiterbildung an künstlerischen Lehreinrichtungen und Institutionen;

·           Tätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik bei der Aus- und Fortbildung von Pädagogen und Erziehern;

·           wissenschaftlich-praktische Tätigkeit in Redaktionen der elektronischen Medien;

·           Tätigkeit in Theorie, Praxis und Methodik im Bereich Deutsch als Fremdsprache;

·           sprechwissenschaftliche und phonetische Forschungstätigkeit an wissenschaftlichen Einrichtungen;

·           sprechwissenschaftliche und phonetische Forschungstätigkeit in Industrie und Wirtschaft.

 

(3) Fremdsprachenkenntnisse des Englischen und weiterer moderner Fremdsprachen sind zur Erreichung der Studienziele dringend empfohlen. Insbesondere Kenntnisse des Englischen sollten bereits bei Studienbeginn vorliegen. Im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen können bestehende Fremdsprachenkenntnisse vertieft bzw. neue Fremdsprachenkenntnisse erworben werden.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberaterinnen und Studienberater.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes der zuständigen Fakultät statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) Zum Bachelor-Studium wird zugelassen, wer

 

·           die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 ABStPOBM erfüllt und

·           die Eignungsprüfung gemäß Eignungsprüfungsordnung vom 16.01.2006 bestanden hat.

 

Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Studienplatzes für dieses Studienprogramm.

 

(2) In das Studienprogramm Sprechwissenschaft (BA) können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Diplom- bzw. Magister-Studium der Sprechwissenschaft bis zum Wintersemester 2005/2006 begonnen haben.

 

(3) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis 20 Prozent der Studienplätze als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung. Voraussetzung ist auch bei diesem Bewerberkreis die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung.

 

§ 5
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.

 

§ 6
Aufbau des Studienprogramms

 

(1) Der Aufbau des Studienprogramms, Titel, Leistungspunkteumfang, Teilnahmevoraussetzungen und Abfolge der Module, Formen der Modulleistung/en bzw. Modulteilleistungen sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studienprogrammübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

(2) Im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikation (§ 7 Abs. 7 ABStPOBM) kann unter allen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an anderen Universitäten angebotenen Modulen frei gewählt werden (ausgenommen facheigene ASQ-Module).

 

§ 7
Praktik
a

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten.

 

(2) Die Praktika werden als eigenständiges Modul mit folgendem Volumen von Leistungspunkten in das Studienprogramm integriert:

·           Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen

10 LP

·           Phonetik

5 LP

·           Rhetorische Kommunikation

5 LP

·           Sprechkünstlerische Kommunikation

5 LP

·           Sprechbildung

5 LP

 

(3) Von den unter Abs. 2 genannten Praktika müssen drei absolviert werden, wobei das Praktikum Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen obligatorisch ist, zwei weitere frei gewählt werden können (insgesamt 20 LP).

(4) Auslandspraktika können länger als Inlandspraktika dauern; in diesem Fall können hierfür – abhängig von der Länge des Praktikums – zusätzlich 5 Leistungspunkte aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen verwendet werden.

 

§ 8
Arten von Lehrveranstaltung
en

 

Das Kontaktstudium im Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind die folgenden:

 

a.       Vorlesung - sie bietet zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermittelt Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.       Seminar - es führt in bestimmte Lehr- und Lernstoffe ein und dient der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen;

c.       Übung - sie dient der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen erworbenen Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

d.       Projektarbeit - sie dient der selbstständigen Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten und schließt die Präsentation des Projekts ein;

e.       Tutorium - es begleitet Vorlesungen und Seminare und vertieft behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;

f.        Kolloquium - es dient der Präsentation und Diskussion fachwissenschaftlicher Arbeiten (u. a. der Abschlussarbeit);

g.       Exkursion - sie dient einer engen Verbindung von Theorie und Praxis und dem Kennenlernen ausgewählter Praxisfelder.

 

§ 9
Abschlussbezeichnung

 

Gemäß § 13 Abs.1 ABStPOBM wird nach erfolgreichem Abschluss des Studiums von der Philosophischen Fakultät II der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.

 

§ 10
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Die jeweiligen Formen der Modulleistungen, Modulteilleistungen (§ 14 Abs. 2 ABStPOBM), der Modulvorleistungen (§ 14 Abs. 3 ABStPOBM) sowie der Modulleistung und der Modulteilleistungen bei Nichtbestehen (§ 14 Abs. 8 ABStPOBM) sind in der Anlage „Studienprogrammübersicht“ in Verbindung mit den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms festgelegt.

(2) Formen von Modulvorleistungen sind:

Analyse, Hospitation, Kurzklausur, Kurzreferat / Referat, Kurztest / Testat, Lektionsentwurf / Lektionsstunde, Lese- und Sprechleistung, Projektarbeit / -präsentation, Protokoll, Rede- und Argumentationsprobe, Seminarkonzept, Stichwortkonzept, Thesenpapier.

 

(3) Formen von Modulleistungen sind:

 

a.       Mündliche Prüfung - sie dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der einzelnen Module 20 bis 45 Minuten, im Modul Abschlussarbeit (Bachelor-Arbeit) 30 Minuten, vergleiche dazu § 15 Abs. (5);

b.       Schriftliche Prüfung / Klausur - sie dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der einzelnen Module 30 bis 90 Minuten;

c.       Kurztest – er dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der einzelnen Module 5 bis 30 Minuten;

d.       Schriftliche Ausarbeitung zu Referaten, Projekten (auch als schriftliche Projektpräsentation), Analysen usw. – sie umfasst je nach den Anforderungen der einzelnen Module bis zu max. 30.000 Textzeichen;

e.       Hausarbeit (schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit) – sie umfasst je nach den Anforderungen der einzelnen Module bis zu max. 60.000 Textzeichen;

f.        Stundenprotokoll (inhaltliche Zusammenfassung) – es umfasst je nach den Anforderungen der einzelnen Module bis zu max. 12.000 Textzeichen;

g.       Praktikumsbericht (Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss) – er umfasst je nach den Anforderungen der einzelnen Bereiche bis zu max. 15.000 Textzeichen;

h.       Thesenpapier (stunden- bzw. prüfungsvorbereitende schriftliche Arbeit) - es umfasst je nach den Anforderungen der einzelnen Module bis zu max. 12.000 Textzeichen;

i.         Abschlussarbeit (Bachelor-Arbeit): Näheres dazu unter § 13.

 

(4) Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in den Modulen zur fachspezifischen Schlüsselqualifikation (1./2. Semester) die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Dies gilt nicht für die Bachelor-Arbeit gemäß § 20 Abs. 13 ABStOPBM.

 

(5) Die Termine für die Modulleistungen liegen vier Wochen vor bzw. nach Ende der Vorlesungszeit des Semesters, für die erste Wiederholung und zweite Wiederholung innerhalb eines Jahres. Die konkreten Termine werden spätestens vier Wochen vor Beginn vom Prüfungsamt und/oder durch das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

§ 11
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.

 

(2) Teilnahmevoraussetzungen, Termine und Wiederholungstermine der Modulleistungen (§ 15 Abs. 2 ABStPOBM) sind den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms zu entnehmen.

 

§ 12
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienprogramm Sprechwissenschaft wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Slavistik und Sprechwissenschaft / Seminar für Sprechwissenschaft und Phonetik ein Studien- und Prüfungsausschuss vorgeschlagen, der vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II zu bestätigen ist (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM).

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren oder habilitierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 13
Bachelor-Arbeit

 

(1) Eine Bachelor-Arbeit ist obligatorisch; sie bildet zusammen mit einer mündlichen Leistung ein Modul im Umfang von 15 Leistungspunkten.

 

(2) Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll nicht mehr als 70.000 Textzeichen aufweisen.

 

(3) Zur Bachelor-Arbeit zugelassen wird nur, wer Module im Umfang von 130 LP erfolgreich absolviert hat.

 

(4) Das Thema der Bachelor-Arbeit wird im 5. Semester über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem Prüfer betreut.

 

(5) Die mündliche Leistung  findet nach Begutachtung der Bachelor-Arbeit statt und dauert in der Regel 30 Minuten.

 

(6) Bachelor-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.

 

(7) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

§ 14
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms

 

Die Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 15
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft am 24.04.2006; der Rektor hat die Ordnung genehmigt am 08.12.2006.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 8. Dezember 2006

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienprogrammübersicht

 

Anlage (gemäß § 6): Studienprogrammübersicht

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 1

1

Rezeptive und produktive Grundfertigkeiten (Teil I)

keine

(nach Teil 2)

5

5

5/90

2

Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung (FSQ I)

keine

Kurzreferat, Thesenpapier, Klausur

6

5

0/90

3

Einführung in die Stimm- und Sprachstörungen, Sprachstörungen I

keine

Klausur

5

5

5/90

4

Grundlagen der rhetorischen Kommunikation

keine

Referat, Stichwortkonzept für das Referat,

mündliche Prüfung

4

5

5/90

5

Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation

keine

Analyse,

Klausur

5

5

5/90

ASQ 1

ASQ je nach Wahl

 

je nach Festlegung

je nach Wahl

5

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

SS 1

1

Rezeptive und produktive Grundfertigkeiten (Teil II)

keine

Teilnahme an Teil 1, Testat, mündliche Prüfung

4

5

5/90

2

Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung (FSQ II)

keine

Protokoll oder

Hausarbeit

4

5

0/90

6

Sprachstörungen II, Schluckstörungen

Abschluss Modul 3

Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats

4

5

5/90

7

Sprechwissenschaftliche Leselehre

keine

Analyse,

zwei Sprechleistungen

4

5

0/90

8

Einführung in das sprechkünstlerische Gestalten

Abschluss Modul 5

Referat oder Hausarbeit, mündliche Prüfung

4

5

5/90

9

Struktur der deutschen Gegenwartssprache

keine

Kurzklausuren, Klausur

4

5

5/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS (Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 2

10

Stimmstörungen I

keine

Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats

3

5

5/90

11

Entwicklung rhetorischer Eigenkompetenzen

keine

Redeprobe und Referat oder Argumentationsprobe sowie deren schriftliche Ausarbeitungen

4

5

0/90

12

Sprechkünstlerische Kommunikation und Sprechbildung

Abschluss Module 5 u. 8

Referat oder

Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder der Projektpräsentation

4

5

0/90

13

Phonologie und Phonetik des Deutschen

Abschluss Modul 9

Referat oder Hausarbeit und Analyse, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit, schr. Ausarbeitung zur Analyse

6

5

5/90

ASQ 2

ASQ je nach Wahl

 

nach Festlegung

je nach Wahl

5

0/90

Praktikum

Praktikum nach Wahl

 

nach Festlegung

je nach Wahl

5

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS (Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

SS 2

14

Didaktik und Methodik der Sprechbildung und der Sprechkünstlerischen Kommunikation

Abschluss Modul 12

Referat oder Hausarbeit oder Lektionsstunde,

mündliche und schriftliche Prüfung

7

5

5/90

15

Didaktik und Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung

Abschluss Modul 11

Seminarkonzept, Lektionsstunde, Lektionsentwurf und -protokoll, mündliche Prüfung

4

5

5/90

16

Stimmstörungen II,
Cochlea-Implantation

Abschluss Modul 10

Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats

3

5

5/90

17

Gesprächs- und Redeanalysen (Wahl 1)

keine

Referat oder Hausarbeit und Projektpräsentation, Klausur, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit und Projektpräsentation

4

5

0/90

18

Interdisziplinäre Aspekte der Sprechkünstlerischen Kommunikation

(Wahl 2)

Abschluss Modul 12

Referat, Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung des Referats bzw. der Projektpräsentation, Hausarbeit (je nach Wahlteil)

4

5

0/90

Praktikum

Praktikum nach Wahl

 

nach Festlegung

je nach Wahl

5

0/90

 

Anstelle der Module 17 und 18 (Wahl 1 und 2) können Austauschmodule der Psychologie (P 1- P 6), frei gewählt werden, sie werden empfohlen für das WS 2/3. Im SS 2 wären dann weitere 5 bzw. 10 LP für Praktika frei.

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS (Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 2/3

Wahl P 1

Grundlagen der Sozialpsychologie

keine

nach Festlegung

4

5

0/90

WS 2/3

Wahl P 2

Grundlagen der Allgemeinen Psychologie I

keine

nach Festlegung

4

5

0/90

WS 2/3

Wahl P 3

Grundlagen der Allgemeinen Psychologie II

keine

nach Festlegung

4

5

0/90

WS 2/3

Wahl P 4

Grundlagen der Klinischen Psychologie

keine

nach Festlegung

4

5

0/90

WS 2/3

Wahl P 5

Grundlagen der Differentiellen Psychologie und der Persönlichkeitspsychologie

keine

nach Festlegung

4

5

0/90

WS 2/3

Wahl P 6

Grundlagen der Pädagogischen Psychologie

keine

nach Festlegung

4

5

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS (Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 3

19

Stimm- und Sprachstörungen: Therapie und Fachmethodik

Abschluss Modul 16

Therapiestunde, Referat oder Hausarbeit, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit

2

5

0/90

20

Didaktik und Methodik in der Andragogik

Abschluss Modul 15

Hospitationsprotokolle, Lektionsstunde, Referat oder Hausarbeit, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit, schriftlicher Lektionsentwurf und Protokoll

4

5

0/90

21

Konzepte der Sprechbildung und der rhetorischen Kommunikation

Abschluss Module 4, 14 und 15

Referat, Lektionsstunde, schriftliche Ausarbeitung des Referats, schriftliche Ausarbeitung zur empirischen Analyse, Hausarbeit, Protokoll der Lektionsstunde (je nach Wahlteil)

8

5

0/90

22

Sprechkünstlerische Aufführungspraxis

Abschluss Modul 18

Referat, Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder der Projektpräsentation

6/4

(je nach Wahl)

5

5/90

Praktikum

Praktikum nach Wahl

 

nach Festlegung

je nach Wahl

5

0/90

Praktikum

Praktikum nach Wahl

 

nach Festlegung

je nach Wahl

5

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS (Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

SS 3

23

Stimm- und Sprachstörungen: Diagnostische und therapeutische Konzepte

Abschluss Modul 19

Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats, Hausarbeit

3

5

0/90

24

Angewandte Phonetik

Abschluss Modul 13

Referat oder Hausarbeit, Testat, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit, mündliche Prüfung

4

5

5/90

25

Theorie und Empirie in der Sprechwissenschaft

(Bereich 1 Rhetorik, Bereich 2 Phonetik)

Abschluss Modul 4 (für Bereich 1)

Referat, Protokoll schriftliche Ausarbeitung des Referats, Hausarbeit (je nach Wahlteil)

2

5

0/90

26

Bachelor-Abschlussarbeit

Abschluss von Modulen im Umfang von 130 LP

Abschlussarbeit, mündliche Prüfung (Kolloquium)

-

15

15/90

 

 

Modul

Modultitel

Teilnahmevoraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS (Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

Praktika

P 1

Praktikum Therapie

Abschluss Modul 16

nach Festlegung

nach Festlegung

10

0/90

P 2

Praktikum Sprechkünstlerische Kommunikation

Abschluss Modul 12

nach Festlegung

nach Festlegung

5

0/90

P 3

Praktikum Phonetik

Abschluss Modul 13

nach Festlegung

nach Festlegung

5

0/90

P 4

Praktikum Sprechbildung

Abschluss Modul 21

nach Festlegung

nach Festlegung

5

0/90

P 5

Praktikum Rhetorische Kommunikation

Abschluss Modul 15

nach Festlegung

nach Festlegung

5

0/90