MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 2 vom 4. April 2006, S. 3
Korrekturen
zum Amtsblatt Nr. 1 vom 28. Februar 2006
(1)
Bei der „Richtlinie für die Vergabe vom Räumlichkeiten an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ muss der § 8 Abs. 2 wie folgt
lauten:
„(2)
Ferner wird ein Nutzungsentgelt nicht erhoben bei Veranstaltungen, die von
Landeseinrichtungen ausgerichtet werden, wenn keine Einnahmen erzielt werden.
Sofern Einnahmen erzielt werden, ist die Hälfte (ohne vorherigen Abzug der
Veranstaltungskosten) als Nutzungsentgelt zu zahlen, maximal jedoch das volle
Nutzungsentgelt nach Maßgabe der Anlage 2 zu dieser Richtlinie.“
(2)
Bei der „Dienstanweisung für die Innenrevision des Hochschulbereichs der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ muss der § 2 Abs. 2 richtig lauten:
„(2)
Unabhängig von Prüfungsaufträgen sind der Innenrevision alle maßgeblichen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Anweisungen sowie universitätsinterne
Rundschreiben bekanntzumachen. Insbesondere sind ihr die Rundschreiben an die
Fakultäten und Fachbereiche, Institute, selbständigen wissenschaftlichen
Einrichtungen sowie Abteilungen und Stabstellen der Zentralen
Universitätsverwaltung zur Kenntnis zu geben. Entsprechendes gilt für
Prüfungsberichte und Gutachten externer Prüfer und Gutachter.“