MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
15. Jahrgang, Nr. 1 vom 1. März 2005, S. 9
Zweite Ordnung zur
Änderung der Studienordnung
für den Diplomstudiengang Psychologie
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.06.1999
vom 18.06.2003
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der § 77 Abs. 3 Nr.
11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG
LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch
Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März
2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die
folgende Änderung der Studienordnung für den Studiengang Psychologie am
Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erlassen.
Artikel I
Die Studienordnung für den Diplomstudiengang
Psychologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17.05.1995
(ABl. 1999, Nr. 5, S. 14), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der
Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.06.1999 (ABl. 1999, Nr. 5, S.
20) wird wie folgt geändert:
1. § 14 erhält folgende
Fassung:
„(1)
Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnitts sind
·
Anwendungsfächer:
o
Klinische Psychologie und Psychotherapie,
o
Pädagogische Psychologie,
o
Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie;
·
Methodenfächer:
o
Psychologische Diagnostik und Intervention,
o
Evaluation und Forschungsmethodik;
·
Forschungsorientierte Vertiefungsfächer:
o
Persönlichkeit, Entwicklung und Gruppenprozesse,
o
Kognitionspsychologie;
·
ein nicht-psychologisches Wahlpflichtfach.
(2)
In den Anwendungsfächern und im forschungsorientierten Vertiefungsfach wird
zwischen Basis- und Schwerpunktfächern unterschieden. Ein Basisfach vermittelt
die grundlegenden berufsqualifizierenden Kenntnisse, die von jedem
Diplom-Psychologen bzw. von jeder Diplom-Psychologin erwartet werden. Ein
Schwerpunktfach vertieft diese Kenntnisse und führt in für seine Anwendung
spezifische Fertigkeiten ein. Zwei der vier Fächer (drei Anwendungsfächer und
forschungsorientiertes Vertiefungsfach) sind als Schwerpunktfach, die beiden
anderen als Basisfächer zu studieren.“
2. § 15 wird wie folgt geändert:
aa) Abs. 6 erhält folgende Fassung:
„(6)
Forschungsorientiertes Vertiefungsfach Kognitionspsychologie
Das Studium des forschungsorientierten
Vertiefungsfaches Kognitionspsychologie soll der Vertiefung und Erweiterung der
im Grundstudium erworbenen Kenntnisse im Bereich der Allgemeinen Psychologie
(Wissenspsychologie, Lernen, Gedächtnis, Urteilen und Entscheiden), der Sozialpsychologie
(z.B. soziale Kognition) und der Entwicklungspsychologie (z.B.
Begriffsentwicklung) dienen. Dazu sind folgende Veranstaltungen (10 SWS)
vorgesehen:
Basisfach:
·
1 Vorlesung à 2 SWS,
·
3 Seminare/Übungen à 2 SWS,
·
1 Forschungskolloquium à 2 SWS.
Schwerpunktfach
zusätzlich:
·
2 Seminare à 2 SWS,
·
1 Experimentalpraktikum à 2 SWS“.
bb) Abs. 7 erhält folgende Fassung:
„(7)
Forschungsorientiertes Vertiefungsfach Persönlichkeit
Entwicklung und
Gruppenprozesse
Das
Studium des forschungsorientierten Vertiefungsfaches Persönlichkeit,
Entwicklung und Gruppenprozesse dient der Vertiefung und Erweiterung der im
Grundstudium erworbenen Kenntnisse im Bereich der Differentiellen und
Persönlichkeitspsychologie, der Entwicklungspsychologie der Lebensspanne und
der Sozialpsychologie von Gruppenprozessen und ihren inhaltlichen Überlappungen
in spezifischen Themenbereichen (z.B. differentielle Entwicklung der
Persönlichkeit, Einflüsse primärer Gruppen auf die Entwicklung, etc.). Hierfür
sind folgende Lehrveranstaltungen (10 SWS) vorgesehen:
Basisfach:
·
1 Vorlesung à 2 SWS,
·
3 Seminare/Übungen à 2 SWS,
·
1 Forschungskolloquium à 2 SWS.
Schwerpunktfach
zusätzlich:
·
2 Seminare à 2 SWS,
·
1 Experimentalpraktikum á 2 SWS“.
Artikel II
Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat
Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften am 18.06.2003; der Akademische
Senat hat hierzu Stellung genommen am 08.12.2004; der Rektor hat die Ordnung
genehmigt am 24.01.2005.
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in
Kraft.
Halle (Saale), 24. Januar
2005
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor