MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
14. Jahrgang, Nr. 4 vom 31. August 2004, S. 55
Studienordnung
für den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik-Diplom
(multimedia|virtual reality - Informatik-Diplom)
am Fachbereich Mathematik und Informatik
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
24.09.2003
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3
Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG
LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch
Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März
2002 (GVBl. LSA S. 130), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die
folgende Studienordnung für den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik-Diplom am Fachbereich Mathematik und Informatik
erlassen:
§ 1
Geltungsbereich
(1)
Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung Ziel, Aufbau und
Ablauf des Hauptstudienganges MM|VR-Informatik-Diplom an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Studienverbund mit der Hochschule
für Kunst und Design (HKD), Burg Halle.
(2)
Träger der Ausbildung ist das Institut für Informatik am Fachbereich Mathematik
und Informatik im Studienverbund mit der HKD, mit den dort durchgeführten
Studiengängen MM|VR-Design und MM|VR-Conception.
§ 2
Studienvoraussetzungen
(1)
Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als
gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung vorausgesetzt. Das Nähere regelt
die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
(2)
Für ein erfolgreiches Studium in MM|VR-Informatik sind ein ausgeprägtes
Vorstellungsvermögen, mathematische Abstraktionsfähigkeit und Interesse an
algorithmischen und logischen Fragestellungen wünschenswert. Vorkenntnisse über
Programmierung sind nützlich, aber nicht notwendig. Grundkenntnisse der
englischen Sprache erweisen sich im Verlauf des Studiums als unerlässlich. Ein
ausgeprägtes Interesse an künstlerisch grafischen Arbeiten in der Informatik
ist Grundvoraussetzung.
(3) Zugangsvoraussetzungen für den Hauptstudiengang
MM|VR-Informatik sind die Immatrikulation und der erfolgreiche Abschluss des
Grundstudiums im Studiengang Informatik-Diplom mit dem Wahlpflichtfach
Design-Informatik. Letzteres ist an der HKD zu absolvieren. Der Wechsel in den
Hauptstudiengang MM|VR-Informatik erfolgt durch eine Umschreibung aus dem
Studiengang Informatik-Diplom.
(4) Der
Wechsel in den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik ist durch die Studierenden
spätestens 6 Wochen nach Erlangen des Vordiploms im Studiengang Informatik mit
Wahlpflichtfach Design-Informatik
schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss des Fachbereiches Mathematik und
Informatik zu beantragen. Der Prüfungsausschuss hat innerhalb von 4 Wochen
unter Hinzuziehung von Fachvertreterinnen und Fachvertretern der HKD hierüber
zu entscheiden und den antragstellenden Studierenden einen schriftlichen
Bescheid zu erteilen. Innerhalb eines Jahres nach Erteilung dieses Bescheides
haben Studierende die Möglichkeit, in den Studiengang Informatik-Diplom
zurückzuwechseln.
Falls
die Übernahme in den Hauptstudiengang MM|VR-Informatik nicht erfolgt, trägt die
HKD dafür Rechnung, dass die Wahlpflichtfachausbildung Design-Informatik im
Studiengang Informatik-Diplom ohne Abstriche fortgesetzt werden kann.
§ 3
Ziele des Studiums
(1)
In MM|VR-Informatik werden grundsätzlichen Verfahrensweisen der
Informationsverarbeitung und die graphikspezifischen Methoden der Anwendung
solcher Verfahren in den verschiedenen multimedialen Bereichen untersucht.
Herausragende Aufgaben stellen die graphikspezifische Realisierung
multimedialer Zusammenhänge dar, basierend auf algorithmischen Konzepten der
Informatik und bestehender Informationsverarbeitungssysteme sowie deren
theoretische Durchdringung, und die Vermittlung gruppenspezifischer Arbeitsmethoden
im Studienverbund mit MM|VR-Design und MM|VR-Conception.
(2)
Das Studium in MM|VR-Informatik soll die Grundlagen des Faches in
theoretischer, praktischer sowie anwendungsorientierter Hinsicht vermitteln.
Es soll die Studierenden befähigen, selbständig Probleme zu lösen, die im
Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Einsatz und der Anwendung von graphik-
und designspezifischen Systemen auftreten. Das Studium der MM|VR-Informatik am
Institut für Informatik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet
im Studienverbund mit den Studiengängen MM|VR-Design und MM|VR-Conception der
HKD die Möglichkeit des hochschulübergreifenden Studiums in Zusammenarbeit mit
Designern und Conceptionern, die neben der fachspezifischen Ausbildung auf die
Heranbildung von fachübergreifenden Arbeitsgruppen abzielt, die nach Abschluss
des Studiums unmittelbar befähigt sind, multimediale Lösungen für Aufgaben des
IT-Zeitalters in Angriff zu nehmen.
(3)
Von Absolventinnen und Absolventen des Hauptstudienganges MM|VR-Informatik-Diplom
wird erwartet, dass sie dem wissenschaftlichen Standard ihres Faches genügen
und in der Lage sind, komplexe, aus den Anwendungen kommende Probleme der
`virtual reality´ zu erfassen, sie mit Mitteln der Informatik hinreichend
abstrakt zu formulieren und unter Kenntnis der Möglichkeiten von Hardware und
Software einer medienspezifischen Lösung zuzuführen. Das setzt das Verständnis
präziser Beschreibungsformen und das Verstehen des Ablaufs und der Effizienz
von graphischen Informationsverarbeitungsprozessen voraus. Die Absolventinnen
und Absolventen müssen sich den wandelnden Bedingungen der Praxis der
MM|VR-Informatik anpassen können und bereit und in der Lage sein, diesen Wandel
aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus sollten sie befähigt sein, in der
Zusammenarbeit mit Designern wesentlich zur gestalterischen Lösung von
MM|VR-Problemen beizutragen.
Für
Informatikerinnen und Informatiker ist die Bereitschaft und Fähigkeit zur
Kommunikation und Kooperation besonders wichtig. Für die Zusammenarbeit mit
Anwendern und als deren Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der
Informatik muss die MM|VR-Diplom‑Informatikerin bzw. der
MM|VR-Diplom-Informatiker in der Lage sein, in der Fachsprache eines
Anwendungsgebietes abgefasste Problemstellungen sachgemäß so zu formulieren,
dass sie mit den gegebenen Mitteln der Informatik behandelt werden können.
§
4
Studieninhalte und Studienorganisation
(1)
Die Regelstudienzeit beträgt einschlieβlich der Zeit für die Anfertigung der
Diplomarbeit und die Diplomprüfung fünf Semester. Die an der Ausbildung
beteiligten Lehrbereiche stellen auf der Grundlage dieser Studienordnung ein
Lehrangebot bereit, das es den Studierenden ermöglicht, das Studium innerhalb
der Regelstudienzeit mit dem Diplom abzuschließen.
(2) Die Veranstaltungen des Hauptstudienganges vermitteln Kenntnisse in grafikrelevanten Spezialgebieten der Informatik und führen innerhalb von Projekten im Studienverbund mit Studentinnen und Studenten der Studiengänge MM|VR-Design und MM|VR-Conception bis zu aktuellen MM|VR-Projekten. Eine Spezifik bildet die an Projekten orientierte Ausbildung im Studienverbund zur Herausbildung einsatzfähiger Arbeitsgruppen.
(3) Der Gesamtstundenumfang umfasst 60 SWS wahlobligatorischer Lehrveranstaltungen zur Informatik, davon 12 SWS für die der Vorbereitung der Diplomarbeit dienenden Projektarbeit am Institut für Informatik. Weitere 14 SWS entfallen auf die Arbeit im Studienverbund mit Studentinnen und Studenten der HKD.
(4) Durch die Projektarbeit im Umfang von 12 SWS ist eine gröβere Aufgabe selbständig zu bearbeiten. Bei der Themenvergabe werden Studierende des 7. Semesters vorrangig berücksichtigt. Ziel ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu bieten, schon während des Studiums Erfahrungen bei der Bearbeitung komplexer Probleme zu sammeln, und somit auf die Berufspraxis zu orientieren. Der erfolgreiche Abschluss der Projektarbeit mit der Vorlage des Abschlussberichts ist Voraussetzung für die Vergabe eines Diplomthemas zur MM|VR-Informatik.
(5) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein fachspezifisches Problem selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer einer Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Angestrebt wird die Lösung einer wissenschaftlich fundierten Aufgabenstellung im Studienverbund zur Realisierung eines MM|VR-Produktes mit Designern und Conceptionern.
(6) Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Studiums. Durch die Diplomprüfung sollen die Studierenden
nachweisen, dass sie die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen
Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge ihres Faches überblicken und
die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse der
Informatik auf dem Gebiet MM|VR anzuwenden.
Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und vier Fachprüfungen:
a.
jeweils
einer Fachprüfung zur Computergrafik und einer zur Animation,
b.
einer
Fachprüfung Informatik,
c.
einer
Fachprüfung zu Lehrinhalten des Studienverbundes.
(7) Die
Fachprüfungen zu b) beziehen sich auf Lehrveranstaltungen zu folgenden
Gebieten:
·
Datenbanken
und Informationssysteme,
·
Software-Engineering
und Programmiersprachen,
·
Theoretische
Informatik und Algorithmen,
·
Angewandte
Informatik.
In jedem der
vier genannten Gebiete werden innerhalb von 4 Semestern mindestens 24 SWS an
unterschiedlichen Lehrveranstaltungen angeboten.
§
6
Inkrafttreten der Studienordnung
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 12. Mai 2004
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 12.05.2004 beschlossen und
vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 12.05.2004 zur Kenntnis
genommen.
Anlage
Aufbau des Hauptstudiums
Computergrafik |
Animation |
Informatik |
Studienverbund |
Projektarbeit 12 SWS |
|||
FP 12 SWS |
FP 12 SWS |
FP 24 SWS |
FP 14 SWS |