MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 19
Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften
Studienordnung für die Studienfächer Geschichte (Magisterhauptfach),
Geschichte (Magisternebenfach), Didaktik der Geschichte (Magisternebenfach),
Historische Hilfswissenschaften (Magisternebenfach), Landesgeschichte (Magisternebenfach),
Osteuropäische Geschichte (Magisternebenfach),
Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Magisternebenfach), Zeitgeschichte (Magisternebenfach)
des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg
vom 05.02.2003
Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr.
11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert
durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom
19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität
Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für die Studienfächer
Geschichte (Haupt- und Nebenfach), Didaktik der Geschichte (Nebenfach),
Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach), Landesgeschichte (Nebenfach),
Osteuropäische Geschichte (Nebenfach), Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(Nebenfach), Zeitgeschichte (Nebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie
und Sozialwissenschaften erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl.
2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums in den Studienfächern
Geschichte (Haupt- und Nebenfach), Didaktik der Geschichte (Nebenfach),
Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach), Landesgeschichte (Nebenfach),
Osteuropäische Geschichte (Nebenfach), Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(Nebenfach), Zeitgeschichte (Nebenfach).
§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere
regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
(2) Gemäß § 2 Abs. 3 sind für folgende Studienfächer
spezielle Sprachkenntnisse bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen:
-
für das Studienfach Geschichte (Hauptfach): Latein, Englisch und eine
weitere moderne Fremdsprache;
-
für die Studienfächer Geschichte (Nebenfach) und Landesgeschichte
(Nebenfach): Latein und eine moderne Fremdsprache;
-
für die Studienfächer Wirtschafts- und Sozialgeschichte und Zeitgeschichte:
Englisch und eine weitere moderne Fremdsprache;
-
für das Studienfach Didaktik der Geschichte (Nebenfach): zwei Fremdsprachen
nach Wahl;
-
für das Studienfach Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach): Latein
und eine weitere Fremdsprache;
-
für das Studienfach Osteuropäische Geschichte (Nebenfach): Englisch
und Russisch, ferner Latein und eine weitere osteuropäische Sprache,
sofern das Nebenfach mit Slavistik oder einer anderen für die osteuropäische
Geschichte relevanten Philologie verbunden wird oder sofern das Fach Geschichte
das Hauptfach ist.
(3) Die Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch den Nachweis von mindestens
dreijährigem Schulunterricht im Abiturzeugnis oder durch ein vergleichbares
Zertifikat von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische
Sprachklausur im Institut für Geschichte bzw. dem Institut für
Klassische Altertumswissenschaften.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der
Nachweis anerkannt werden kann.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden für
das Studienfach Geschichte (Hauptfach) bis zu zwei Semester, in den anderen
Studiengängen wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
(4) Dringend empfohlen wird, die Angebote der Studienberatung wahrzunehmen.
§ 3
Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des
Winter- oder des Sommersemesters.
§ 4
Studienfachkombinationen
Das Studienfach Geschichte ist mit allen Magisternebenfächern kombinierbar.
Das Studienfach Geschichte kann in einer Zweifächerverbindung als
erstes oder zweites Hauptfach, in der Dreifächerverbindung als Haupt-
oder Nebenfach studiert werden und ist nur mit einem historischen Nebenfach
kombinierbar. Die Nebenfächer Didaktik der Geschichte, Historische
Hilfswissenschaften, Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte,
Wirtschafts- und Sozialgeschichte und Zeitgeschichte können nur in
einer Dreifächerverbindung als Nebenfach studiert werden.
§ 5
Studienziele
(1) Vermittelt werden soll die Fähigkeit zum selbständigen
wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach.
Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum
von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränktem
fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über
das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb
von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung
zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit
ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Geschichte sowie
die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten.
§ 6
Studieninhalte
Das Studium umfasst folgende Bereiche:
-
Alte Geschichte,
-
Mittelalterliche Geschichte,
-
Geschichte der Frühen Neuzeit,
-
Geschichte des 19./20. Jahrhunderts einschließlich Zeitgeschichte.
§ 7
Lehrveranstaltungsformen
(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische
Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des
jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich
dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.
Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen
Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik
des Faches vertraut zu machen.
Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende
im Grundstudium bestimmt.
Hauptseminare (HS)
Hauptseminare behandeln fachwissenschaftliche Fragestellungen auf der
Grundlage schriftlicher Arbeiten und dienen insbesondere dazu, die Studierenden
zu selbständiger Arbeit anzuleiten. Ihr Besuch setzt den erfolgreichen
Abschluss des Grundstudiums (Historicum) voraus.
Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung
der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare
und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.
Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen
bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller
Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung
eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.
Praktika (P)
Praktika sind Ausbildungsabschnitte außerhalb der Universität,
die dem Erwerb praktischer Erfahrungen dienen.
Exkursionen (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher
Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen
Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung
des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern
den Praxisbezug des Studiums.
(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen
wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während
der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteile des Studiums.
Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:
-
Vertiefung vorhandener Schwerpunkte,
-
Erarbeitung zusätzlicher Kenntnisse,
-
Erarbeitung fachübergreifender und interdisziplinärer Aspekte.
§ 8
Aufbau des Studiums
Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier
Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium
von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung
abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung
beträgt neun Semester.
(1) Studienfach Geschichte (Hauptfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
36 Semesterwochenstunden
-
Drei Proseminare: Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Geschichte
der Neuzeit (die Proseminare können auch in den Teildisziplinen der
Geschichte entsprechend der Epochenbezogenheit des Themas abgeleistet werden)
(6 Semesterwochenstunden);
-
zwei Übungen: Übung zur Geschichte der Neuzeit sowie Teilnahme
an einer Übung mit freier Themenwahl (4 Semesterwochenstunden); die
Übung zur Geschichte der Neuzeit ist aus dem Bereich 19./20. Jahrhundert
einschließlich der Zeitgeschichte zu wählen, wenn das Neuzeit-Proseminar
der Frühen Neuzeit zugeordnet war und umgekehrt;
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 26 Semesterwochenstunden, darunter z. B. Einführungskurse zu Historischen
Hilfswissenschaften und Statistik für Historiker.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
36 Semesterwochenstunden
-
Vier Hauptseminare, dabei ein Seminar zur Alten oder Mittelalterlichen
Geschichte, ein Seminar zur Frühen Neuzeit, ein Seminar zum 19./20.
Jahrhundert einschließlich Zeitgeschichte, ein Seminar nach Wahl
(8 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 28 Semesterwochenstunden, darunter z. B. Veranstaltungen mit Epochenbezug,
zu Themen der Teildisziplinen der Geschichte und zu Methodenfragen.
(2) Studienfach Geschichte (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Mittelalterliche Geschiche, Geschichte der Neuzeit (die
Proseminare können auch in den Teildisziplinen der Geschichte entsprechend
der Epochenbezogenheit des Themas abgeleistet werden) (4 Semesterwochenstunden);
-
eine Übung mit freier Themenwahl (2 Semesterwochenstunden); die Übung
zur Geschichte der Neuzeit ist aus dem Bereich 19./20. Jahrhundert einschließlich
Zeitgeschichte zu wählen, wenn das Neuzeit-Proseminar der Frühen
Neuzeit zugeordnet war und umgekehrt;
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. Einführungskurse zu Historischen
Hilfswissenschaften und Statistik für Historiker.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Hauptseminare: ein Seminar zur Mittelalterlichen Geschichte, ein Seminar
zur Neueren Geschichte (4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 14 Semesterwochenstunden, darunter z. B. Veranstaltungen mit Epochenbezug
der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte, zu Themen der Teildisziplinen
der Geschichte und zu Methodenfragen.
(3) Didaktik der Geschichte (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Theorie der Geschichtsdidaktik, Geschichtskultur (4 Semesterwochenstunden);
-
eine Übung: Praxis Geschichtswerkstatt (2 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Themen der deutschen Geschichtskultur
oder Einzelfragen der geschichtskulturellen Medien und Institutionen.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Hauptseminare (zur Wahl aus drei Teilbereichen): Theorien, Fragestellungen
und Methoden der Geschichtsdidaktik; Medien der Geschichtskultur; Institutionen
der Geschichtskultur (4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 14 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Themen der Praxis und Empirie
der Geschichtskultur oder zur Geschichtskultur im internationalen Vergleich.
(4) Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften,
Verwaltungsschriftgut des Mittelalters und der Neuzeit (4 Semesterwochenstunden);
-
eine Übung zu speziellen Problemen und Quellengattungen des Mittelalters
und der Neuzeit (2 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. Einführungen in die Historischen
Hilfswissenschaften, Überblicksveranstaltungen zu Mittelalterlicher
und Neuerer Geschichte, Urkunden- und Aktenlehre, Paläographie, Historischer
Kartographie, Einführung in die quantitativen Methoden.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Hauptseminare: ein Seminar zum Verwaltungsschriftgut des Mittelalters
und der Neuzeit, ein Seminar zu speziellen Problemen der Quellengattungen
des Mittelalters oder der Neuzeit (4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von insgesamt 14 Semesterwochenstunden, darunter Veranstaltungen zur Landesgeschichte
(4 Semesterwochenstunden), zur Rechts-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
(2 Semesterwochenstunden) und zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte (2
Semesterwochenstunden) sowie 6 Semesterwochenstunden im Rahmen der fachlichen
Spezialisierung.
(5) Landesgeschichte (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Mittelalterliche Geschichte, Geschichte der Neuzeit (4
Semesterwochenstunden);
-
eine Übung nach Wahl (2 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Themen der Landesgeschichte
oder zu allgemeinen, auch quantifizierenden Methoden der Regionalgeschichte.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Haupt- bzw. Oberseminare mit landesgeschichtlichem Bezug: ein Seminar
zur Geschichte vor 1500, ein Seminar zur Geschichte nach 1500 (4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 14 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Themen verschiedener, auch
europäischer Regionen im Vergleich, zur Literatur- und Quellenarbeit
und zur Quantifizierung in der Regionalgeschichte.
(6) Osteuropäische Geschichte (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Vormoderne Geschichte Osteuropas, Moderne Geschichte
Osteuropas (4 Semesterwochenstunden);
-
eine Übung zur Osteuropäischen Geschichte mit freier Themenwahl
(2 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen im Umfang von
12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Russischer Geschichte und mindestens
zwei anderen Regionen oder Nationalgeschichten Osteuropas.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Hauptseminare: ein Seminar zur Vormodernen Geschichte Osteuropas,
ein Seminar zur Modernen Geschichte Osteuropas (4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 14 Semesterwochenstunden, wobei außer der Russischen Geschichte
mindestens zwei andere Regionen oder Nationalgeschichten Osteuropas abgedeckt
werden müssen.
(7) Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 16. - 19. Jahrhunderts,
Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts (4 Semesterwochenstunden);
-
eine Übung: Anwendung quantitativer Methoden in der Geschichtswissenschaft
(2 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Themen der Wirtschafts-
und Sozialgeschichte und zur Einführung in die quantitativen Methoden.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Hauptseminare: ein Seminar zur Geschichte des 16. - 19. Jahrhunderts,
ein Seminar zur Geschichte des 20. Jahrhunderts (4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 14 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu ausgewählten Problemen
der Wirtschafts- und Sozialgeschichte bzw. ihrer Teilbereiche, zu fortgeschrittenen
quantitativen Methoden und ihrer Anwendung in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(8) Zeitgeschichte (Nebenfach)
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Grundstudium (1. - 4. Semester)
/
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Proseminare: Deutsche Zeitgeschichte seit 1917, Europäische oder
Außereuropäische Zeitgeschichte (4 Semesterwochenstunden);
-
eine Übung zur Geschichte des 20. Jahrhunderts mit freier Themenwahl
(2 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 12 Semesterwochenstunden, darunter z. B. zu Europäischer Geschichte,
Außereuropäischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte
und Vergleichender Politikgeschichte.
Wahlobligatorische Veranstaltungen im Hauptstudium (5. - 9. Semester) /
18 Semesterwochenstunden
-
Zwei Hauptseminare: ein Seminar zur Deutschen Geschichte seit 1917, ein
Seminar zur Europäischen oder Außereuropäischen Zeitgeschichte
(4 Semesterwochenstunden);
-
Vorlesungen, Übungen und andere Lehrveranstaltungen nach Wahl im Umfang
von 14 Semesterwochenstunden, darunter z. B. Veranstaltungen zu Europäischer
Geschichte, Außereuropäischer Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte
und Vergleichender Politikgeschichte.
§ 9
Leistungsanforderungen
(1) Formen des Studiennachweises sind:
-
Leistungsnachweise
-
Klausuren,
-
schriftliche Hausarbeiten,
-
Seminarvorträge (Referate),
-
mündliche Leistungskontrollen,
-
Teilnahmebescheinigungen.
(2) Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für
den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter bzw. der Leiterin in
der Lehrveranstaltung festgelegt.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 17. Juni 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und
vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis
genommen.