MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 18
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Psychologie (nur Nebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (ABl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Nebenfach Psychologie.
§ 2
Studienvoraussetzungen und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
(2) Die Kenntnis des Englischen wird dringend empfohlen.
§ 3
Studienbeginn
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.
§ 4
Studienfachkombinationen
Das Studienfach Psychologie ist mit allen an der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg im Rahmen der Magisterstudiengänge angebotenen Fächern kombinierbar.
§ 5
Studienziele
(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die
Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten
gefördert werden.
Diese Fähigkeit eröffnet Studierenden ein breites Spektrum
von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten
fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen mit und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen der Psychologie sowie die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten.
§ 6
Studieninhalte
Das Studium umfasst folgende Bereiche:
(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische
Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des
jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich
dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.
Seminare (S)
Seminare behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen
insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten.
Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung
der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen und Seminare)
vermittelten Kenntnisse.
(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen und Forschungsaufgaben erprobt werden.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.
Darüber hinaus dient das Selbststudium der
(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.
(2) Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester [18 Semesterwochenstunden (SWS)]
Pflichtveranstaltungen: insgesamt 12 SWS
a. Methodenlehre |
2 SWS
|
b. Allgemeine Psychologie |
2 SWS
|
c. Biopsychologie |
2 SWS
|
d. Sozialpsychologie |
2 SWS
|
e. Entwicklungspsychologie |
2 SWS
|
f. Differentielle Psychologie und
Persönlichkeitsforschung |
2 SWS
|
Wahlpflichtveranstaltungen: zusätzlich insgesamt 6 SWS, welche aus dem Lehrangebot der Fächer b. bis f. zu wählen sind, davon mindestens 4 SWS aus einem zu wählenden Schwerpunktbereich.
(3) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 8. Semester (18 SWS)
Pflichtveranstaltungen: insgesamt 6 SWS
- Pädagogische Psychologie |
2 SWS
|
- Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie
(ABO-Psychologie) |
2 SWS
|
- Klinische Psychologie |
2 SWS
|
Wahlpflichtveranstaltungen: insgesamt 12 SWS
- Ein Schwerpunkt (6 SWS): entweder Pädagogische Psychologie oder
ABO-Psychologie
- Ein zweiter Schwerpunkt (6 SWS): entweder Entwicklungspsychologie
oder Sozialpsychologie
oder Differentielle und Persönlichkeitspsychologie oder
Allgemeine Psychologie oder
Biopsychologie.
Der zweite Schwerpunkt darf nicht mit einem Prüfungsfach der Zwischenprüfung identisch sein.
§ 9
Leistungsanforderungen
(1) Formen des Leistungsnachweises sind:
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 17. Juni 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.