MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 10
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Japanologie (Haupt- und Nebenfach) des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (Abl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Japanologie.
§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
(2) Der Erwerb folgender besonderer Kenntnisse ist im Verlauf des Studiums zwingend erforderlich:
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.
§ 4
Studienfachkombinationen
Das Studienfach Japanologie ist mit allen Fächern aus dem Fächerkanon der Magisterstudiengänge kombinierbar. Nahe liegende Ergänzungen sind z.B. Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie.
§ 5
Studienziele
(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden. Diese Fähigkeiten eröffnen Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen, die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten und insbesondere die Aneignung der japanischen Sprache.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Japanologie. Den Studierenden werden berufsqualifizierende Kompetenzen im Umgang mit Japan vermittelt. Neben der Vertiefung der japanischen Sprachkenntnisse erfolgt der Erwerb dieser Kompetenzen über die Aneignung eines möglichst breiten Spektrums theoretisch-methodischer Erkenntnisse und Fähigkeiten insbesondere aus dem Bereich der Geschichts- und Sozialwissenschaften und ihre Anwendung auf den Untersuchungsgegenstand Japan.
§ 6
Studieninhalte
Das Studium der Japanologie umfasst die folgenden vier Bereiche:
(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische
Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des
jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich
dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.
Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen
Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik
des Faches vertraut zu machen.
Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende
im Grundstudium bestimmt.
Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des
Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger
Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind
für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare
auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.
Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung
der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare
und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.
Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Magistranden und Magistrandinnen,
Promovenden und Promovendinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die
Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie
zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in
Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.
Exkursion (E)
Exkursionen sind thematisch ausgerichtet, unter wissenschaftlicher
Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen
Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung
des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern
den Praxisbezug des Studiums.
(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.
Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:
(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, maximal sechs Semester, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.
(2) Grundstudium (Hauptfach): 1. bis 4. Semester (38 Semesterwochenstunden [SWS])
Pflichtveranstaltungen (insgesamt 26 SWS):
Pflichtveranstaltungen (insgesamt 14 SWS):
(Hauptfach)
Für folgende Lehrveranstaltungen müssen insgesamt 4 Leistungsnachweise
erbracht werden.
Pflichtveranstaltungen (insgesamt 16 SWS):
Pflichtveranstaltungen (insgesamt 8 SWS):
(6) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 9. Semester (34 Semesterwochenstunden [SWS])
Pflichtveranstaltungen (insgesamt 22 SWS):
Pflichtveranstaltungen (insgesamt 12 SWS):
§ 9
Leistungsanforderungen
(1) Formen des Leistungsnachweises sind:
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 17. Juni 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.
Anlage
Musterstudienplan für Haupt- und Nebenfach Japanologie
Der hier vorgelegte Studienplan ist ein Vorschlag zur systematisch aufbauenden Wissensaneignung. Je nach aktuellem Lehrangebot und Interessenslage können Variationen möglich und nötig sein, die jedoch nicht den Umfang der insgesamt zu belegenden SWS und die festgeschriebenen Pflichtveranstaltungen betreffen.
Grundstudium
Semester | Veranstaltungen |
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Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen |
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1. Semester | Landeskundlicher Einführungskurs |
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Einführung in die japanische Geschichte I |
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Einführung in Bildung und Gesellschaft |
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Japanisch für Anfänger |
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2. Semester | Einführung in die Japanologie |
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Einführung in die japanische Geschichte II |
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Einführung in die japanologischen Hilfsmittel |
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Japanisch für Anfänger |
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3. Semester | Zeit- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte |
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Einführung in das politische System |
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Historische Grundlagen gesellschaftlichen Handelns |
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Lektüre einfacher Fachtexte I |
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Japanisch für Anfänger |
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4. Semester | Einführung in die japanische Wirtschaft und Wirtschaftspolitik |
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Kultur |
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Lektüre einfacher Fachtexte II |
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Japanisch für Anfänger |
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insgesamt: |
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Hauptfach: 38 SWS mit 4 benoteten Leistungsnachweisen (LN) und 15 Teilnahmenachweisen
(TN).
Nebenfach: 16 SWS mit 2 benoteten LN und 4 TN.
Für den speziellen Spracherwerb nach § 8 Abs. 4
Semester | Veranstaltungen |
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Pflichtveranstaltungen |
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1. Semester | Japanisch für Anfänger |
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2. Semester | Japanisch für Anfänger |
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3. Semester | Japanisch für Anfänger |
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4. Semester | Japanisch für Anfänger |
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insgesamt: |
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Hauptfach: 16 SWS mit 2 benoteten Leistungsnachweisen (LN) und 2 Teilnahmenachweisen
(TN).
Nebenfach: 8 SWS mit 1 benoteten LN und 1 TN.
Hauptstudium
Semester | Veranstaltungen |
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Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen |
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5. Semester | Wirtschaftssystem und Wirtschaftspolitik |
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Teilbereiche der japanischen Kultur und Kulturgeschichte |
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Teilbereiche des politischen Systems |
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Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte |
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Klassische Schriftsprache (Bungo) |
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Japanisch für Fortgeschrittene |
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6. Semester | Zeit- oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte |
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Strukturen und Einzelaspekte der japanischen Gesellschaft |
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Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte |
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Übersetzungskurs |
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7.Semester | Strukturen des japanischen Wirtschaftssystems |
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Teilbereiche der japanischen Gesellschaft |
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Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte |
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Mündliche und schriftliche Ausdrucksübungen |
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8. Semester | Teilbereiche der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte |
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Ausgewählte Teilbereiche des politischen Systems |
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Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte |
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Mündliche und schriftliche Ausdrucksübungen |
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insgesamt: |
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Hauptfach: 34 SWS mit 4 benoteten Leistungsnachweisen und 13 Teilnahmenachweisen
Nebenfach: 15 SWS mit 2 benoteten Leistungsnachweisen und 5 Teilnahmenachweisen.