MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
13. Jahrgang, Nr. 7 vom 11. November 2003, S. 6
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Anlage laufende Nummer 219 zum Vierten Rechtsbereinigungsgesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130) hat die Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg die folgende Studienordnung erlassen.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002 (Abl. 2002, Nr. 10, S. 1) Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums im Haupt- und Nebenfach Ethnologie.
§ 2
Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten
(1) Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg.
(2) Der Erwerb folgender besonderer Kenntnisse ist im Verlauf des Studiums zwingend erforderlich
Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- und des Sommersemesters.
§ 4
Studienfachkombinationen
Das Studienfach Ethnologie ist mit allen Fächern der Philosophischen
Fakultät kombinierbar.
Naheliegende Ergänzungen sind z. B. Philosophie, Japanologie,
Südasienwissenschaft, Orientwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft
und Geschichte. Darüber hinaus eignen sich Nebenfächer aus der
Wirtschaftswissenschaftlichen und der Juristischen Fakultät sowie
andere, nach Berufsinteressen ausgewählte.
§ 5
Studienziele
(1) Neben der Vermittlung von Fachwissen soll hauptsächlich die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Denken und Arbeiten im Haupt- und Nebenfach gefördert werden. Diese Fähigkeiten eröffnet Studierenden ein breites Spektrum von möglichen Arbeitsfeldern, die nicht unmittelbar mit dem eingeschränkten fachspezifischen Arbeitsbereich zusammenhängen.
(2) Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, erste Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichen Arbeiten.
(3) Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildisziplinen des Faches Ethnologie. Den Studierenden werden berufsqualifizierende Kompetenzen im Umgang mit kulturellen und sozialen Differenzen vermittelt. Der Erwerb dieser Kompetenzen erfolgt über das Studium verschiedener Lebensformen einschließlich deren Sprachen sowie über die Aneignung theoretisch-methodischer Erkenntnisse und Fähigkeiten. Die ausschlaggebende ethnologische Schlüsselqualifikation besteht darin, andere Kulturen in ihrem Selbstverständnis zu begreifen und damit auch fraglos gegebene Grundannahmen der eigenen Kultur aus der Warte anderer Kulturen kritisch zu reflektieren.
§ 6
Studieninhalte
Das Studium der Ethnologie umfasst vier Bereiche:
(1) Formen der Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen (V)
In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische
Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des
jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich
dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.
Proseminare (PS)
Proseminare dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen
Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik
des Faches vertraut zu machen.
Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende
im Grundstudium bestimmt.
Seminare (S) und Hauptseminare (HS)
Seminare und Hauptseminare behandeln ausgewählte Probleme des
Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger
Arbeit anzuleiten. Hauptseminare sind
für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare
auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.
Übungen (Ü)
Übungen dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung
der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare
und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.
Kolloquien (Ko)
Forschungs- und Doktorandenkolloquien geben Promovenden und Promovendinnen
bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller
Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung
eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.
Praktika (P)
Berufsqualifizierende Praktika geben den Studierenden des Grundstudiums
die Gelegenheit in Agenturen, Institutionen u.s.w. ihre Fähigkeiten
und Kenntnisse zu erweitern, anzuwenden und zu erproben.
Exkursion (E)
Im Fach Ethnologie sind Exkursionen thematisch ausgerichtete, unter
wissenschaftlicher Leitung durchgeführte "Feldforschungen". Sie dienen
dazu, das erworbene Fachwissen zu vertiefen und insbesondere auch dazu,
die ethnologische Herangehensweise der "Teilnehmenden Beobachtung" praktisch
zu erlernen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.
(2) Weitere Vermittlungsformen können im Zusammenhang mit spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder Forschungsaufgaben erprobt werden.
(3) Das Selbststudium ist in Form einer Vor- und Nachbereitung der während der Vorlesungszeit vermittelten Inhalte integraler Bestandteil des Studiums.
Darüber hinaus dient das Selbststudium zur:
(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Magisterprüfung beträgt neun Semester.
(2) Grundstudium (Hauptfach): 1. bis 4. Semester (36 Semesterwochenstunden [SWS])
Pflichtveranstaltungen: insgesamt 24 SWS
Grundlagen der Ethnologie:
- Einführung in die Ethnologie | 2 SWS |
- Methoden der Ethnologie | 2 SWS |
- Geschichte und Theorien der Ethnologie | 4 SWS |
Systematische Teilgebiete der Ethnologie:
- Einführung in "Wirtschaft und Technologie" | 2 SWS |
- Einführung in "Religion und Wissen" | 2 SWS |
- Einführung in "Individuum und Soziale Organisation" | 2 SWS |
- Einführung in "Politik und Recht" | 2 SWS |
Regionalbereiche:
- Regionalspezifische Einführungen | 8 SWS |
Wahlpflichtveranstaltungen: insgesamt 12 SWS
- aus dem Fach Ethnologie | 4 SWS |
- verwandte Fächer | 8 SWS |
Darüber hinaus ist ein frei wählbares Praktikum in einer Organisation (Gesamtdauer 3 Monate) obligatorisch zu absolvieren (z.B. Museen, Unternehmen, Entwicklungsorganisationen, Medien, Kirchen, diverse staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen).
Die Teilnahmen an Studienberatungen im 1. und 3. Semester sind obligatorisch.
Grundstudium (Nebenfach): 1. bis 4. Semester (18 Semesterwochenstunden [SWS])
Pflichtveranstaltungen: insgesamt 16 SWS
- Einführung in die Ethnologie | 2 SWS |
- Geschichte und Theorien der Ethnologie | 2 SWS |
- Einführung in "Wirtschaft und Technologie" | 2 SWS |
- Einführung in "Religion und Wissen" | 2 SWS |
- Einführung in "Individuum und Soziale Organisation" | 2 SWS |
- Einführung in "Politik und Recht" | 2 SWS |
- Regionalspezifische Einführungen | 4 SWS |
Wahlpflichtveranstaltung: 2 SWS können aus dem Angebot des Grundstudiums gewählt werden.
Die Teilnahmen an Studienberatungen im 1. und 3. Semester sind obligatorisch.
(3) Hauptstudium (Hauptfach): 5. bis 8. Semester (36 Semesterwochenstunden [SWS])
Im Hauptstudium müssen die Studierenden ihre eigenen thematischen und regionalen Schwerpunkte auswählen.
Pflichtveranstaltungen: insgesamt 28 SWS
8 SWS aus einem der folgenden Hauptstudiumsbereiche:
Wahlpflichtveranstaltungen:
8 SWS sind aus anderen verwandten Fächern zu wählen.
Darüber hinaus wird eine mindestens dreimonatige Feldforschung dringend empfohlen. Die Ergebnisse dieser Feldforschung eignen sich für die spätere Erstellung einer Magisterarbeit.
Alle Studierende müssen Kenntnisse einer dritten Fremdsprache, die sich auf den im Hauptstudium gewählten regionalen Schwerpunkt bezieht, nachweisen (z. B. Arabisch für Nordostafrika, Kiswahili für Ostafrika, Hindi für Südasien, Japanisch für Ostasien). Auf die Regelstudienzeit werden zwei Semester, die für den Erwerb der speziellen Sprachkenntnisse notwendig sind, nicht angerechnet.
(4) Hauptstudium (Nebenfach): 5. bis 8. Semester (18 Semesterwochenstunden [SWS])
Pflichtveranstaltungen: insgesamt 14 SWS
Folgende Pflichtveranstaltungen sind aus dem Angebot des Hauptstudiums
des Instituts für Ethnologie zu belegen:
4 SWS aus einem der folgenden Hauptstudiumsbereiche, aus den übrigen drei Hauptstudiumsbereichen jeweils 2 SWS:
§ 9
Leistungsanforderungen
(1) Formen des Leistungsnachweises sind:
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 17. Juni 2003
Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor
Vom Akademischen Senat am 11.06.2003 bestätigt und vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 17.09.2003 zur Kenntnis genommen.
Anlage
Studienplan für Haupt- und Nebenfach Ethnologie
Der hier vorgelegte Studienplan ist ein Vorschlag zur systematisch aufbauenden Wissensaneignung. Je nach aktuellem Lehrangebot und Interessenslage können Variationen möglich und nötig sein, die jedoch nicht den Umfang der insgesamt zu belegenden SWS und die festgeschriebenen Pflichtveranstaltungen betreffen.
Grundstudium
Semester | Veranstaltungen |
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Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen |
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1. Semester | "Einführung in die Ethnologie" |
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Einführung in "Wirtschaft und Technologie" |
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Ethnologie Indiens I |
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2. Semester | Geschichte und Theorien der Ethnologie I |
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Einführung in "Individuum und Soziale Organisation" |
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Ethnologie Indiens II |
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Methoden der Ethnologie I |
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3. Semester | Geschichte und Theorien der Ethnologie II |
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Einführung in "Politik und Recht" |
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Ethnologie Afrikas I |
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4. Semester | Ethnologie Afrikas II |
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Einführung in eine weitere Region |
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Einführung in eine weitere Region |
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Einführung in "Religion und Wissen" |
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Wahlpflichtveranstaltungen verwandter Fächer |
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insgesamt: |
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Hauptfach: 36 SWS mit 4 Leistungsnachweisen (LN) und 14 Teilnahmenachweisen
(TN).
Nebenfach: 18 SWS mit 2 LN und 7 TN.
Zusätzlich im Hauptfach: Ein dreimonatiges berufsqualifzierendes
Praktikum.
Hauptstudium
Hauptfach: 36 SWS mit 4 LN und 14 TN. Im vorliegenden Beispiel wurde
der Hauptstudiumsbereich B als Schwerpunkt mit 8 SWS gewählt. Die
Bereiche A, C oder D hätten alternativ gewählt werden können,
nicht aber Bereich E, der aus 6 SWS bestehen muss, und auch nicht Bereich
F, der aus 2 SWS bestehen muss.
Nebenfach: 18 SWS mit 2 LN und 7 Teilnahmenachweisen. Im vorliegenden
Beispiel wurde der Hauptstudiumsbereich B als Schwerpunkt mit 4 SWS gewählt.
Die Bereiche A, C, D, E oder F hätten alternativ gewählt werden
können.
Semester | Veranstaltungen |
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Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen |
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5. Semester | Seminar zum Bereich A: "Wirtschaft, Technologie und Organisation" |
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Seminar zum Bereich B: "Religion, Wissen und Rationalität" |
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Seminar zum Bereich C: "Person, Körper und Identität" |
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Seminar zum Bereich E: "Schwerpunktregion" |
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6. Semester | Seminar zum Bereich B: "Religion, Wissen und Rationalität" |
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Seminar zum Bereich C: "Person, Körper und Identität" |
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Seminar zum Bereich D: "Politik, Recht und Staat" |
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7.Semester | Seminar zum Bereich A: "Wirtschaft, Technologie und Organisation" |
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Seminar zum Bereich B: "Religion, Wissen und Rationalität" |
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Seminar zum Bereich E: "Schwerpunktregion" |
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Seminar zum Bereich D: "Politik, Recht und Staat" |
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8. Semester | Seminar zum Bereich F: "Methoden und Theorien" |
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Seminar zum Bereich B: "Religion, Wissen und Rationalität" |
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Seminar zum Bereich E: "Schwerpunktregion" |
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Wahlpflichtveranstaltungen verwandter Fächer |
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insgesamt: |
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Zusätzlich im Hauptfach: Spracherwerb aus der Schwerpunktregion; es wird die Durchführung einer mindestens dreimonatigen Feldforschung ausdrücklich empfohlen.