Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
11. Jahrgang, Nr. 7 vom 20. November 2001, S. 29



Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften


Fünfte Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung 
für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften 
der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg 
vom 02.12.1994, zuletzt geändert am 17.02.2000

vom 12.07.2000

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch das vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. August 2000 (GVBl. LSA S. 520) hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Änderung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg erlassen:

Artikel I

Der Wortlaut der fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Indologie im Teil II - Fachspezifische Bestimmungen - der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

1. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach  Indologie  im Rahmen der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg

§ 1 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen

1.1 Zwischenprüfung Hauptfach
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach sind erforderlich:

1.2 Magisterprüfung Hauptfach
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind erforderlich: 1.3 Zwischenprüfung Nebenfach
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach sind erforderlich: 1.4 Magisterprüfung Nebenfach
Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach sind erforderlich: § 2 Inhalt und Durchführung der Prüfungen

2.1 Inhalt
2.1.1 Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht für Studierende im Hauptfach aus zwei Teilprüfungen über die Stoffgebiete

  1. Grammatik und Philologie des Sanskrit (schriftlich und mündlich);
  2. Kultur-, Geistes-, Literatur- und Religionsgeschichte, nämlich (1) erzählende Literaturen, (2) epische Literaturen, (3) normative Texte (Recht, Staat, Gesellschaft) und (4) Religion und Kultus (mündlich);
für Studierende im Nebenfach aus einer schriftlichen Prüfung über das Stoffgebiet a) Grammatik und Philologie des Sanskrit.

Als Prüfungsleistung des Stoffgebietes a) Grammatik und Philologie des Sanskrit ist in einer schriftlichen Klausur der Nachweis zu erbringen, dass ein altindisches Textstück epischen Schwierigkeitsgrades unter Heranziehung gebräuchlicher Hilfsmittel philologisch zuverlässig ins Deutsche übersetzt und inhaltlich erklärt werden kann. Im mündlichen Teil der Prüfung ist im Rahmen dieses Stoffgebietes in Weiterführung des schriftlich behandelten Textstückes die Beherrschung von Elementargrammatik, Metrik und Syntax nachzuweisen.

Als Prüfungsleistung des Stoffgebietes b) Kultur-, Geistes-, Literatur- und Religionsgeschichte sind literaturgeschichtlich-systematische Grundkenntnisse sowie die Beherrschung des in der indologischen Einführungsveranstaltung vermittelten Grundlagenwissens zum genannten Stoffgebiet zu erbringen.

2.1.2 Magisterprüfung

Die Magisterprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen (schriftlich und mündlich) über die Stoffgebiete

Die schriftliche Prüfungsleistung wird im Haupt- und im Nebenfach erbracht durch den Nachweis der Beherrschung angewandter Philologie (Stoffgebiet a): gefordert wird eine philologisch-kritische Übersetzung, eine inhaltliche Analyse und eine literaturgeschichtlich-systematische Einordnung von Texten höheren Schwierigkeitsgrades.

Die mündliche Prüfungsleistung wird im Hauptfach erbracht durch die theoretische Erörterung der ideengeschichtlichen Zusammenhänge (Stoffgebiet b): ausgehend vom schriftlichen Prüfungstext und auf der Grundlage indologischen Allgemeinwissens wird vom Prüfling die Fähigkeit gefordert, kultur- und geistesgeschichtliche Problemkreise der Forschung in ihren historischen und systematischen Zusammenhängen zu sehen und geeignete indologische Lösungsmethoden unter Berücksichtigung der jeweils besonderen Quellenlage begründet vertreten zu können.

Die mündliche Prüfungsleistung wird im Nebenfach erbracht durch den Nachweis literaturgeschichtlich-systematischer Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Kultur-, Geistes-, Literatur- und Religionsgeschichte Indiens sowie durch den Nachweis der Beherrschung der in den indologischen Einführungsveranstaltungen vermittelten Stoffgebiete.

2.2 Durchführung
2.2.1 Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4. Fachsemester. Die Dauer der Klausur beträgt im Haupt- und Nebenfach 120 Minuten, die der nur im Hauptfach abzulegenden mündlichen Prüfung 30 Minuten.

2.2.2 Magisterprüfung

Die Magisterprüfung besteht aus drei Teilen:

Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierende Anwendung, die ab Sommersemester 2001 erstmalig für das Fach Indologie des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg eingeschrieben worden sind.

Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits die Zwischenprüfung bestanden haben, legen die Magisterprüfung nach der bis einschließlich Wintersemester 2000/2001 geltenden Fassung der Prüfungsordnung ab, es sei denn, sie beantragen bei der Zulassung zur Magisterprüfung schriftlich, nach der neuen Prüfungsordnung geprüft zu werden.

Studierende, die bereits vor dem Sommersemester 2001 für das Fach Indologie des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg eingeschrieben worden sind und die Zwischenprüfung noch nicht abgelegt haben, können sich bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung für die alte oder die neue Prüfungsordnung entscheiden.

Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Fassung derjenigen Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Magisterprüfungen nach der bis zum Wintersemester 2000/2001 geltenden Fassung der Prüfungsordnung können letztmalig im Wintersemester 2004/2005 abgelegt werden; die Anmeldung zu dieser Magisterprüfung kann letztmalig im Sommersemester 2004 erfolgen.

Artikel III

Diese Ordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg in Kraft.

Ausgefertigt auf der Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften vom 12.07.2000 und des Senates der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 08.11.2000 und der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.03.2001.

Halle (Saale), 20. März 2001

Prof.Dr. Wilfried Grecksch
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 02.03.2001 genehmigt.